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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?  (Gelesen 3355 mal)

cismo1

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Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« am: 28. Juli 2007, 07:44:53 »

Hallo. Habe eine Frage,habe vor 4 Wochen geheiratet(aus Liebe)nun musste ich schmerzlicher weise erfahren das ich mit Lohnsteuerklasse 3 noch mehr zahlen muss,keine erhöhung der Pfändungstabelle!!
Meine Frau verdient mit 5 klasse,ca:600€ ich 1400€ dann ziehen sie mir alles bis auf 1075€ ab. Nach anfrage bei Inso gericht,die sagen das liegt m Treuhänder!!!
Wer kann mir Helfen,jetzt haben wir um fast 400€ weniger wie Zuvor!!!
Bin um Jede Hilfe sehr Dankbar.
PS:ich Arbeite wie Blöd als Busfahrer und dann sowas!!
Möchte gerne Umziehen aber die Wohnungen sind ca:630€ Miete. Fahre jeden Tag mit Pkw in Arbeit!!
Als ich TH geschrieben habe das ich geheiratet habe,kahm ein Brief,ich soll daran denken das ich mit sowas meine Inso gefährde und ich mir genau überlegen muss was ich tue!!!
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Feuerwald

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Re: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« Antwort #1 am: 28. Juli 2007, 12:08:20 »

"Als ich TH geschrieben habe das ich geheiratet habe, kam ein Brief, ich soll daran denken das ich mit sowas meine Inso gefährde und ich mir genau überlegen muss was ich tue!!!"

Guten Morgen

Die genaue Formulierung des Briefes kenne ich nicht, aber
einen solchen Brief würde ich publik machen. Der Zynismus unter den deutschen Juristen hat einiger Orts längst eine Grenze erreicht, die nicht mehr hinnehmbar ist. Die Eheschließung ist Ihr höchst persönliches Recht und selbst in der MRK verankert. Sie dahingehend zu bedrohen, die Restschuldbefreiung durch Eheschließung zu gefährden und das aus dem Mund eines Juristen, lässt mir die Galle überkochen. Sie dürfen selbstverständlich auch eine Familie gründen, selbst wenn der Treuhänder nebst Gläubiger dann leer ausgehen. Die Restschuldbefreiung kann Ihnen weder wegen einer Eheschließung noch einer Familiengründung versagt werden.  Man sollte diesen Brief nehmen und einem ganz naiv an den Gerichtspräsidenten schreiben und nachfragen, ob es denn tatsächlich zutrifft, dass Ehe und Familie in einem Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren unsittlich sei, so wie Herr Anwalt .... geschrieben hat. Ein Gerichtspräsident sollte dann selbst aktiv werden und solche Juristensubjekte aus dem Treuhänderamt entfernen.


Der pfändbare Betrag ist vom Arbeitgeber zu berechnen. Oder führen Sie selbst den pfändbaren Betrag ab ? Der Arbeitgeber muss Ihre Frau als unterhaltspflichtige Person zunächst berücksichtigen. Der Treuhänder kann dann beim Insolvenzgericht einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO stellen, um Ihre Frau ganz/Teilweise wegen eigenen Einkünften unberücksichtigt zu lassen. Das könnte bei einem Einkommen von 600 Euro leider auch der Fall sein. Zu entscheiden hat das jedoch das Insolvenzgericht und nicht der Treuhänder.

Gem. Lohnpfändungstabelle wären zudem bei einem Nettoarbeitseinkommen von 1.400,- Euro auch in Spalte 0 lediglich ca. 290,- Euro pfändbar, d.h. es müssten rund 1.110,- Euro verbleiben.

Da man Sie auf 1.070,- Euro runterpfändet, kann  v e r m u t e t  werden, dass Ihr Arbeitgeber oder Treuhänder noch die alte Lohnpfändungstabelle aus der zeit vor 01.07.2005 verwendet. Dieser alten Lohnpfändungstabelle folgend kommt man bei einem Nettoarbeitseinkommen von 1.400,- Euro tatsächlich auf einen Pfändungsbetrag von 329,- Euro und einem Auszahlungsbetrag von 1.071,- Euro.

