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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen  (Gelesen 3756 mal)

Faxi

Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« am: 24. Januar 2011, 20:26:53 »

Hallo Gleichgesinnte,

mein Privatinsolvenzverfahren ist nun seit August 2010 durch :wink:. Im selben Atemzug wurde der Antrag meines Mannes auf Regelinsolvenz eingereicht.
Das Gericht / die Richterin will nun unbedingt einen gerichtlichen Vergleich durchsetzen.

Problem hierbei ist, dass wir in dieser Zeit eine neue Forderung ( 1000€ ) erhalten haben, die zwar derzeit bei Gericht eingereicht werden könnte und dann in das Verfahren einfließen würde, aber unsere Anwältin hat uns geraten, den neuen Sachverhalt zurückzuhalten. Dabei bekomme ich Bauchschmerzen :neutral:.

Wir haben unserem alten leben ade´ gesagt und ein neues Leben mit neuen Jobs begonnen. Der Verdienst hat sich aber nun etwas nach unten korrigiert, einfach weil wir nicht mehr unser Leben der Arbeit widmen wollen und noch ein bischen was vom Leben haben möchten. Wir haben vorher 250 Stunden im Monat gearbeitet um alles leisten zu können, aber ich hoffe und denke, dass hier alle nachvollziehen können, wie sehr man selbst dabei auf der Strecke bleibt.

Mit einer Insolvenz ist man irgendwie auch auf der sicheren Seite, selbst wenn das Gehalt mal etwas geringer ausfällt, bleibt man noch immer laut Pfändungstabelle in einem selbstwerterhaltenden Rahmen.

Diese Fragen entstehen mir dabei:

1. Sollten wir die neu aufgekommene Forderung bei Gericht nicht melden, könnte es bei einer tatsächlich eintretenden Eröffnung des Verfahrens zu Schwierigkeiten kommen? Schließlich ist man zur Meldung verpflichtet.

2. Welchen Vorteil hätten wir bei einem gerichtlichen Schuldnerbereinigungsverfahren?

Sollte es doch zu einem gerichtlichen Vergleich kommen, müssen wir zu der monatlichen Rate diese Forderung noch zusätzlich aufbringen. Und das macht mir Angst.

Mein Mann verdient Netto derzeit ca. 1627 € (vorher hatten wir jeder ca. 1900 €).

Wir haben eine monatliche Rate von 500 € angeboten, das war aber noch, als wir den höheren Verdienst hatten. Laut Pfändungstabelle würden meinem Mann ca. 444 € gepfändet. Bleiben also noch ca. 1183 € für jeden von uns, weil wir gleiche Gehälter haben.

Laut Aussage meiner Verwalterin würde mein Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls an Sie verwiesen werden, das ist wohl bei Ehepaaren sehr häufig der Fall. Meine Gerichtskosten will sie aus den Pfändungsbeiträgen heraus begleichen, das würde dann bei meinem Mann ebenfalls der Fall sein. Da macht es doch mehr Sinn, die Regelinsolvenz anzustreben, oder?

Danke für Eure wie immer klasse Hilfe :wink:.

Grüße,

Faxi

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Feuerwald

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Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #1 am: 24. Januar 2011, 20:47:59 »

Im selben Atemzug wurde der Antrag meines Mannes auf Regelinsolvenz eingereicht. Das Gericht / die Richterin will nun unbedingt einen gerichtlichen Vergleich durchsetzen

-> sehr sonderlich, denn bei einem Regelinsolvenzverfahren gibt es kein vorgeschaltetes gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren wie im Fall  eines Verbrauchinsolvenzverfahrens.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Faxi

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #2 am: 24. Januar 2011, 21:22:15 »

 :gruebel: hm, das verstehe ich jetzt aber nicht. Unsere Anwältin hat das Ganze in die Wege geleitet. Alle Vorgänge wie bei einem Privatinsolvenzverfahren wurden absolviert, also alles wie bei mir.

Wo könnte denn jetzt der Fehler liegen? Bei der Anwältin oder beim Gericht?

Bin gerade ganz ehrlich total baff und überfragt :dntknw:
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Faxi

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #3 am: 24. Januar 2011, 21:48:27 »

Hallo Feuerwald,

habe mir gerade noch einmal die Unterlagen angesehen. Stimmt...es wurde ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt. Was ich zwar nicht verstehe, denn mein Mann hat einen Antrag auf Regelinsolvenz eingereicht, aber so steht es in der gerichtlichen Korrespondenz. Unsere Anwältin hat uns damals mitgeteilt, dass bei meinem Mann aufgrund seiner ehemaligen Selbständigkeit die Regelinsolvenz in Frage kommt. Ich hatte wohlweislich in dem Wissen, dass Regelinsolvenz erst ab 19 Gläubigern möglich sei, nachgefragt, ob das denn korrekt sei. Sie sagte aber nur, dass das keine Rolle spiele :uneinsichtig:. Mein Mann hat 6 Gläubiger.

