"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Gerichtlicher Vergleich  (Gelesen 1512 mal)

dani7830

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Gerichtlicher Vergleich
« am: 27. April 2011, 16:22:06 »

Hallo und Guten Tag,

am 08.02.2011 wurde mein Antrag auf Insolvenz beim Gericht eingeriecht und wurde am 07.03.2011 an die Gläubiger versand. (Gerichtlicher Vergleich) Da die Gläubiger 1 Monat zeit haben sich darauf zu melden und dieser Monat nun vorbei ist, leider habe ich noch nichts über das Ergebnis gehört wie es ausgegangen ist.

Ist das ein gutes Zeichen. ???
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Gerichtlicher Vergleich
« Antwort #1 am: 27. April 2011, 17:07:19 »

Ob das nun ein gutes oder schlechtes Zeichen ist, kann kein Mensch derzeit sagen.
Es kann noch ein wenig dauern, die Mühlen mahlen langsam :wink:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Gerichtlicher Vergleich
« Antwort #2 am: 28. April 2011, 13:50:35 »

Die Entscheidung des Gerichts ist sowieso nicht beeinflussbar.

IdR gibt es zu den 4 Wochen Frist noch eine Schonfrist von 2 Wochen.
Im Übrigen wird ein "Nichtantworten" der GL als Zustimmung gewertet.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz