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Autor Thema: getrennt lebend  (Gelesen 1980 mal)

bluelion1506

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getrennt lebend
« am: 09. Juni 2008, 09:24:04 »

so ich würd gerne wissen
ich lebe getrennt von meiner frau habe 2 kinder
wieviel darf ich von meinem gehalt behalten
ich bezahle natürlich unterhalt für die kinder
verdienen tue ich so etwa 1600 euro
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ThoFa

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Re: getrennt lebend
« Antwort #1 am: 09. Juni 2008, 09:52:09 »

Hallo,

bei 1.600,00 € netto und drei unterhaltspflichtigen Personen (Frau + 2 Kinder) ist bei Ihnen nichts pfändbar.

MfG

ThoFa
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bluelion1506

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Re: getrennt lebend
« Antwort #2 am: 09. Juni 2008, 09:58:53 »

ja aber meine frau verlangt kein unterhalt ändert sich da was bei mir
vielen dank
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ThoFa

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Re: getrennt lebend
« Antwort #3 am: 10. Juni 2008, 16:08:11 »

Hallo,

bis der IV/TH keinen Antrag bei Gericht stellt passiert da gar nix. Wenn er das macht, dann fällt bei Ihnen eine unterhaltsberechtigte Person weg und es sind 15,01 € pfändbar. Also nix schlimmes.

MfG

ThoFa
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bluelion1506

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Re: getrennt lebend
« Antwort #4 am: 11. Juni 2008, 23:08:08 »

vielen dank für die natwort jetz bin ich ein wenig schlauer

mfg salva
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