Hallo
ich habe mich schon mehrmals auf diesen Seiten hier rat und Hilfe geholt. Aber mit meinem jetzigen Problem weiß ich nicht mehr weiter....vielleicht gibt es jemanden, der mir dazu eine konkrete Aussage machen kann.
meine Situation :
Ich habe vor 2 Jahren Insolvenzantrag gestellt,(ca. 50000 Euro Verbindlichkeiten) das Verfahren wurde eröffnet. Meine mir gehörende Immobilie wurde sofort grundbuchrechtlich vom Insolvenzverwalter gesperrt (Verfügungs- und Veräußerungsverbot). Nach langem Hin und Her, und der Erkenntnis des Insolvenzverwalters, aus der Immobilie keinen Nutzen ziehen zu können, weil dort Hypotheken der Bank eingetragen sind, die den tatsächlichen Wert des Grundstückes weit übersteigen. Somit hat er die Immobilie vor etwa einem halben Jahr freigegeben, ich bin wieder für sämtliche Sicherungspflichten verantwortlich. Was das für mich eine finanzielle Belastung darstellt, kann sich hier wohl jeder selbst vorstellen.
In der Zwischenzeit haben sowohl Bank als auch ich nach einem Käufer für die Immobilie gesucht, und mittlerweile auch gefunden(ein Zwangsversteigerungsvermerk der Bank ist nicht im Grundbuch eingetragen!). Nun ist mit dem Käufer Einigung über den Kaufpreis erzielt worden. Aber, und das ist das ganze verworrene an dem Ding, plötzlich meldet der Insolvenzverwalter sozusagen Rechte an den Eigentümergrundschulden an.
Beispiel : die Bank hat insgesamt 3 Grundschuldeinträge im Grundbuch : a, über 40000 Euro, b, über 20000 Euro und c, über 15000 Euro(diese Grundschuld ist an einen anderen Gläubiger abgetreten!). Die Bank fordert aber als Gläubiger von mir nur noch 10000 Euro, aus der Grundschuld c sind noch 5000 Euro an den zweiten Gläubiger zu zahlen.
Der Käufer hat einen Kaufpreis von 15000 Euro akzeptiert, damit die sowohl die Bank (10000 Euro) als auch der 2. Gläubiger der Grundschuld c mit 5000 Euro bedient werden können und das Grundstück lastenfrei ist.
Nun meldet sich aber der Insolvenzverwalter und besteht auf eine sogenante Eigentümergrundschuld, sodaß die übrigen 5000 Euro des Kaufpreises nicht an den Gläubiger aus der Grundschuld c gehen, sondern statt dessen an den Insolvenzverwalter zur Tilgung der gesamten Schulden fallen sollen.
Ist diese Forderung des Insolvenzverwalters gerechtfertigt? Oder kann ihn die Bank mit der 1 % Regelung (er hat sich ja in keinster Weise um die Verwertung der Immobilie gekümmert)aus dem Kaufpreis bedienen, ohne das mir dadurch eine Verfehlung (Gläubigerbevorteilung) nachweislich wird. Ich bin ja der eigentliche Eigentümer, und nach meiner Darstellung dann ja auch der Verkäufer der Immobilie.
Ich weiß, es ist ein sehr komplexes und schwieriges Thema, aber Bitte Bitte, ich brauch dazu bisschen Hilfe.
Vielen Dank schon mal im Vorraus