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Autor Thema: eventuelle Steuerschulden aus 2007, Steuererstattung 2008  (Gelesen 1578 mal)

Spitzkopf

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eventuelle Steuerschulden aus 2007, Steuererstattung 2008
« am: 04. Februar 2009, 15:38:39 »

Hallo,

ich habe einige Fragen zu dem Thema Finanzamt.

Mein Mann befindet sich in der Privatinsolvenz, die Wohlverhaltensphase beginnt in den nächsten 4 - 6 Wochen.

Fuer das Jahr 2007 hat mein Mann die Steuererklärung - mit gemeinsamer Veranlagung - letztes Jahr eingereicht und bis zum heutigen Tagen nichts vom Finanzamt gehört. D.h. wir wissen weder ob wir was hätten nachzahlen muessen oder eine Erstattung erhalten hätten (obwohl das eher unwahrscheinlich ist, aber das wäre auch egal, da es sowieso in die Masse einfliesst).

Wir haben jedoch irgendwann letztes Jahr erfahren, dass (weiss jetzt gerade nicht, wie das richtig heisst) ein Nachtrag bei der Inso eingereicht wurde, d.h. noch ein Schuldner mehr oder so. Und das kann eigentlich nur das Finanzamt sein.

Nun möchte mein Mann die Steuererklärung fuer 2008 machen. Hier können wir ziemlich sicher sein, dass wir ein sattes Suemmchen zurueckerhalten könnten.

D.h. wenn ich mich richtig informiert habe, wuerde mein Mann eine evtl. Steuerrueckerstattung erhalten und behalten duerfen, da der Steuerbescheid 2008 auf jeden Fall erst vom Finanzamt erfolgt, wenn mein Mann sich schon in der Wohlverhaltensphase befindet (die ja in ein paar Wochen beginnt). Und ich habe das hier in dem Forum so herausgelesen, dass massgeblich ist, WANN das Steuerbescheid ausgestellt wurde.  Im Jahr 2008 war das Inso-Verfahren meines Mannes noch nicht abgeschlossen. Da er aber die Steuererklärung 2008 zu einem Zeitpunkt einreicht, in dem er sich bereits in der Wohlverhaltensphase befindet und somit auch der Steuerbescheid in der Wohlverhaltensphase erfolgt, fällt eine evtl. Rueckerstattung nicht in die Masse. ODER ????

Dann wäre noch die Frage mit den evtl. Steuerschulden zu klären.
Ich denke mal, dass der Insolvenzverwalter meines Mannes hierzu Auskunft geben kann. Jedoch wäre die Frage: Wenn das Finanzamt die Steuerschulden aus 2007 beim Insolvenzgericht angegeben hat, duerfte dann das Finanzamt trotzdem die Steuerschulden aus 2007 mit einer Rueckerstattung aus 2008 gegenrechnen ???

Vielen Dank fuer Hilfe, Tipps und mehr.

Spitzkopf :neutral:
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paps

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Re: eventuelle Steuerschulden aus 2007, Steuererstattung 2008
« Antwort #1 am: 04. Februar 2009, 18:34:22 »

Eine Aufrechnung des FA in der WVP mit Insolvenzschulden ist statthaft.

Eine Aufrechnung mit dem Bescheid aus 2007 wäre( als Neuschulden) sowieso gegeben.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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