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Autor Thema: Freigabe Gewerbe und Abschlagszahlung  (Gelesen 2637 mal)

foxtra

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Freigabe Gewerbe und Abschlagszahlung
« am: 05. September 2010, 08:35:45 »

Hallo an alle,

der IV will das Gewerbe freigeben, verlangt aber in der entsprechenden Vereinbarung eine monatliche Abschlagszahlung. Gewerbe ist erst im Aufbau, Einnahmen erst in ca. einem halben Jahr. Derzeit laufendes Insoverfahren, kurz vor Aufhebung, Einnahmen zur Zeit nur Hartz4, ist IV bekannt.

Darf er die Freigabe des Gewerbes mit der Forderung einer Abschlagszahlung verknüpfen?

LG

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paps

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Re: Freigabe Gewerbe und Abschlagszahlung
« Antwort #1 am: 05. September 2010, 17:45:03 »

nein
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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foxtra

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Re: Freigabe Gewerbe und Abschlagszahlung
« Antwort #2 am: 05. September 2010, 17:48:48 »

Hi paps,

danke für Deine Antwort! Das entspricht auch meiner Meinung.

Hast Du einen Tipp für mich, wie ich das entsprechend argumentieren kann? Verweis auf Gesetz oder einen Tipp, wo ich das finden kann?

Lieben Dank!
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paps

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Re: Freigabe Gewerbe und Abschlagszahlung
« Antwort #3 am: 05. September 2010, 17:53:27 »

Eine Freigabe eines zur Masse gehörenden bzw. künftig in diese fallenden Vermögensgegenstandes und dessen Überführung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners setzt eine Willenserklärung des Insolvenzverwalters voraus, aus welcher sich unmissverständlich dessen Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergibt (vgl. BGH-Urteil vom 7. Dezember 2006 IX ZR 161/ 04,
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foxtra

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Re: Freigabe Gewerbe und Abschlagszahlung
« Antwort #4 am: 05. September 2010, 18:01:30 »

Ok, paps, danke für den Text...

Bedeutet für mich, dass diese Vereinbarung ein Widerspruch in sich ist. Aber was passiert, wenn der Vereinbarung widersprochen wird. Kann er dann die Freigabe des Gewerbes verweigern?

Hat jemand schon einmal Erfahrung diesbezüglich gemacht?

LG
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