"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Forderung aus vorsätzlich begangener Handlung begleichen ?  (Gelesen 2498 mal)

Gina1984

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Guten Morgen zusammen,

mein Freund befindet sich seid 2010 in der Insolvenz. Er ist in der Wohlverhaltensperiode. Ende 2016 endet das InsolvenzVerfahren.

Er hat 3 Gläubiger die Forderungen aus vorsätzlich begangener Handlung angemeldet haben. Ein Widerspruch dagegen wurde nicht eingelegt.

Er wird nach Beendigung des InsolvenzVerfahrens die Schulden nicht begleichen können. Nettoverdienst 1200 Euro, 3 Unterhaltspflichtig KInder.

Nun zu meinem Fragen ?

1) Kann ich ohne Konsequenzen einen Vergleich mit den Gläubigern ausmachen und die Schulden für ihn begleichen? (Weil wegen GläubigerBevorzugung) Sprich ich möchte für ihn zahlen.

2) Kann ich ohne Konsequenzen die Forderung auch schon vor Beendigung seiner Insolvenz zahlen ?

3) Wie würdet ihr dabei vorgehen? Seine Lohnabrechnung zu den Gläubigern schicken, auf die Unterhaltspflichtigen Kinder hinweisen? Wie hoch sollte der Vergleich sein? Muss ich hierbei auch ggf entstandene Zinsen (6 Jahre Insolvenz berücksichtigen)

Vielen lieben Dank und einen wunderschönen Sonntag 😊
Gespeichert
 

waldi

Re: Forderung aus vorsätzlich begangener Handlung begleichen ?
« Antwort #1 am: 17. April 2016, 09:21:10 »

Zu 1 + 2: Ja.

Zu 3.: Ja, Verdienstbescheinigungen einschicken. Und darauf verweisen, dass ein Einmalbetrag von dritter Seite aufgebracht werden kann.
Von der Höhe dieses Betrages ist dann auch abhängig, was man als Vergleich anbietet.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz