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Autor Thema: Fahrtkosten bei Berechnung des Pfändungsbetrages  (Gelesen 2108 mal)

pleite0105

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Fahrtkosten bei Berechnung des Pfändungsbetrages
« am: 02. April 2009, 12:07:25 »

Bei der Berechnung der Pfändungsbetrages ist entscheidend, welchen Nettolohn man bekommt. Von diesem Nettolohn bezahle ich jeden Monat eine Monatskarte um zur Arbeit zu kommen.

Können diese Kosten bei der Berechnung des Pfändungsbetrages vom Nettolohn abgezogen werden oder muss ich die Monatskarte von dem pfändungsfreien Einkommen bezahlen?
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paps

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Re: Fahrtkosten bei Berechnung des Pfändungsbetrages
« Antwort #1 am: 02. April 2009, 18:47:43 »

Muß vom Pfändungsfreien bezahlt werden.

Maximal bei außergewöhnlich hohen Kosten könnte ein Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze bei Gericht gestellt werden.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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