"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Heute Insolvenzantrag unterschrieben, Rechte, Pflichten...  (Gelesen 2495 mal)

sunloverz5275

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo, ich habe heute den Insolvenzantrag unterschrieben.
Vor lauter Fragen, die ich an meinen RA hatte, weiss ich jetzt gar nicht, ob das für mich jetzt schon irgendwelche Konsequenzen hat. Ich meine zu wissen, dass ich keine Mieteinahmen mehr annehemen darf (vermietetes Haus gehört zur Insolvenzmasse). Stimmt das? Was ist, wenn ein Gläubiger vor der Tür steht und will den Strom abstellen (wurde schon angekündigt) oder irgendjemand anderes, der etwas pfänden will? Reicht es, den Antrag nur unterschrieben zu haben, um sie "abzuwimmeln"? Abgegeben beim Gericht wird er erst in einer Woche. Wird mir das Geld, das ich bis zur Abgabe Antrages von meinem Konto ausgehoben habe schon angerechnet als mein Freibetrag?

Ich danke euch schonmal für die Antworten!

Grüßle sunloverz5275
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Heute Insolvenzantrag unterschrieben, Rechte, Pflichten...
« Antwort #1 am: 05. Mai 2012, 12:23:36 »

Bis zur Eröffnung des Verfahrens ädert sich erst einmal gar nichts. D.h., jeder Gläubiger kann wieter vollstrecken und der Stromanbieter könnte auch den Strom abstellen. Erst mit dem Eröffnungsbeschluß haben Sie Vollstreckungsschutz.
Sie sollten sich kurzfristig so viel Geld vom Konto holen, dass es für einige Tage Lebensunterhalt reicht, denn die Bank wird mit ziemlicher Sicherheit das Konto sperren. Die Pfändung des Gehalts beginnt erst nach der Verfahrenseröffnung, was Sie heute haben können Sie für den Lebensunterhalt und die notwendigen Kosten im Mai verbrauchen.
Wie es zukünftig mit der Mieteinnahme verbucht werden soll besprechen Sie am Besten mit dem Treuhänder, solange bewahren Sie das Geld auf dem Konto auf.
Gespeichert
 

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: Heute Insolvenzantrag unterschrieben, Rechte, Pflichten...
« Antwort #2 am: 07. Mai 2012, 12:40:12 »

wieso wird der antrag erst in einer woche beim gericht abgegeben?? zöger das nicht hinaus, sondern gib ihn so schnell wie möglich ab. nur der unterschriebene antrag schützt dich nicht vor vollstreckungen und wenn der antrag abgegeben ist, kann es noch wochen dauern, bis die inso eröffnet wird. bei mir hat es 2 1/2 monate gedauert!!!!!
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz