Eine Privatinsolvenz ist nicht von einer konkreten Summe abhängig, sondern von den Gesamtumständen. Das ist von hier aus schwer zu beurteilen. Allerdings finde ich es schon grenzwertig, wenn Sie heute bereits 600 € monatlich abzahlen, denn der Rest kann kaum für ein einfaches Leben reichen.
1. Wird meine Frau (die derzeit keine Arbeit hat) als unterhaltsberechtigte Person gezählt, sodass die Pfändungsfreigrenze von 1429,99€ zählt?
ja, Sie werden minsesten 1429,99 € pfändungsfrei haben. Insgesamt ist aber die Pfändungstabelle (siehe z.B. Menü links) anzuwenden, so dass bei einem Einkommen von 1500 € und einer unterhaltsberechtigten Person 41,95 € pfändbar wären.
2. Wie werden dann Besitzgüter meiner Frau(Auto ca. 6000€ wert) behandelt? Fallen die mit in die Masse?
Eigentum Ihrer Frau ist nicht von Ihrer Insolvenz betroffen. Die Frage ist allerdings, ob es sich bei den Schulden um gemeinschaftliche Schulden handelt. Dann wird Ihre Frau ggf. nicht um eine Insolvenz herumkommen. In solche einem Fall wäre natürlich das Kraftfahrzeug für die Insolvenz Ihrer Frau verwertbar. Sollte Ihre Frau oder Sie das Fahrzeug allerdings für die Fahrt zur Arbeitsstätte zwingend benötigen, dürfte es unpfändbar sein und damit nicht verwertet werden können.
3. Wie wird in einer Privatinsolvenz die Miete begrenzt? Ich bewohne in ein Haus zur Miete ca.80 qm und 485€ inklusive Nebenkosten plus 200€ Heizung und Strom. Kann da ein Insolvenzverwalter sagen da muss ich ausziehen?
Wie Sie die Miete samt Nebenkosten begleichen, ist Ihre Sache. Weder kann der Vermieter den Vertrag kündigen noch der Treuhänder einen Umzug verfügen.
4. Wie verhält es sich wenn meine Frau einen 400€ Job bekommt? Wird das dann als mein Einkommen gerechnet oder ist dann meine Pfändungsfreigrenze 1029,99€?
Sollte Ihre Frau eigenes Einkommen haben, kann der Treuhänder bei Gericht beantragen, dass sie bei Ihnen nicht mehr als unterhaltsberechtigte Person anzurechnen ist. Das ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich, denn der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass unter einem Satz von etwa 500 € kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Sollte das Gericht wider Erwarten doch einen solchen Beschluss fassen, müssten Sie entsprechend der Pfändungstabelle bei 1500 € Nettoeinkommen 329,78 abführen.
5. Ist in meinem Fall eine Insolvenz zu empfehlen?
Antwort siehe oben.