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Autor Thema: ESt im Jahr der Insolvenzeröffnung  (Gelesen 1659 mal)

phoenix2015

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ESt im Jahr der Insolvenzeröffnung
« am: 03. Januar 2016, 17:15:55 »

Hallo Forum,

ich stelle mich kurz vor (in der gebotenen Anonymität)  :whistle:

In rund 15 Jahren Selbständigkeit haben sich gewisse Verbindlichkeiten aufgehäuft, gar nicht mal so viel, es fehlte halt jeden Monat ein bisschen was... Als ich dann Ende 2014 noch von einem Geschäftspartner betrogen wurde, was zum Verlust meiner Haupteinnahmequelle führte, habe ich beschlossen, reinen Tisch zu machen und eine Insolvenz anzustreben, zugleich wieder eine angestellte Tätigkeit auszuüben. Dies tue ich seit dem Sommer.

Im September 2015 wurde mein IK-Verfahren eröffnet, die Verbindlichkeiten bestanden nur gegenüber wenigen Firmen, daher keine Regelinsolvenz.

Nun stehe ich vor der Frage, wie es sich mit der ESt für 2015 verhält. Vor allem deshalb, weil meine Frau freiberuflich tätig ist. Ich habe bis zur Jahresmitte keinen nennenswerten Gewinn erzielt, seitdem erhalte ich ein monatliches Einkommen. Wird das Jahr nun steuerlich geteilt - in zwei Phasen vor und nach der Insolvenzeröffnung? Und wie verhält sich das Einkommen meiner Frau dazu, da wir gemeinsam veranlagt werden? Die Suche im Forum hat dazu leider wenig ergeben, nur den Hinweis darauf, man können die ESt nur für das ganze Jahr einreichen...? Aber das löst ja die Frage nicht.

Für Hinweise vielen Dank!
Gespeichert
 

waldi

Re: ESt im Jahr der Insolvenzeröffnung
« Antwort #1 am: 03. Januar 2016, 21:17:20 »

Während des eröffneten Verfahrens ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters, die Steuererklärung (mit Unterstützung des Schuldner) zu erstellen bzw. einzureichen. Natürlich für's ganze Jahr.

Das Finanzamt rechnet dann intern den Teil heraus, der auf die Ehefrau entfällt. Der Rest fließt in die Masse.
Gespeichert
 
 

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