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Autor Thema: Gläubiger hat an Inkasso verkauft  (Gelesen 1982 mal)

stef1601

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Gläubiger hat an Inkasso verkauft
« am: 06. Juni 2009, 13:27:57 »

Hallo.

Wir sind seid ein paar Wochen in der Privat Inso. Am monatg haben wir einen Termin beim TH, unseren ersten...wir haben schon echt bammel davor, aber hoffen das alles gut wird. Am Telefon war sie sehr nett, als sie unser konto wieder frei geben sollte.

So, jetzt bekomme ich heute einen neuen Vollstreckungsbescheid und sehe das der Gläubiger ( ein Sonnenstudio) seine Forderung an REAL Inkasso verkauft hat. Aber in meinen Antrag steht das Sonnenstudio als Gläubiger!?! Ich werde dAS am Monatg natürlich dem TH gleich sagen, aber:

Was ist wenn andere ihre Forderungen auch schon wieder verkauft haben? Und ich habe das iwi nicht mitbekommen, ich meine man bekommt ja ne menge an Post und ich bin total durch einander....Ist das schlimm? Kann es dann passieren das ich diese verkauften Forderungen nicht mit in die Inso nehme, weil sie verkauft wurde?

BItte helft mir
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paps

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Re: Gläubiger hat an Inkasso verkauft
« Antwort #1 am: 06. Juni 2009, 19:17:51 »

Alles im normalen Bereich.
Das uneinbringliche Forderungen verkauft werden ist usus.
Für ihre Insolvenz hat das keine Bedeutung.
Geben Sie das Schreiben dem TH und der wird bei einem echten Verkauf Real-Inkasso als Gläubiger berücksichtigen.
Für Sie hat das keine Auswirkungen.
Bei der Anmeldung zur Tabelle, müssen die Aufkäufer von Forderungen genauso das Recht an der Forderung nachweisen, wie die Ursprungsgläubiger.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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stef1601

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Re: Gläubiger hat an Inkasso verkauft
« Antwort #2 am: 06. Juni 2009, 19:22:06 »

Dann bin ich ja beruhigt ...Danke

Aber was ist wenn ich es nicht gemerkt habe das irgendweine Forderung verkauft wurde? Und ich es dem Treuhänder nicht mitteile, dann wird ja der Ursprungsgläubiger benachrichtigt. Muss dieser dann mitteilen das er garkein Gläubiger ist sondern das entsprechende Inkasso? Oder können die dann einfach alles ignrorieren?
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paps

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Re: Gläubiger hat an Inkasso verkauft
« Antwort #3 am: 06. Juni 2009, 19:45:26 »

Wenn der Ursprungsgläubiger seine Forderung verkauft hat, wird er dies dem Th mitteilen.
Zum anderen haben die GL die Pflicht sich über mögliche Insolvenzverfahren ihrer Schuldner auch selbst zu informieren.j
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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