Guten Morgen, da habe ich ja das richtige Forum erwischt;) naja, so lustig ist mein Anliegen gar nicht...
ich hätte mal eine Frage zur Kündigung im Falle eines Insolvenzverfahrens: ich habe seit knapp 3 1/2 Monaten nicht mehr das volle Gehalt von meinem AG erhalten und der Antrag zum Insolvenzverfahren wurde auch schon gestellt. Jetzt habe ich eine andere Stelle in Aussicht gestellt bekommen und will deshalb meine alte Stelle kündigen. Nun bin ich gerade dabei herauszufinden, was ich da jetzt beachten muss, also ob für mich Sonderkündigungsrecht gilt oder ich mich an die normale Kündigungsfrist halten muss und wie ich das mit dem ausstehenden Gehalt geltend mache. Ich habe einen Artikel
http://www.anwaltskanzlei-online.de/2009/10/25/arbeitsrecht-insolvenzgeld-wer-wann-wie-lange/ gefunden : und hier wird darauf hingewiesen, dass man wg. geschuldetem Geld ja nicht so einfach kündigen bzw. Arbeitsleistung niederlegen soll, da bin ich jetzt am überlegen, weil ich es nicht einsehe zu arbeiten, obwohl ich kein Geld dafür bekomme (jetzt mal ungeachtet, dass die Firma keines mehr hat...)deshalb die Frage nach dem Sonderkündigungsgrund , bloß wenn ich jetzt noch 4 Wochen Kündigungsfrist habe, könnte ich u.U. den anderen Job nicht antreten - hier habe ich schon mehr oder weniger zugesichert, dass ich zu jeder Zeit anfangen kann.. weil ich dachte, dass es grundsätzlich bei Insolvenz möglich ist.
hier:
http://www.suite101.de/content/arbeitnehmerrechte-in-der-insolvenz-a50947 habe ich schon mal was genaueres gefunden, allerdings wird nicht ganz klar, ob die außerordnentliche Kündigung erst möglich ist, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder schon, wenn der Antrag gestellt wird....
Wenn mir bei der Frage nur einfach jemand weiterhelfen könnte, wäre das super -> ich würde sonst eh noch mal bei der Arbeitsagentur anrufen, nur habe ich immer nicht so richtig vertrauen ...