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Autor Thema: Forderung aus unerlaubter Handlung  (Gelesen 1835 mal)

nixnutzwutz

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Forderung aus unerlaubter Handlung
« am: 17. Juli 2008, 13:06:18 »

Hallo allerseits,

wenn man so eine Verbindlichkeit ("Forderung aus unerlaubter Handlung") in seiner Inso-Liste stehen hat, fällt diese ja nicht unter die RSB. D.h. man muß nach der Insolvenz diese Forderung bezahlen.

Die Frage lautet:
Diese Forderung darf auch erst NACH der Insolvenz (sprich nach Erhalt der RSB) bezahlt werden?
Wird diese Forderung über die 6 Jahre des Verfahrens zinsfrei gestellt oder kommt ein Zinsenberg auf einen zu (je nach Höhe der Forderung)?  :shock:

Danke schon mal für die Antwort(en) und Gruß an alle Leidensgenossen!

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paps

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #1 am: 17. Juli 2008, 19:41:52 »

m.E gab es irgend wo mal ein Urteil, dass Zahlungen aus dem Unpfändbaren an einen Gläubiger mit einer ausgenommenen Forderung keine Benachteiligung der anderen Gläubiger ist, da diese keinen Zugriff auf diese Zahlungen haben.

Zinsen?
Da die Tabelle wie ein Titel wirkt, m.E. ja.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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