erst mal vierlen Dank für die schnellen Infos. Dient alles dem Brainstorming und esw ist gut andere Betroffene zu hören, da man selbt wohl das eine oder andere vergisst.
1. zu gutgehendem Lokal ....... ja ein anderer Betreiber ohne meine Verbindlichkeiten könnte sehr gut von den Erträgen leben, was bei uns ja auch die ganzen Jahre der Fall war. Das Lokal warf
2. keine Rücklagen deshalb weil wir uns durch den Kauf des 3-Fam-Hauses und die freiwilliug eingegangene sehr hohe Tilgung, selbst etwas die Luft abgedreht haben. (Tilgung ist mittlerweile von 5 % auf 1 % reduziert)
Das Unternehmen hat folgende Erträge laut den Jahresabschlüssen:
2004 - 24.000 €
2005 - 25.000 €
2006 - 27.500 €
2007 wird durch die 5 Monate ohne Umsatz ein Einbruch bei den Zahlen sein .. ist aber noch nicht fertig - wobei das zweite Halbjahr 2007 das beste 2. Halbjahr war seit Bestehe4n des Unternehmens.
Unser Problem ist ganz einfach, daß wir keinen Kredit bekommen um die Verbindlichkeiten unter normalen Konditionen zusammen zu fassen um mit erträgliochen monatlichen Belastungen arbeiten zu können.
Kredit bekommen wir keinen, weil wir keine Sicherheiten haben.
Hallo,
also ohne Dir zu nahe zu treten, aber als kaufmännisch orientierter Mensch muss man sagen das nicht viel über bleibt. Andersherum hast du die Jahre überstanden, selbst wenn es eine schwarze Null gewesen wäre. Ich weiss nicht ob Deine Gaststätte mit in deinem Haus ist oder wie es mit den Lebenshaltungskosten aussieht. Aber wenn du von ca. 27.000,- das Jahr über noch deine Familie "finanzieren" musst, ist es nicht viel was über bleibt.
Aber ich unterstelle einmal das die Summen nach Steuer und Lebenshaltungskosten wie Auto, usw im Abzug gebracht worden sind. Oder teilweise.
Wenn du unter 20 Gläubiger hast, beantrage eine Insolvenz. Ich glaube mit dem richtigen Anwalt lässt sich dein Betrieb und dein Haus auf seriös retten. Wird nur eine lange und schwere Anfangsphase.
Ich habe über 400.000,- an Schulden und täglich wird es mehr.
Ich warte noch 2 Monate ab und werde in der Insolvenz gehen. DA meine Verwandten mit Geld "liehen" was ich zurück gab bei Abmeldung meines Gewerbes.
Und im Verwandschaftsgrad der Insolvenzverwalter bis zu 2 Jahre Gelder von meinen Verwandten die Gelder zurückfordern kann.
alles gute wünsche ich dir erst einmal.