Ein weiteres Thema wäre die Steuerklassen Wahl, dazu kann ich an dieser Stelle leider nichts weiter sagen.

Gruss
Feuerwald
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cismo1

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Re: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« Antwort #2 am: 28. Juli 2007, 18:10:47 »

Hallo Feuerwald. Danke für die rsche antwort. Das Insolvenzgericht teilte mir gestern mit das ich den Antrag auf erhöhung der Pfändungsfreibetrag stellen muss,das kann dauern. Werde wenn nächste woche mein Scanner wieder Funktioniert könnt5e ich das schreiben wieder hochladen. . . . Wie ist das wenn man eine Neue Wohnung bekommen hat,schreibt der TH auch die Neuen Vermieter an wegen Inso so wie er es bei meinem jetzigen Vermieter gemacht hat?????
Ich würde gerne den TH absetzen damit ich einen Bekommen würde der mit mir redet und beste lösungen findet,nicht so einen Prinzen der mir das Leben fast so zur Hölle macht als wie ich noch schulden abbezahlen musste. Wer kann mir genau sagen wie ich jetzt vorgehen soll,da mein Chef sagt er muss das so machen wie der TH sagt!!!
mfg:cismo1
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Feuerwald

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Re: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« Antwort #3 am: 28. Juli 2007, 20:11:25 »

"Das Insolvenzgericht teilte mir gestern mit das ich den Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreibetrag stellen muss, das kann dauern."

-> Manchmal weiss man wirklich nicht mehr was in deutschen Gerichten und in den Stuben von Treuhändern so alles vor sich geht. Wie so müssen Sie einen Antrag auf Erhöhung stellen ? Ihre Frau ist zunächst als unterhaltspflichtige Person zu berücksichtigen. Ihr Arbeitgeber kann gar nicht anders als so lange Ihre Frau zu berücksichtigen, bis es einen Beschluss vom Insolvenzgericht gem. § 850c Abs. 4 ZPO schriftlich schwarz auf weiss gibt.  Ihr Arbeitgeber ist Ihnen gegenüber in der Haftung und muss den Pfändungsbetrag solange gem. den Vorschriften des § 850 ff ZPO, bis das Insolvenzgericht etwas anders beschließt. Da kann der Treuhänder schreiben was er will oder mit auf dem Tisch im Kreis tanzen.


"Wie ist das wenn man eine Neue Wohnung bekommen hat, schreibt der TH auch die Neuen Vermieter an wegen Inso so wie er es bei meinem jetzigen Vermieter gemacht hat?????"

-> Das ist nicht erforderlich, da der neue Mietvertrag nicht Teil des Insolvenzverfahrens ist.


"Wer kann mir genau sagen wie ich jetzt vorgehen soll, da mein Chef sagt er muss das so machen wie der TH sagt!!!"

-> Dem Cheffe klar machen, dass der Cheffe zur richtigen Berechnung des Pfändungsbetrags verpflichtet ist.


"Dazu haben wir Ihnen aber neulich schon alles geschrieben was es zu schreiben gibt. "

a) es ist die Lohnpfändungstabelle anzuwenden, die seit dem 01.07.2005 gilt und nicht die alte aus Zeiten davor. Deshalb stimmt auch Ihr Pfändungsbetrag nicht.
b) Ihr Arbeitgeber kann ohne entsprechenden Beschluss des Insolvenzgerichts nicht einfach hergehen und Ihre Frau nictt als unterhaltspflichtige Person berücksichtigen. Der Treuhänder hat nicht das Recht, Ihren Arbeitgeber dahingehend zu beeinflussen, kontinuierlich gegen die Vorschriften zu verstoßen. Ein Ermessensspielraum steht dem Treuhänder nicht zu.Ihr Treuhänder muss einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO beim Insolvenzgericht stellen. Bis dahin haftet Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber!

Da bei Ihnen offenbar seit längerer Zeit die falsche Lohnpfändungstabelle angewendet wird, sollten Sie diesen Punkt als erstes angehen.  Selbst wenn ihre Frau nicht berücksichtigt wird, muss Ihnen mehr verbleiben, das derzeit erfolgt.

