Hallo,
da ich Ihre weiteren Umstände wie Familienstand, unterhaltspflichtige Personen, Wohnsituation, etc. nicht kenne, versuche ich allgemein zu antworten:
Ich gehe davon aus, daß Sie schon Vorgespräche mit der Caritas hatten und als letzten Weg den Insolvenzantrag stellen.
Vergessen Sie nicht, die Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.
Weiterhin sollten Sie sich ab sofort um ein Guthabenkonto kümmern, da es passieren kann, daß ihr altes Konto gekündigt wird.
Falls Sie noch Guthaben auf Ihrem jetzigen Konto haben, heben Sie es besser vorsorglich ab.
Beenden Sie alle Lastschrift-Zahlungen und stellen Sie ab sofort auf Überweisung, bzw. wo möglich-Barzahlung um.
Lastschriften werden gerne von den Treuhändern nach Inso-Eröffnung zurückgeholt, um die Masse zu mehren.
Nach Antragsabgabe sollten Sie auch versuchen, offen mit Ihrem Arbeitgeber und Vermieter zu sprechen, sie erfahren es ohnehin später, da sie vom TH informiert werden.
Nach Insolvenzeröffnung (kann 1-3 Monate dauern) wird Ihnen ihr TH mitgeteilt,dieser hat während des Inso-Verfahrens die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen.
Spätestens mit Verfahrenseröffnung (besser schon nach Antragstellung) sollten Sie auf KEINEN Fall noch versuchen, irgendeinen Gläubiger zu bezahlen, dies könnte als Gläubigerbegünstigung ausgelegt werden und gefährdet die RSB!
Bei diesem Verdienst ist ohnehin nichts pfändbar.
Über den Zusatzjob würde ich mit dem TH sprechen, in der Regel haben die nichts dagegen.
Wenn Sie dadurch insgesamt über die Pfändungsgrenze kommen, könnte es sein, daß etwas abgeführt werden muß.
Hier im Forum können Sie auch noch unter den entsprechenden Suchbegriffen Antworten erhalten.
Gruß,
Doktor Mabuse