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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gläubigrversammlung und Forderungsanmeldung  (Gelesen 2495 mal)

Gismo

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Gläubigrversammlung und Forderungsanmeldung
« am: 26. Oktober 2007, 19:47:37 »

Hallo,

-Befinde mich in Regelinsolvenz (IN) -Verfahren läuft seit 10.09.2007
-Mein Unternehmen wurde aus der Insolvenzmasse raus genommen.

-Hier meine Frage

Am 24.10.07 war die Gläubigerversammlung wo die Forderungen festgestellt und geprüft wurden. Ich möchte natürlich jetzt wissen ob

1.Ein Gläubiger Einspruch gegen die Freigabe meines Gewerbes gemacht hat
2. ich möchte  gern mal eine Kopie der Tabelle der angemeldeten Forderungen sehen
3.Hat meine IV irgendwelchen Forderungen Widersprochen

meinen IV hab ich noch nicht erreichen können ( leider).  :heulen: stehe völlig im dunkeln.  :cry:

bekomme ich da eine Abschrift vom Gericht zugeschickt oder wie läuft der Sachverhalt ab, hat da jemand Erfahrungswerte. 
:cheesy:

Mfg Gismo
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2007, 00:15:18 von ThoFa »
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paps

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Re: Liste der Forderungsanmeldung
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2007, 20:53:58 »

Eine Abschrift werden Sie nicht erhalten, aber sie können in Ihre Akte selbstverständlich Einsicht nehmen.

Zum anderen steht es ihnen frei an den anberaumten Terminen teilzunehmen um so aktuell informiert zu sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Gläubigrversammlung und Forderungsanmeldung
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2007, 00:17:34 »

Thema abgetrennt, da "gestohlener" Thread... Vielen Dank für die Nennung der Grunddaten, genau so ist es hilfreich.  :thumbup: (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-1592.html)
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ThoFa

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Re: Gläubigrversammlung und Forderungsanmeldung
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2007, 00:21:31 »

Hallo,

haben Sie einen guten Verwalter, sendet er/sie Ihnen eine Abschrift. Ansonsten nächte Woche bei Gericht eine Kopie machen.
Sie hätten aber zur Gläubigerversammlung gehen können (meiner Meinung nach müssen), kann nicht nachvollziehen, warum man nicht dort hingeht. Es geht doch um Ihre Existenz.  :dntknw:

MfG

ThoFa
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Gismo

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Re: Gläubigrversammlung und Forderungsanmeldung
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2007, 13:13:43 »

Hm,

Habe vorher mit meiner IV gesprochen, Sie meinte ich brauche nicht zu kommen.  :dntknw: jetzt Ärgere ich mich das ich nicht doch hingefahren bin. Sind zwar ca. 180 km aber egal nun ist es sowieso zu spät. Ich habe gestern noch ein Fax an meine IV geschickt mit der Bitte um eine Abschrift, mal sehn ob ich eine kriege. Und bis jetzt konnte ich mich über meine IV nicht beschweren.  :cheesy: Aber wer weiß ........

Mfg. Gismo
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Gismo

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Re: Gläubigrversammlung und Forderungsanmeldung
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2007, 19:32:00 »

Achso,

steht über den Verlauf der Gläubigerversammlung was im Internet, weiß das jemand ob das veröffentlicht wird.  :dntknw:

Gruß Gismo
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paps

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Re: Gläubigrversammlung und Forderungsanmeldung
« Antwort #6 am: 28. Oktober 2007, 22:22:20 »

Nein, Details  in dieser Richtung werden m.E nicht veröffentlicht, sondern es erfolgt der Hinweis, dass das Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden kann.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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