Anscheinend ja nun doch. Deshalb nun auch diese Verzögerung. :neutral:

Könntest Du mir dann in Anbetracht, dass es sich wohl um eine Verbaucherinso handelt, zu den oben gestellten beiden Fragen ne Antwort schicken :whistle:
Werde wohl morgen mal mit der Anwältin Kontakt aufnehmen.

Danke :hi:

Gruß,

Faxi
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Maurice Garin

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Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #4 am: 24. Januar 2011, 22:20:49 »

Problem hierbei ist, dass wir in dieser Zeit eine neue Forderung ( 1000€ ) erhalten haben, die zwar derzeit bei Gericht eingereicht werden könnte und dann in das Verfahren einfließen würde, aber unsere Anwältin hat uns geraten, den neuen Sachverhalt zurückzuhalten.

Das halte ich für sehr bedenklich, weil es zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.

Dass das Gericht grds. einen Schuldenbereinigungsplan durchsetzen will, ist per se nichts schlechtes, wenn auch eher selten. Vielleicht hat das Gericht den Plan ja an die Gläubiger zugestellt und keiner hat sich gerührt. Was im Falle des gerichtlichen Schuldenbereinigunsplanes einer Zustimmung gleichkommt.

Was für ein Plan wurde denn da eingereicht?
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Faxi

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #5 am: 25. Januar 2011, 09:11:37 »

Den Plan haben wir bis heute noch nicht gesehen, bzw. wurde uns noch nicht vorgelegt.

Die Forderung, die sich nun aufgetan hat, stammt aus der Zeit der Selbständigkeit, ist also eine Altlast. Unsere Anwältin meinte, die Forderung  gehöre in das Insolvenzverfahren rein, aber sie wollte es nicht einreichen, um keine weitere Verzögerung des Verfahrens auszulösen. Es müßten ja dann neue Berechnungen durchgeführt werden.

Mir leuchtet bis dato noch immer nicht ein, welche Vorteile aus einem gerichtlichen Vergleich herausgehen.

So wie ich das sehe, erhalten die Gläubiger einen Titel gegen meinen Mann, der genauso in der Schufa eingetragen ist und ihn wie einen Insolventen dastehen läßt. Kreditwürdig ist man dann doch so oder so nicht, was für uns eh nie mehr in Frage kommt, damit sind wir durch.

Aber der Schutz bei unvorhergesehen Lebensumständen ist ebenfalls dadurch nicht gegeben.

Den einzigen Vorteil den ich erkennen kann, ist, dass man bei höherem Verdienst auch mehr in der Tasche hat. Aber unsere Verdienstverhältnisse haben sich eben geändert und das macht Angst.


Maurice, erkläre mir doch bitte mal, warum das zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen könnte?

Danke,

Gruß,

Faxi
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Maurice Garin

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Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #6 am: 25. Januar 2011, 09:41:10 »

Den Plan haben wir bis heute noch nicht gesehen, bzw. wurde uns noch nicht vorgelegt.

Dann sollten Sie sich den schnellstens mal von Ihrer Anwältin zeigen lassen. Dann wissen Sie auch, worum es eigentlich geht.

Zitat
Die Forderung, die sich nun aufgetan hat, stammt aus der Zeit der Selbständigkeit, ist also eine Altlast. Unsere Anwältin meinte, die Forderung  gehöre in das Insolvenzverfahren rein, aber sie wollte es nicht einreichen, um keine weitere Verzögerung des Verfahrens auszulösen. Es müßten ja dann neue Berechnungen durchgeführt werden.

Dazu sage ich mal nix, weil mir dazu auch nix mehr einfällt...

Zitat
Mir leuchtet bis dato noch immer nicht ein, welche Vorteile aus einem gerichtlichen Vergleich herausgehen.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren sieht das Gesetz vor, dass ein Schuldenbereinigungsverfahren Vorrang vor dem Insolvenzverfahren hat. Für Sie muß der Vergleich dahingehend vorteilhaft sein, dass die Sache schneller erledigt ist und/oder Sie wesentlich weniger zahlen müssen. All das steht aber in dem Schuldenbereinigungsplan, den Sie ja scheinbar nicht kennen. Also auf zur Anwältin...

Zitat
erkläre mir doch bitte mal, warum das zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen könnte?

