Hallo,
ich bins mal wieder. Ich habe jetzt die Möglichkeit mich aus der Privatinsolvenz freizukaufen...
Ich poste am Besten den Brief den ich der Anwältin zur Klärung des Sachverhalts gesendet habe.
Vielleicht könnt ihr das mal einschätzen...
Ich poste erst den Brief und schreib dann dazu, was die Anwältin empfiehlt:
...Bei dem Gespräch kamen wir auch auf das Thema: Freikaufen aus der Privatinsolvenz.
Sie erwähnten dass wir uns mit circa 30% des Gesamtschuldenbetrages aus der Privatinsolvenz freikaufen könnten. Wir haben nun die Möglichkeit bis zu 10.000€ von Verwandten und Bekannten zu leihen. Davon wollen wir natürlich so wenig wie möglich in Anspruch nehmen müssen.
Daher würde wir Sie bitten, unsere Zahlen zu analysieren und einen Vergleichsbetrag zu ermitteln. Sollte dieser Betrag im Rahmen der oben genannten Summe sein, würden wir Sie für die weiteren Schritte beauftragen. Optimal wäre natürlich ein Vergleich bei denen wir auch mit einer reinen SCHUFA davonkommen würden!
Hier erstmal die Daten, damit sie sich ein Bild machen können (alle Beträge ohne Zinsen):
Gläubiger: Bank 1
Kredit 32.789€
Konto-Dispo 3.452€
Kreditkarte 1 2.567€
Kreditkarte 2 1.000€
GESAMT 39.345€ > 89% der Gesamtmasse
Gläubiger: Bank 2
Dispo-Card 4.234€
GESAMT 4.234€ > 11% der Gesamtmasse
Bisher wurden an den Treuhänder 2159€ gezahlt.
Die Vergütung des Treuhänders beträgt 821€ davon hat er am Anfang der Insolvenz
bereits 273€ direkt von uns erhalten.
Momentan schwankt der pfändbare Betrag, da mein Gehalt durch Bonus und Überstunden ebenfalls schwankt. Außerdem wurden am Anfang der Insolvenz noch das Elterngeld mit einberechnet.
Hier eine Auflistung der bereits bezahlten Beträge:
207€, 307€, 323€, 171€, 175€, 371€, 223€, 132€, 240€
Dies ergibt einen Durchschnitt von circa 240€ monatlicher Abgabe. Man sollte allerdings beachten, dass das Projekt an dem ich arbeite, nur temporär läuft und der Bonus keine regelmäßige Einnahme darstellt. Der Bonus genauso wie die Überstunden werden nach Projektabschluß wegfallen (circa Ende August).
Mein Grundgehalt beträgt also 2250€ netto was einen pfändbaren Betrag von 135€ monatlich ergibt. Die wird also die monatliche zu erwartende Standardabgabe für die nächsten 3,5 Jahre sein.
Nun wissen wir allerdings nicht wie die Banken rechnen. Darum gebe ich Ihnen soviele Informationen wie möglich.
Nimmt man den monatlichen Betrag von 135€ würden für den nächsten 3,5 Jahre (Insolvenzbeginn xx.xx.xxxx) ein Gesamtpfändungsbetrag von circa 6.500€ auflaufen.
Wir sind der Meinung dass man der Bank kein viel höheren Betrag als die 6.500€ anbieten sollte. Eventuell mit dem Hinweis dass die bisherigen höheren monatlichen Abgaben nur temporär sind und man in Zukunft nicht wissen kann was sich noch entwickelt (Arbeitslosigkeit, ein drittes Kind, Berufsunfähigkeit usw.)
Bitte teilen Sie uns doch mit, ob sie der gleichen Meinung hinsichtlich der Höhe des Vergleichsbetrages sind oder welche Beträge Sie den Gläubigern anbieten würden. Die weiteren Schritte würden wir dann, bei aufbringbarer Vergleichssumme, über Sie abwickeln. Vielleicht könnten Sie uns aber schon mitteilen wie hoch ihre Vergütung für die möglichen folgenden Schritte wäre (also Vergleichsangebot an die Gläubiger usw). Müssten wir mehr anbieten wenn wir als Bedingung einen kompletten Austrag aus der SCHUFA stellen würden?
Das ist unser Anschreiben an die Anwältin. Die Essenz ihre Antwort ist diese:
Vergleichsangebot: ca. 8000€
Erfolgschancen: 40-50% (Steht in der Honorarvereinbarung...wahrscheinlich damit bei eventuellem Scheitern
keine Schadensersatzansprüche gegen sie eingeleitet werden können.)
Grundhonorar: 480€
Honorar bei Erfolg: 480€(Grundhonorar) + 890€ (Erfolgshonorar)= 1370€
Was sagt ihr dazu? Sind 8000€ "korrekt"?
Danke :)