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Autor Thema: Gegenstände im Rahmen bescheidener Lebensführung??  (Gelesen 1790 mal)

Kartoffelkoffer

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Gegenstände im Rahmen bescheidener Lebensführung??
« am: 31. Oktober 2009, 16:46:32 »

Hallo,

ich fülle gerade meinen Insofragebogen aus und weiß nicht, welchen Wert ich bei "Gegenstände im Rahmen bescheidener Lebensführung" eintragen soll :-(

Hier eine kurze Übersicht:

Ich besitze keinen Fernseher, keine Waschmaschine/Trockner, keine Schlafzimmereinrichtung oder Einbauküche und keine Küchengeräte außer Wasserkocher und solches Kleinzeug.

Ich hab einen Computer, den hab ich bereits unter einem anderen Punkt mit ca 150,- angegeben. Ansonsten ein Sofa, Schrank, Tisch... usw. alles etwa so alt wie ich selbst, also über 30 Jahre ;-) Dann noch IKEA Kleinzeug. Ein paar Klappstühle, kosteten mal 10,- DM sind auch schon über 10 Jahre alt... So was in der Art...

Nix Antikes, leider, nur eben alt :-( Gerichtsvollzieher waren auch schon welche da, haben es durch die Blume als "alten Krempel" bezeichnet, für den man eh nichts mehr kriegt... War nicht böse gemeint, nur eben ne realistische Einschätzung.

Wie soll man denn da einen Wert festlegen? Gibt es da eine Tabelle oder so, in der man das nachschauen kann, wie hoch solcherlei Dinge in der Regel geschätzt werden?

Vielen Dank für eure Antworten,

Lg, Kartoffel
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nsolventer

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Re: Gegenstände im Rahmen bescheidener Lebensführung??
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2009, 17:48:19 »

Hallo,
Du mußt nur den Wert der Gegenstände angeben, die den Rahmen bescheidener Lebensführung übersteigen. Also in Deinem Fall einfach ein Kreuzchen bei "NEIN" (nicht vorhanden) bzw. Wert 0,00 (je nachdem wie das Formular gestaltet ist).

Den üblichen Hausrat (Einrichtung) braucht man in der Regel nicht schätzen, da nicht pfändbar.
Ausnahmen wären wertvolle Bilder / Kunstobjekte o.ä.
Im Zweifel nichts angeben. Und wenn ein GV schon mal alles als Plunder und nicht pfändbar bezeichnet hat brauchst Du noch nicht mal ein schlechtes Gewissen zu haben.
 :cheesy:
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2009, 17:50:23 von nsolventer »
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Kartoffelkoffer

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Re: Gegenstände im Rahmen bescheidener Lebensführung??
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2009, 18:10:41 »

Ja, danke. Dann mach ich das so :-)
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