Weil die vorsätzliche Nichtangabe eines Gläubigers ein Fall des § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO sein kann.

Hat Ihre Anwältin eigentlich Erfahrung auf dem Gebiet?
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Faxi

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #7 am: 25. Januar 2011, 10:16:17 »

Hallo Maurice,

so...hatte nun ein Telefonat mit unserer Anwältin. Ja, sie ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und sie hat mir nun folgendes Erklärt.

Die Richterin will unbedingt einen gerichtlichen Vergleich erwirken, um die anfallende Arbeit von sechs Jahren bei einer Insolvenz zu vermeiden.
Von 9 Gläubigern haben 5 Gläubiger der Einigung zugestimmt, aber 4 wehren sich wehement dagegen.

Zur Zeit der Einreichung bei Gericht war von einer Regelinsolvenz die Rede, das Gericht hat aber dem nicht zugestimmt und hat es in eine Verbraucherinsolvenz umgewandelt.
Bei einer Insolvenz würden Forderungen, die aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag stammen, später mit einbezogen werden und gleichfalls bedient.

Bei einem gerichtlichen Vergleich würde dieser Schutz aber wegfallen und alle Forderungen, die später hinzukämen, müßten egal auf welche Weise bebient werden.

Eine Insolvenz ist eben auch ein Schutz, der bei dem Vergleich wegfallen würde.

Die Richterin ist aber ein Kettenhund.

Meine Anwältin sagte, sie habe so twas noch nie erlebt, bei jedem anderen Gericht bzw. Richter wäre das Verfahren schon durch.

Im Zweifel müßten wir den Vergleich vorerst annehmen, dann erneut Zahlungsunfähigkeit anmelden und erneut einen Antrag auf Insolvenz stellen.
Das kostet dann zwar erneut Geld aber vor allem Zeit, ist aber dann eine Obtion.

Wir werden uns jetzt direkt mit der Richterin in Verbindung setzen, ihr unsere Ängste und neue Lebenssituation schildern und darauf hoffen, dass sie der Inso zustimmt. Sollte das nicht der Fall sein, bleibt uns nur der o.g. Weg.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß

Faxi
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Maurice Garin

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Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #8 am: 25. Januar 2011, 11:55:24 »

Von 9 Gläubigern haben 5 Gläubiger der Einigung zugestimmt, aber 4 wehren sich wehement dagegen.

Haben diese 5 Gläubiger mehr als 50% der Forderungen? Und wozu haben diese zugestimmt? Sprich, was steht eigentlich in dem Plan? Den hat Ihre Anwältin ja ausgearbeitet. Kann doch nicht sein, dass die was ausarbeitet, ohne das mit Ihnen zu besprechen und das Sie dann gar nicht haben wollen.

Im übrigen kann das Gericht den Schuldenbereinigungsplan gegen den Willen der 4 Gläubiger nur durchdrücken, wenn Sie oder ein Gläubiger dies beantragen. Sie werden den Antrag ja wohl nicht stellen. Hat einer der 5 anderen Gläubiger diesen Antrag auf Zustimmungsersetzung gestellt?

Zitat
Bei einer Insolvenz würden Forderungen, die aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag stammen, später mit einbezogen werden und gleichfalls bedient.
Wenn Sie diese Forderungen wissentlich nicht angeben, kann Sie das aber die RSB kosten, wenn ein Gläubiger das beantragt. Und diese Gefahr ist sehr hoch. Sie sollten den Gläubiger auf jeden Fall nachmelden.

Zitat
Bei einem gerichtlichen Vergleich würde dieser Schutz aber wegfallen und alle Forderungen, die später hinzukämen, müßten egal auf welche Weise bebient werden.

Mit welchen Forderungen rechnen Sie denn noch, die da noch hinzukommen können? Wenn Sie Ihre Gläubiger nicht kennen, dann sind Sie eh schon einen Schritt zu weit.
Zitat
Die Richterin ist aber ein Kettenhund.

Meine Anwältin sagte, sie habe so twas noch nie erlebt, bei jedem anderen Gericht bzw. Richter wäre das Verfahren schon durch.

Wie gesagt, die Richterin ist an einen Antrag gebunden. Wird der gestellt, muß sie entscheiden. Wird er nicht gestellt, stellt sich die Frage nicht.
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Faxi

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #9 am: 25. Januar 2011, 12:47:27 »

Hallo Maurice,

danke für das Engagement :thumbup: ich weiß das wirklich zu schätzen.

Um das wissentliche Verschweigen geht es eben. Wir möchten es melden und in den Antrag mit einbinden. Wir wissen, dass wir dazu verpflichtet sind. Nur unsere Anwältin hat uns davon abgeraten, weil dann eine neue Berechnung erfolgen müßte. Das sei zuviel Aufwand. Diese Gläubiger sind erst vor einigen Tagen aufgetaucht, wir hatten keine Ahnung, dass diese Forderung aufgestellt werden würden, wir haben nichts verschwiegen sondern keine Kenntnis davon gehabt. Diese Gläubiger wollen wir ja nachträglich melden. Ist zwar kein hoher Betrag, gehört aber in die Antragstellung rein unseres Erachtens nach.

Ja, mein Mann hat einen Antrag auf gerichtliche Einigung gestellt aufgrund sehr, sehr starken Drängens der Richterin. Unser Anwältin hat uns damals ebenfalls dazu geraten.

Welcher Gläubiger in welchem Umfang bedient wird, wurde mit uns nicht abgesprochen, das hat unsere Anwältin entschieden. Ehrlich gesagt haben wir uns dabei auf sie verlassen. Das wurde wohl anhand der Quoten und Verbindlichkeiten errechnet.

Sicherlich haben wir den entscheidenden Fehler bei der Antragstellung zur gerichtlichen Einigung gemacht. Das leuchtet mir nun im Zusammenhang mit unserer Korrespondenz ein.

Welche Gläubiger zugestimmt oder abgelehnt haben, wurde weder unserer Anwätlin noch uns mitgeteilt. Das will die Richterin nicht bekannt geben, was sowohl wir als auch unsere Anwältin sehr merkwürdig empfindet. Sie sagt, sie hätte so etwas noch nie erlebt und will sich bei anderen Kollegen informieren, ob so ein Fall schon mal da war und wie andere verfahren haben. Sie macht das schon sehr lange, aber so ein Fall ist ihr noch nie begegnet. Die Richterin ist dermaßen hartnäckig, dass einem ja schon schwindelig wird. :mad2:

Wir haben gerade ein Anschreiben an die Richterin gefertigt und hoffen hierbei nun auf positive Rückmeldung.
Die Antragstellung auf gerichtliche Einigung, das war wohl DER entscheidende Fehler!

Kann man den Antrag wieder zurückziehen aufgrund geänderter Lebens- bzw. Einkommensverhältnisse?
Gruß,

Faxi
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tomwr

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #10 am: 25. Januar 2011, 19:21:04 »

Hallo Maurice,

so...hatte nun ein Telefonat mit unserer Anwältin. Ja, sie ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und sie hat mir nun folgendes Erklärt.

Super Spezialistin wenn sie noch nicht mal weiß wann ein Regelinsolvenzverfahren und wann ein Verbraucherinsolvenzverfahren anzuwenden ist.

Regelinsolvenzverfahren ist gesetztlich vorgesehen bei einem von folgenden 3 Gründen:
* ehemalige Selbständigkeit und mehr als 19 Gläubiger
* ehemalige Selbständigkeit und Verbindlichkeiten aus (ehemaligen) Arbeitsverhältnissen
* aktuelle Selbständigkeit

Bei weniger als 20 Gläubiger steht die Entscheidung ob Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz allein im Ermessen des Gerichts und ein RI ist nur dann gerechtfertigt wenn die Vermögenslage nicht überschaubar ist. Man kann das Regelinsolvenzverfahren ggf. durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (auch nebenberuflich) erzwingen.

Das Gericht ist berechtigt und verpflichtet einen falsch gestellten Antrag entsprechend umzudeuten.

So ist das.  :wink:
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Der_Alte

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Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #11 am: 25. Januar 2011, 19:36:41 »

Hallo,

das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird immer vor dem Insolvenzverfahren geprüft. Erst wenn keine Aussicht auf Annahme durch die Gläubiger besteht geht es inst Insolvenzverfahren.
Die Richterin hat wohl den richtigen Riecher gehabt, wenn 5 Gläubiger zugestimmt haben.

Warum wollen Sie sich dagegen wehren?
Nicht ins Inso-Verfahren gehen zu müssen hat doch unbestreitbare Vorteile.
  • Es schnüffelt keiner in Ihrer Privatsphäre rum, um Ihre Vermögensübersicht zu kontrollieren
  • Manfühlt sich von Anfang wie in der Wohlverhaltensphase
  • Es gibt keinen Eintrag in der Schufa, der nach den 6 Jahren noch weitere 3 nachwirkt

Ich würde Antrag stellen, die Zustimmung der Gläubiger von Gericht ersetzen zu lassen und dann mit allen Gläubigern fair umgehen.
Bezahlt werden die Gläubiger mit der für sie festgestellten Quote am pfändbaren Einkommen.
Alles andere ist vorgezogene Wohlverhaltensphase.

