Wenn der zugehörige pfändbare Betrag nicht an den TH abgeführt wird, entsteht auf eindeutige Weise eine Gläubigerbenachteiligung. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass niemand davon erfährt. Das Gegenteil kann aber auch niemand garantieren.
Die Gläubiger müssen dann beweisen, dass diese Benachteiligung der Sch zu verantworten hat. Wäre Sommerlust bereits in einem entsprechenden Streit verwickelt, würden wir sie selbstverständlich dahingehend beraten, dass sie juristisch für diese Benachteiligung nicht verantwortlich sei. Denn ihre Obliegenheiten als InsoSchu verpflichten sie nicht, von sich aus den TH über den Empfang des Geldes zu informieren. Und weil sie von der Sache auch nichts gewusst hätte, wäre sie auch nicht für die Benachteiligung verantwortlich, auch nicht auf dem steinigen Weg des BGB.
Dies würde dann auch stimmen, weil diese Meinung - soweit ich erfahren durfte - mit den bisherigen Entscheidungen der hohen Gerichte übereinstimmt. Wir wissen aber ebenfalls, dass die Stimmung der Gerichte sich mit der Zeit auch ändern können. Abgesehen davon, dass in jedem neuen Verfahren die Situation je nach Einzelheiten des Falles anders bewerte werden könnte.
In diesem konkreten Fall ist Sommerlust über die Situation jedoch genau informiert. Aus Ihren eigenen Ausführungen ist diese Tatsache doch eindeutig zu entnehmen: "Leider hat mein Chef nichts davon an die Treuhändlerin abgeführt, was er ja hätte tun müssen".
Wollen wir sie beraten, sich bewusst vor dieser Tatsache die Augen zu schließen? Sind wir wirklich sicher, dass sie in einem evtl. gerichtlichen Verfahren den Streit nicht verlieren wird?
Wenn ich mir recht überlege, dass zu InsoGl nicht nur super Reichen und Mächtigen gehören, sondern auch hilfebedürftige Personen, deren schmerzhafte Geschichte uns in diesem Forum herzzerreißende Gefühle verursachen, und zwar so, dass sie selbst Inso anmelden müssen, dann sehe ich mich nicht in der Lage, Sommerlust zu empfehlen, ihre Pflicht nicht zu tun. Geldsummen dieser Höhe sind sehr schnell ausgegeben und sind es m. E. nicht Wert, von dem Richtigen abzuweichen
MfG
bertino