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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gesundheitskosten  (Gelesen 2782 mal)

Pinguin

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Gesundheitskosten
« am: 30. Oktober 2011, 15:38:33 »

Hallo,

ich habe zu meiner Frage nicht wirklich was gefunden, daher stelle ich diese Frage.

Ich bin seit Juni im Insolvenzverfahren.

Ich habe eine freigegebene Selbstständigkeit.

Da ich nicht wirklich gesund bin, kann ich mich damit über Wasser halten, verdiene aber nicht wirklich viel.

Ich würde in meinem Zustand keine Festanstellung finden, da ich nicht gesund bin.

Schon gar keine, bei der ich mehr verdienen würde, als jetzt.

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:
die Kosten meiner Krankenkasse werden vom IV angerechnet, aber Kosten für Zuzahlungen zu Medikamenten, oder der Krankengymnastik werden nicht anerkannt.

Ohne Physio könnte ich aber gar nicht arbeiten, oder würde sogar sterben, wenn ich meine Herzmedikamente nicht nehmen würde und dann kann ich gar nichts zahlen.

Gibt es irgendwelche Urteile oder so die sich mit dem Thema anrechenbare Gesundheitskosten befassen.
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Feuerwald

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2011, 15:43:15 »

Sie schreiben Ihre Selbständigkeit ist vom IV freigegeben. Wie lautet der genaue Text der Freigabeerklärung? 
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Pinguin

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2011, 15:46:25 »

Was genau möchtest Du wissen?
Ich schaue dann nach.
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Feuerwald

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2011, 15:55:58 »

Beispiel einer Freigabeerklärung:

Öffentliche Bekanntmachung ...



In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des ....

hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):


Ich habe die selbstständige Tätigkeit am ... aus der Insolvenzmasse
freigegeben und gegenüber dem Schuldner erklärt, dass das Vermögen aus der
selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.

Der Schuldner wurde auf die entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 2 InsO i.V.m.
§ 295 Abs. 2 InsO hingewiesen. Soweit der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

oder


Öffentliche Bekanntmachung ...


.. IN ... : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ....

hat der Verwalter gemäß § 35 II InsO erklärt, dass  Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners als .... nicht zur
Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.


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Pinguin

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2011, 16:04:26 »

Es ist ein wenig anders formuliert.

............In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter erkläre ich deshalb, dass das -Vermögen aus Ihren selbständigen Tätigketen nicht zur Insolvenzmasse gehört und das Ansprüche aus diesen Tätigkeiten im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können ( § 35. Abs. 2 InsO.) Die Erklärung erfolgt mit der Maßgabe, dass Sie die Einkünfte aus Ihren selbstständigen Tätigkeiten abrechnen und den sich jweweils ergebenden monatlichen pfändbaren Anteil zur Masse auskehren".
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Pinguin

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #5 am: 01. November 2011, 16:56:26 »

Weiss wirklich niemand was dazu?
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paps

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #6 am: 01. November 2011, 17:25:55 »

Grundsätzlich scheint mir der letzte Teil der Erklärung des IV falsch.
Nach der Freigabe gilt 295(2) InsO.
Insofern eben keine monatliche Abrechnung.

Möglich wäre, dass Sie eine Klarstellung beim Insolvenzgericht einholen.
Dies kann man mit der Feststellung eines möglicher Weise höheren Pfändungsfreibetrag verbinden.

Generell sind die Selbstbehalte bei KV bereits in den allgemeinen Lebenskosten enthalten und somit im Pfändungsfreibetrag eingerechnet.
In Ihrem Fall bliebe somit nur eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages, ähnlich eines abhängig Beschäftigten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Pinguin

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #7 am: 01. November 2011, 17:32:31 »

Bis dato habe ich noch mit niemandem irgendwas abgerechnet.

Lediglich die 1/4 jährliche Buchhaltung 2 x hingeschickt.

Aber aus der ging wohl als Ergebnis hervor, dass ich nichts zu zahlen habe.........das habe ich schon grob selbst überschlagen.

Mir ging es halt darum, ob es wirklich sein kann, dass ich Sachen, die ich zum Überleben, oder auch nur zur Arbeitsfähigkeit mache, zahle und die dann nicht angerechnet werden, weil es halt der Erhaltung der Arbeitskraft dient.

Weiss nicht, kann es nicht so richtig erklären, hoffe aber, jemand versteht, was ich meine?
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Pinguin

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #8 am: 01. November 2011, 17:35:40 »

Ach so, ich hab mich auch bemüht bei der Kasse eine Befreiung zu bekommen.

Aber die wollen eine Bescheinigung des IV, dass ich nur den BEtrag der die Liste vorsieht, zur Verfügung habe.

Die haben nicht begriffen, dass er mir das nicht schreiben kann.

Ich habe vom FA auch keine Bescheinigung über eine Vorauszahlung der Einkommenssteuer, da ich versuche seit Monaten, diese reduzieren zu lassen, denn ich habe keine zu zahlen.

Was sie möchten ist auf Basis von 2009 und 2010 war so schlecht dass ich jetzt in der PI bin.......die Erklärung habe ich gemacht und die ist beim Amt.

Daher kann ich von der Kasse keine Reduzierung der Zuzahlung bekommen.
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paps

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #9 am: 01. November 2011, 17:37:07 »

Ich habe es schon verstanden.
Aber es wird ihnen Keiner aus der Insolvenzmasse Geld zahlen, damit sie die entsprechenden "Maßnahmen" ergreifen können.

Reicht ihr Einkommen nicht aus, sollte zunächst eine Freistellung der Zuzahlungen bei der KK oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (H 4) geprüft/beantragt werden.

Wären Sie nicht im Insolvenzverfahren, müssten Sie ja auch mit diesen Einkünften auskommen, oder andere staatliche Hilfen beantragen/prüfen lassen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #10 am: 01. November 2011, 17:53:35 »

Wie gesagt, ich habe mich um eine Reduzierung der Zuzahlungen bemüht, aber dies ist gescheitert, wie geschildert, weil die Kasse Bescheinigungen haben möchte, die gar nicht existent sind, da es sie nicht gibt.

H4 kann ich vergessen, dann wird mir mein Zuhause weggenommen, weil die dann meinen, ich wohne zu teuer und dann vielleicht auch noch meinen mir einen Hifsjob im Call-Center zu besorgen, damit ich noch weniger verdiene wie jetzt. Und ich kann keinen Umzug zahlen.

Es war halt eine Frage, ob man Gesundheitskosten nun anrechnen kann oder nicht. Denn die Kasse selbst kann man ja auch anrechnen.

Danke aber für die Rückmeldungen.
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paps

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #11 am: 02. November 2011, 16:37:53 »

Nochmal zum Verständnis.
Wenn keine Beträge an den IV abzuführen sind, kann man die "Mehrkosten" auch nirgends berücksichtigen.

Wegen der H4 Sache, würde ich mich in einem entsprechenden Forum mal kundig machen.
Bei Selbständigen erfolgt jedenfalls keine Abdrängung in ein Arbeitsverhältnis mit noch weniger Einkünften.
Da wäre dann nämlich die staatliche Leistung erneut zu prüfen und ggf. ein höherer Unterstützungsbetrag zu zahlen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Gesundheitskosten
« Antwort #12 am: 02. November 2011, 16:55:42 »

Ok, danke nochmals für die Rückmeldung.
Wegen der anderen Geschichte mache ich mich mal schlau, wenn es die Zeit erlaubt.
Schönen Abend!
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