Hallo,
nicht so schnell. Auf keinen Fall übereilig das Gewerbe abmelden. Es hat schon seinen Grund warum ich danach frage.
Es zeigt sich mal wieder, dass die kostenlose Beratung nicht unbedingt, die beste sein muss.
Als aktiv Selbständige sind Sie zunächst mal ein Fall für die Regelinsolvenz. Es wäre daher zu prüfen, ob es nicht besser ist mit dem Gewerbe in die Inso zu gehen. Dann bleibt einen nämlich der Weg des Insolvenzplans. Dafür wäre dann ggf. das Geld Ihrer Schwester gut angelegt. Wobei zu beachten ist, dass die 1 % wahrscheinlich gerade mal die Kosten eines guten Beraters decken würden. Im Insolvenzplanverfahren stimmt man in Gruppen über die Annahme des Plans ab. Bei geschickter (und möglicher) Gruppenbildung, kann man dadurch durchaus gute Ergebnisse erzielen.
Ihr Rechtsanwalt möchte das Gewerbe abmelden, um dann über die Regeln des Verbraucherinsolvenzverfahrens entweder eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder aber eine Zustimmungsersetzung im Schuldenbereinigungsverfahren. Diese Zustimmungsersetzung gibt es, wenn mehr als 50 % der Gläubiger, die auch mehr als 50 % der Schuldsumme inne haben müssen, zustimmen. Dann werden ablehnende Gläubiger "überstimmt".
Ich vermute, dass Ihr Rechtsanwalt nicht geprüft hat, welcher tatsächlich der bessere Weg ist. Ich halte in Ihrem Fall, wo es um eine Schuldsumme von 500T€ geht, beide Wege für schwer erfüllbar. Je nach Lebensplanung sollte man tatsächlich überlegen, gleich in die Inso zu gehen und sich keine zu große Gedanken über einen Vergleich o.ä. machen.
MfG
ThoFa