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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung  (Gelesen 4170 mal)

Schmetterling1984

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Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« am: 10. August 2011, 18:29:40 »

Hallo zusammen mein Freund hat heute seine LOhnabrechnung bekommen. Bei ihm wurde ein Betrag von ca. 300 Euro gepfändet wir wissen aber nicht wer überhaupt gepfändet hat, weil neue Schulden hat mein Freund in der Inso nicht gemacht. Kann eigentlich nur ein Altgläubiger sein. Zudme hat mein Freund die Arbeitsstelle dort zum 31.07.2011 gekündigt und hat 3 unterhaltspflichte Kinde00 r, von daher hätte hier niemals gefändet werden dürfen Nettogehalt 1200,00 Euro????


Frage mich was wir jetzt tun müssen erst einmal rausfinden wer überhaupt pfändet, dann das Geld vom AG zurück fordern im Notfall vorm, Arbeitsgericht und auf jeden Fall in den IV informieren...

Mein Freund hat aus der Vergangenheit sehr viele Schulden... Hoffe das es keine Abtretung oder so war aus der Vergangenheit...
Weil eine solche ist mein Freund nicht bekannt... Zumindest nicht das er jemals so etwas unterschrieben hätte..

Hilfe was müssen wir machen????? Bitte!!! Ich kann ich echt nicht mehr die ganze iNso nimmt mich shcon so total mit... ich bin echt am ende....


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Schmetterling1984

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #1 am: 10. August 2011, 18:33:46 »

kurze frage noch weiss jemand ob eine pfändung unter einen anderen Grund aufegrührt wird... wie z. B. eine Abtretung?????????????????

Da steht als Grund

160 Pfändung
gibt es eine andere Nr. für Abtretungen?????
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tomwr

Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #2 am: 10. August 2011, 21:08:24 »

Bei 1200 EUR netto sind selbst ohne unterhaltsberechtigte Personen keine 300 EUR pfändbar, mit 3 Kindern gleich zweimal nicht. Waren es eventuell Unterhaltsschulden ? Dann muss man die Pfändungsgrenze aber auch erstmal herabsetzen lassen. Wenn unrechtmäßig abgeführt wurde ist das zunächst ein Problem des Arbeitgebers, der muss dann im Zweifel erstmal doppelt zahlen. Handelt es sich um eine Nachzahlung, Abfindung o.ä. oder um den normalen Monatslohn ?
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Schmetterling1984

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #3 am: 11. August 2011, 01:10:57 »

Hallo, es hat sich so eben raus gestellt das es ich um eine Abtretung alter Unterhaltsschulden handelt welche in der Insolvenz angegeben wurden. Trotzdem hätte hier nicht nicht bis auf 900,00 runter gepändet werden dürfen zu mal ich laufenden Unterhalt bediene.

Nun gibt es aber ein weiteres Problem. Bei diesem Gläubiger wurde m Insolvenzantrag nicht angegeben das eine Abtretung existiert. Haben jetzt voll die Angst das ein Antrag auf Versagung der RSB mit erfolhg gestellt wird.

Kurze Frage ist diese falsche Angabe noch heilbar, ich meine bevor ein Gläubiger dies bemängelt??????

Vielen Dank!!!!!
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motte

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #4 am: 11. August 2011, 01:45:04 »

wieso hat ihr freund seine arbeitsstelle selber gekündigt???

hat er einen besseren job gefunden???

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Schmetterling1984

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #5 am: 11. August 2011, 02:04:45 »

ja hat er.
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Fallera

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #6 am: 11. August 2011, 07:43:23 »

Hallo, es hat sich so eben raus gestellt das es ich um eine Abtretung alter Unterhaltsschulden handelt welche in der Insolvenz angegeben wurden. Trotzdem hätte hier nicht nicht bis auf 900,00 runter gepändet werden dürfen zu mal ich laufenden Unterhalt bediene.

Nun gibt es aber ein weiteres Problem. Bei diesem Gläubiger wurde m Insolvenzantrag nicht angegeben das eine Abtretung existiert. Haben jetzt voll die Angst das ein Antrag auf Versagung der RSB mit erfolhg gestellt wird.

Kurze Frage ist diese falsche Angabe noch heilbar, ich meine bevor ein Gläubiger dies bemängelt??????

Vielen Dank!!!!!

Bei Unterhaltsschulden darf sehr wohl auch bis auf 900 EUR heruntergepfändet werden! Es ist so, dass bei Unterhaltsschulden der eigentlich gesetzliche Selbstbehalt auch unterschritten werden kann, sofern es hier einen gerichtlichen Beschluss darüber gibt.

Geregelt in §850d ZPO
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850d.html

Von wann ist der Unterhaltstitel?

