Guten Tag!
Ich bin neu bei euch. Bis jetzt war ich stille Leserin. Aber nun habe ich aus aktuellem Anlass einige Fragen, bei denen ich eure Hilfe brauche.
Kurz zu den Fakten:
Ich bin verheiratet und wir haben ein Kind.
Meine Insolvenz ist seit Mitte Juni 2013 eröffnet. Die von meinem Mann auch.
Der erste Termin beim Treuhänder fand letzte Woche statt.
Mein Girokonto war bis gestern knapp drei Wochen durch die Sparkasse gesperrt. das Konto meines Mannes auch.
Auf dringendes Anraten des Treuhänders haben mein Mann und ich unsere Girokonten vor gut einer Woche jeweils in Pfändungsschutzkonten umgewandelt. Erst nach mehrmaligem Nachfragen und persönlicher Vorsprache gestern wurden die Konten endlich wieder freigegeben. Währe ich gestern nicht persönlich hingegangen, könnten wir immer noch nicht an unser Geld.
Das Problem ist, dass man natürlich einige Fragen zum Pfändungsschutzkonto hat, und die Mitarbeiter bei der Sparkasse die einem einfach nicht beantworten können, oder sogar Falschauskünfte geben, die mich Neuling nur noch mehr verwirren. Derjenige aus der Rechtsabteilung, der für uns zuständig ist, ist für drei Wochen im Urlaub. Für uns Kunden wirklich sehr ärgerlich.
Darum wende ich mich an euch.
Mein Mann und ich verdienen ähnlich und bekommen jeweils zwischen 1340,- und 1380,- ausgezahlt. Nach der Pfändungstabelle sind wir nicht pfändbar. Unser Treuhänder schickt jetzt eine Bescheinigung an die Bank, damit die Freibetragsgrenze bei uns erhöht wird.
Eine Bescheinigung über das Kindergeld für unsere Tochter habe ich bereits bei der Bank abgegeben.
1. Frage
Mein Mann bekommt aber monatlich Spesen ausgezahlt (ca. 250€ - 350€), die vom Betrag her schwanken. Die sind ja nicht pfändbar. Damit kommt er aber über die Freibetragsgrenze. Muss ich den Spesenbericht jeden Monat an den Treuhänder schicken, damit er den Spesenbetrag bei der Sparkasse frei stellen lässt?
2. Frage
Was ist mit dem Kinderkrankengeld, welches ich von der Krankenversicherung bekomme, wenn ich meine Tochter betreuen musste? Ich bekomme ja weniger Gehalt gezahlt, und bekomme es anteilig statt dessen von der Kasse bezahlt. Wird das von der Bank blockiert? Muss ich dafür wieder extra eine Freistellung beantragen? Macht das wieder der Treuhänder?
3. Frage
Ich bekomme von meiner Firma das Weihnachtsgeld in zwei Teilen ausgezahlt. Die erste Hälfte kam jetzt mit der Gehaltszahlung für Juni auf mein Konto. Der pfändbare Anteil wurde noch nicht an den Treuhänder weitergeleitet. Die Firma erfuhr erst nach der Gehaltsauszahlung von der Insolvenz. Ich hatte zwar vorher schon Bescheid gesagt. Aber sie wollten das Schreiben vom Treuhänder abwarten. Was passiert jetzt mit meinem Anteil, was mir trotz Insolvenz vom Weihnachtsgeld zusteht? Es überschreitet ja wieder die Freibetragsgrenze.
4.Frage
Wie ist der Berechnungszeitraum für die Freibetragsgrenze? Die gilt ja immer für einen Monat. Geht das immer vom 1. bis zum 30. eines Monats?
Ich dürfte also vom 1. bis zum 30. eines Monat 1416,11€ verwenden (ab 1.7.2013 ein bisschen mehr). Was ist aber, wenn mein Gehalt am ca. 27. eines Monats auf´s konto kommt? Das muss doch dann in den nächsten Monat mit rübergenommen werden, oder? Da rechne ich für mich eher vom Ende eines Monats bis zum Ende des nächsten Monats.
5. Frage
Dadurch, dass wir beide fast drei Wochen nicht an unsere Konten konnten, waren jetzt bei mir noch ca. 560€ und bei meinem Mann um die 350€ auf dem Konto. Meine Gehaltszahlung und mein anteiliges Weihnachtsgeld ist jetzt ebendfalls eingegangen. Wie rechnet die Bank denn das jetzt? Das ist ja Geld- bis auf das Weihnachtsgeld nur zum Teil, was nicht pfändbar ist, und mir zusteht, aber die Freibetragsgrenze weit übersteigt...
6. Frage
Mein Treuhänder besteht auf das Pfändungsschutzkonto, weil er meint, die Gläubiger können uns nicht mehr pfänden, aber er!!???
Denn meine Schludnerberaterin meinte, dass wir kein Pfändungsschutzkonto brauchen, wenn die Insolvenz eröffnet ist, weil mir im Vollstreckungsschutz sind.
Auch hat man nach §850 Absatz 1 keine Freibetragsgrenze, wenn keine Pfändung auf dem Konto ist!? Bei uns wurde noch nie was gepfändet und wir sind laut tabelle auch nicht pfänbar. Also wozu dann die Freibetragsgrenze?
7. Frage
An wen leitet die Bank das Geld, wenn es über die Grenze hinausgeht? Ein Bankangestellter sagte direkt an die Gläubiger- was ich mir nicht vorstellen kann. Woher will die Bank wissen, welcher Gläubiger wie viel kriegt? Ein anderer sagte, das Geld geht an den Treuhänder. Kann der dann das Geld an mich zurück überweisen, falls die Bank einen Fehler gemacht hat?
Es tut mir leid für den langen Text! Aber jeder erzählt mir was anders. Die Bank so, der Treuhänder so, Die Schuldnerberatung so... da kann man wahnsinnig werden.
Klar muss man sich da erst mal reinfinden. Aber ohne korrekte, wissende Informationen wird das schwierig.
Ich hoffe ich ihr könnt mir fachkundig weiterhelfen.
Vielen Dank!!!
ginihirte