Gruss
Feuerwald
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paps

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Re: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« Antwort #4 am: 29. Juli 2007, 00:19:13 »

nur mal so als Hinweis:
der TH  ist nicht zuständig, zu entscheiden wie viel Personen nach §850c (4)ZPO zu berücksichtigen sind.
Dafür ist nach §36.4 Satz1 InsO das Insolvenzgericht zuständig.
Er ( der TH/ IV) ist aber nach §36.4 Satz 2 zu einem entsprechenden Antrag berechtigt

Für die Fehlleistung des Arbeitgebers bezüglich des pfändbaren Betrages steht ihnen eine Klage vor dem Arbeitsgericht frei.
Diese werden Sie aus meiner Sicht auch gewinnen.
Selbst wenn an den Th zuviel abgeführt wurde, ist der Arbeitgeber ihnen gegenüber zur Auszahlung des  korrekten Arbeitslohnes verpflichtet.
 
« Letzte Änderung: 29. Juli 2007, 00:22:51 von paps »
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cismo1

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Re: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« Antwort #5 am: 31. Juli 2007, 09:24:57 »

Hallo.  Habe heute in der Firma nachgefragt warum meine Ehefrau nicht als unterhaltspflichtige person abgerechnet wurde,darauf die vom Büro,
Sie geben es einer Firma die den Lohn erstellt mit 3 Lohnsteuerklasse und 0 Unterhalstsberechtigung.  Weil ich keine Kinder habe.  Komisch das es auch der TH so sieht. 
mit welchen Grund sollte ich jetzt noch Argumentieren?
Das Inso gericht sagt ich muss einen Antrag stellen auf erhöhung meiner Pfändungsfreigrenze!!Ist das Korrekt??
Was soll ich jetzt noch tun??????
Bei einem Teilzeit job wo meine frau mit überstunden max:600-650€ verdient. Wo kann ich schriftliches bekommen im bezug ob und wieviel angerechnet werden kann?BZW wo man rauslesen kann das meine Frau als Unterhaltspflichtige Person zu behandeln ist.
Mein Chef hat bald die Nase voll von meinen ewigen antanzen im Büro. . . .
« Letzte Änderung: 31. Juli 2007, 10:43:17 von cismo1 »
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paps

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Re: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« Antwort #6 am: 31. Juli 2007, 18:09:48 »

Unterhaltspflicht besteht bei Verwandtschaft in gerader Linie (§1601 BGB).

Bedürftigkeit (§1602 BGB) Der Unterhaltsberechtigte muss außer Stande sein, den eigenen Bedarf durch Einsatz seines eigenen Vermögens, Einkommens und seiner Arbeitskraft zu decken.  Wäre hier also teilweise möglich

Leistungsfähigkeit (§1603 BGB) Der Unterhaltpflichtige leistet nur, wenn er bei Zahlung des Unterhaltes noch selber in der Lage ist, seinen Bedarf/Lebensunterhalt zu decken.

§ 1601 BGB bestimmt, dass geradlinig verwandte Personen ein Leben lang zur Unterhaltsgewährung verpflichtet sind.
§ 621 ZPO bestimmt, dass ausschließlich das Familiengericht darüber zu entscheiden hat

In ihrem Falle würde ich trotzdem schnellstens den Antrag beim Gericht stellen, wenn sich schon alle querstellen.

Dass eine externe Firma die Lohnabrechnung vornimmt, entbindet den Arbeitgeber aber nicht davon, den ihnen zustehenden Lohn zu zahlen.
Der ist nun mal, nach Heirat, mit einer unterhaltsberechtigten Person.
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Feuerwald

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Re: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« Antwort #7 am: 31. Juli 2007, 18:35:53 »

Ergänzend zu paps noch meine Meinung :


"Sie geben es einer Firma die den Lohn erstellt mit 3 Lohnsteuerklasse und 0 Unterhalstsberechtigung.  Weil ich keine Kinder habe. "

-> Bitte schön, Heiratsurkunde vorlegen und folgenden § ausdrucken

--------

§ 850c ZPO  Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen  (hier auszugsweise)

Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als
·  monatlich:  985,15   (statt bisher: 930 Euro)

beträgt.

Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615 l, 1615 n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist, auf bis zu
·  monatlich:  2.182,15 Euro   (statt bisher: 2.060 Euro)

und zwar um
·  monatlich:  370,76 Euro   (statt bisher: 350 Euro)

für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, und um je
·  monatlich:  206,56 Euro   (statt bisher: 195 Euro)

für die zweite bis fünfte Person.

---------

Dazu die offizielle Lohnpfändungstabelle beifügen und auf die Spalte mit der Nummer 1 (= 1 unterhaltspflichtige Person = Ehefrau) hinweisen.  Das Ablesen ist ganz einfach und sollte für eine Firma, die Lohnstreifen berechnet, auch kein Problem sein.

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0493.pdf


"Das Inso gericht sagt ich muss einen Antrag stellen auf erhöhung meiner Pfändungsfreigrenze!!Ist das Korrekt??"

-> Unlogisch. Da wird die Antragpflicht verdreht. Antragspflichtig ist alleine der Treuhänder (§ 850c Abs. 4 ZPO). Der Treuhänder muss beantragen, dass ein Ehepartner wegen Einkünften ganz oder teilweise nicht zu berücksichtigen ist. Dann entscheidet das Insolvenzgericht.  Ein Antrag durch den Schuldner gem. § 850g ZPO wäre zwar auch denkbar, entbehrt in diesem Fall jedoch der Logik.


"Bei einem Teilzeit job wo meine frau mit überstunden max:600-650€ verdient. Wo kann ich schriftliches bekommen im bezug ob und wieviel angerechnet werden kann?"

-> Tabellen gibt es hier nicht, deshalb kann auch nur das Insolvenzgericht nach Ermessen entscheiden. Der Treuhänder oder gar der Arbeitgeber sind dazu gem. § 850c Abs. 4 ZPO nicht berechtigt. Es gibt BGH Urteile, dass sich mit dieser Frage beschäftigt hat, ab wann eine unterhaltspflichtige Person mit eigenen Einkünften nicht mehr zu berücksichtigen ist, bspw.:   

Regelsatz SGB II + 30 bis 50 % Zuschlag.

Man kann demnach davon ausgehen, dass zumindest eine teilweise Nichtberücksichtigung des Ehepartners  ab einem Einkommen ab 450 Euro erfolgt. Gegen diesen Beschluss kann man dann ggf. ein Rechtsmittel einlegen.

Gruss
Feuerwald
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cismo1

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Re: Habe Geheiratet,nun noch weniger geld Warum?
« Antwort #8 am: 31. Juli 2007, 19:41:50 »

Ich danke euch sehr,Feuerwald und Paps.  Ihr gebt mir mut nicht alles gleich schwarz zu sehen.  Ich verstehe selbst die Politik und TH nicht mehr.  Am besten wäre es wenn ned bald das inso oder der Th sich mal einig werden,die Lohnsteuerklasse zu wechseln,mir kostet mein TH soviel nerven,heute habe ich ihn darauf hingewießen,Der meint ich soll ihm die Gesetze überlassen,er hats studiert.  .  .  Typisch Prinz von.  .  .  .  .  mir kommt es vor als wie wenn er mit absicht mit solchen leuten umgeht wie mit mir.  .  .  am liebsten würde ich alles hinschmeissen und ihm mal meine Meinung erzählen,was ich von ihm halte!!!!Er wird auf alle fälle meine neuen Vermieter konsultieren,er sagt er hat das recht dazu und ich soll ihm die komplette anschrift geben,er wollte die Telefonnummer haben,ich hab ihm gesagt das sie auf unsere Anzeige geantwortet haben,nummer hab i keine:::::
Viele freunde kennen dieses Forum und einer bedankt sich immer wieder bei mir.  .  .  .  .  Da von euch die besten Argumente kommen mit dem einer der nicht die Gesetze kennt,dann etwas anfangen kann.  .  .  .  Mfg::::cismo1
Ps:Kann man den TH die Einwilligung wieder nehmen und selbst das Geld abführen an ihm mit Lohnabrechnung als nachweiß  ??
« Letzte Änderung: 31. Juli 2007, 19:43:36 von cismo1 »
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