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Autor Thema: Großes Problem mit dem Insolvenzverwalter/Freigabe des Gewerbes  (Gelesen 1742 mal)

liebispatz

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Guten Tag,
ich befinde mich seit 18.10.2011 (Eröffnung) in der Regelinsolvenz. Mein zugeteilter IV (habe sofort nach erstem Gespräch negatives gefühlt!) hat zuerst die Geschäft, wie üblich, geführt! Habe ihm in fünf Monaten über 50.000 EUR erwirtschaftet! Er hat mir immer wieder einen Liquiditätsplan vorgelegt und in diesem auch dargestellt das ich u.a. monatlich meine KV-Beiträge, monatlich Autofinanzierung etc. etc. erhalte. Zudem hat er mir sowie auch meinem damaligen Rechtsanwalt immer wieder versprochen EUR 1.700 an Unterhalt (verheiratet / 2 Kinder) aus der Masse für mich zu überweisen.
Zum Ende der "guten" 5 Monate meiner Arbeit bin ich Krank geworden - habe auch immer wieder dem IV die Info darüber gegeben. Jetzt ist absehbar das die Umsätze erheblich in den Keller gehen, auch unter Mitwirkung des IV (aber dazu jetzt keine Ausführungen)! Dann habe ich vom IV fast "über Nacht" am 22.02.2012 die Freigabe meines Gewerbes bekommen. Seitdem versuche ich meine Gelder zu erhalten: versprochener Unterhalt EUR 1.700,00 plus KV-Beitrag, Auto, plus plus etc. Nun heißt es Seitens des IV "alle sonstigen Beträge wie KV, Auto etc." sind in den Unterhaltszahlungen von EUR 1.700 enthalten. Sauerei! Zudem wurde vom IV immer spät gezahlt! Zudem erhalte ich immer wieder auf meine Fragen (per Mail) keine entsprechenden Antworten - nur Lalla!
Da ich mir keinen Anwalt mehr leisten kann möchte ich eigentlich selbst das Gericht über die Verfahrensweise des IV informieren. Ich will die mir zugesagten Gelder auch bekommen, sehe aber große Probleme darin das mir der IV, ich verstehe mich ganz schlecht mit dem IV, "große Brocken an Steinen" in den Weg legen wird.

Wer hat Ideen oder gleiche Erfahrungen - tausche mich gerne, wenn gewollt, auch persönlich aus!

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Insokalle

Re: Großes Problem mit dem Insolvenzverwalter/Freigabe des Gewerbes
« Antwort #1 am: 05. April 2012, 19:09:10 »

Der Schuldner hat keinen Anspruch auf Unterhalt aus der Insolvenzmasse. Wann hat die Gläubigerversammlung stattgefunden? Die Gläubigerversammlung beschließt, ob und in welcher Höhe Unterhalt aus der Masse gezahlt wird. Bis dahin kann der IV den notwendigen Unterhalt gewähren. Deswegen wird es schwer werden, weitere Gelder zu bekommen. Nahezu unmöglich wird es meiner Meinung nach, wenn es keine schriftliche Vereinbarung/Zusage o.ä. gibt. Ob es etwas bringt, die Sache dem Gericht vorzulegen, kann man nicht beurteilen.
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Feuerwald

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Re: Großes Problem mit dem Insolvenzverwalter/Freigabe des Gewerbes
« Antwort #2 am: 05. April 2012, 19:48:55 »



jedoch hat der Schuldner einen Anspruch den er auch gerichtliche durchsetzen kann, § 850i ZPO.  Ob das rückwirkend noch geht, ist fraglich.
Man sollte diese Frage deshalb  unbedingt bereits am Anfang des Verfahrens klären und nicht darauf vertrauen, dass der IV von sich aus nobel ist.
Die Waffe des Schuldners ist dabei der Schuldner selbst! Weiterführung unter Einsatz der persönlichen Leistung ja, aber nur wenn es sich auf für den Schuldner lohnt. 

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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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