Einmal im Jahr eine ordentliche Aufstellung an die Gläubiger mit Kopie der Gehaltsnachweise und den gezahlten Beträgen, mehr Pflichten sind nicht da.

Und Kosten für Insolvenzverwalter / Treuhänder fallen auch nicht an, die am Ende ggf. noch zu begleichen wären


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Maurice Garin

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Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #12 am: 25. Januar 2011, 19:41:23 »

Das Gericht ist berechtigt und verpflichtet einen falsch gestellten Antrag entsprechend umzudeuten.

So ist das.  :wink:

Nein, so ist das gerade nicht. Vielmehr ist das Gericht an den Antrag des Schuldners gebunden. Wählt der Schuldner die falsche Vefahrensart, hat seitens des Gerichts ein Hinweis zu erfolgen. Stellt der Schuldner den Antrag dann nicht um, muß das Gericht ihn als unzulässig zurückweisen. Es ist weder berechtigt noch verpflichtet, hier etwas umzudeuten.

Zitat
Super Spezialistin wenn sie noch nicht mal weiß wann ein Regelinsolvenzverfahren und wann ein Verbraucherinsolvenzverfahren anzuwenden ist.

Woher nehmen ausgerechnet Sie eigentlich die Überheblichkeit, sich so abfällig über Leute zu äußern, wenn Sie weder diese persönlich, noch die tatsächlichen Hintergründe kennen? 
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tomwr

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #13 am: 25. Januar 2011, 20:13:49 »

Es ist richtig, dass ein spezifischer falsch gestellter Insolvenzantrag ggf. abgewiesen werden muss sofern der Schuldner sich nach Aufforderung durch das Gericht nicht entsprechend erklärt und den Antrag ändert. Es ist aber möglich einen unspezifischen Antrag zu stellen und in diesen Fällen hat das Gericht dann den Antrag entsprechend zu deuten bzw. auszulegen (so OLG Köln, LG Frankfurt/O., AG Hamburg).

Die genauen Verfahrensgrundsätze (Antragsprüfung, Hinweis an den Schuldner dass der Antrag entsprechend zu ändern ist, Änderung bzw. entsprechende Erklärung durch den Schuldner oder Abweisung bei starrem Festhalten am gestellten Antrag) sind jetzt im Ergebnis nicht so wichtig. Alles Andere ist Erbsenzählerei.

@Maurice
Ich würde mal an Deiner Stelle im Glashaus nicht mit Steinen werfen. Vielleicht frühstückst mal morgen ein paar Artikel zum Thema Netiquette.
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Faxi

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #14 am: 26. Januar 2011, 09:04:08 »

Hallo tomwr,

Es ist richtig, dass ein spezifischer falsch gestellter Insolvenzantrag ggf. abgewiesen werden muss sofern der Schuldner sich nach Aufforderung durch das Gericht nicht entsprechend erklärt und den Antrag ändert. Es ist aber möglich einen unspezifischen Antrag zu stellen und in diesen Fällen hat das Gericht dann den Antrag entsprechend zu deuten bzw. auszulegen (so OLG Köln, LG Frankfurt/O., AG Hamburg).

Die genauen Verfahrensgrundsätze (Antragsprüfung, Hinweis an den Schuldner dass der Antrag entsprechend zu ändern ist, Änderung bzw. entsprechende Erklärung durch den Schuldner oder Abweisung bei starrem Festhalten am gestellten Antrag) sind jetzt im Ergebnis nicht so wichtig. Alles Andere ist Erbsenzählerei.

Heißt das, dass wir einen Antrag auf Änderung der Vermögensverhältnisse und Gläubigerliste stellen müssen / können?

Gruß Faxi
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Faxi

Re: Gericht will unbedingt Vergleich durchsetzen
« Antwort #15 am: 26. Januar 2011, 09:10:53 »


[/quote]

Regelinsolvenzverfahren ist gesetztlich vorgesehen bei einem von folgenden 3 Gründen:

* ehemalige Selbständigkeit und Verbindlichkeiten aus (ehemaligen) Arbeitsverhältnissen


Das Gericht ist berechtigt und verpflichtet einen falsch gestellten Antrag entsprechend umzudeuten.

So ist das.

[/quote]

Genau das war bei uns der Grund, die Verbindlichkeiten resultieren alle aus einer ehemaligen Selbständigkeit, keinerlei Konsumschulden. Das Gericht hat dann den Antrag von einer Regelinsolvenz auf Verbaucherinsolvenz umgewandelt. Die Antragstellung war demnach meiner Meinung nach korrekt.

Gruß,

Faxi
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