Bzgl. der Nichtangabe der Abtretung liegt hier natürlich ein Versagensgrund nach 290 InsO vor, sofern es einem Gläubiger überhaupt auffällt. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Ob es sinnvoll ist, dass jetzt nachzumelden kann ich schlecht beurteilen.
« Letzte Änderung: 11. August 2011, 07:58:58 von Fallera »
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Schmetterling1984

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #7 am: 11. August 2011, 08:45:16 »

OK mein Freund hat aber 1200,00

und zahlt an Kind 1+2 bzw an die Kindesmutter je Kind 120,00 Euro an das Amt welches die Abtretungserklärung hat zahlt er monatlich auch 120,00
für sie 3. kind also ingesamt 360,00 Euro. Wenn man diese 1200 -360 Euro rechnet... bleibt 840 euro zum Leben über frage mich ob dann hier überhaupt gepfändet werden darf... es kann doch nicht sein das von den 1200 euro 300 euro gefändet werden für insoschulden was 900 euro macht und mein freund zusätzlich noch 360 euro an kindesunterhalt zahlen muss. dann hat er nur 540 euro zum leben... kann mir nicht vorstellen das das rechtens.. nur zur info bei den 3 kindern wurde der unterhaltstitel auf je 120,00 runter geklagt vom gericht daher beschlossen..

nur mein freund hat diese abtretungerklärung unterschrieben
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Fallera

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #8 am: 11. August 2011, 09:55:40 »

Unterhaltsschulden und insolvenz sind keine einfache Geschichte und meißtens mit Ärger verbunden.

So, hab mich mal etwas schlau gemacht und folgendes gefunden:

BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

1. Aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der von einem Unterhaltsberechtigten vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners erwirkt worden ist, kann nach der Insolvenzeröffnung die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung nicht mehr betrieben werden (§ 89 Abs. 1 InsO). Die Ausnahme von dem generellen Vollstreckungsverbot in § 114 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO betrifft nur die während des Insolvenzverfahrens neu entstehenden laufenden Unterhaltsansprüche.

Somit würde ich sagen, dass hier unrechtmäßig gepfändet wurde, wenn es sich um alte Unterhaltsschulden handelt.

Sieht auch der BGH so:

BGH, Urteil vom 23. 2. 2005 - XII ZR 114/ 03; OLG Stuttgart
Unterhaltsrückstände können ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens hingegen nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden und erlöschen im Falle einer späteren Restschuldbefreiung (§ 287 InsO; vgl. auch OLG Naumburg ZInsO 2003, 1002 und OLG Koblenz FamRZ 2002, 31).

Ich würde in jedem Falle raten, einen Anwalt hinzuzuziehen!
« Letzte Änderung: 11. August 2011, 10:18:58 von Fallera »
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Insokalle

Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #9 am: 11. August 2011, 11:36:41 »

Möglicherweise hat der Unterhaltsgläubiger die Abtretung bei der Forderungsanmeldung beigefügt. Eine Abtretung ist 2 Jahre zu berücksichtigen.
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Insoman

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #10 am: 11. August 2011, 12:58:43 »

Zitat
Möglicherweise hat der Unterhaltsgläubiger die Abtretung bei der Forderungsanmeldung beigefügt. Eine Abtretung ist 2 Jahre zu berücksichtigen.

Das ist richtig, aber von der Abtretung sind trotzdem esrtmal nur die pfändbaren Anteile erfasst.

Waren Ihrem Arbeitgeber die bestehenden, aktuellen Unterhaltspflichten bekannt?
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Schmetterling1984

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #11 am: 11. August 2011, 16:07:09 »

Ja waren sie, dass Amt ist schlicht und weg einfach mal hingegangen und hat gesagt mir sollen 900,00 euro bleiben und alles was drüber wird weg gepfändet für rückständigen unterhalt. wie ich dann mit den 900 euro den aktuellen unterhalt zahlen soll ist scheinbar egal das kann es ja wohl nicht sein. desweitern wurde wie bereits erwähnt in einem gesonderten verfahren der neu zu zahlende unterhalt festgesetzt anhand des gehaltes von 1200 euro. und hier bin ich schon unterhalb meines selbstbehaltes gegangen. es wurde ein vergleich beschlossen. neue rückstände bestehen nicht.

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Schmetterling1984

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #12 am: 11. August 2011, 16:10:32 »

das amt bezieht sich hier rauf:
§ 850d
Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen

(1) Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar. Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf; von den in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezügen hat ihm mindestens die Hälfte des nach § 850a unpfändbaren Betrages zu verbleiben. Der dem Schuldner hiernach verbleibende Teil seines Arbeitseinkommens darf den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach den Vorschriften des § 850c gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hätte. Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat.

dort ist aber eindeutig geregelt das die Pfändungstabelle nicht gildet trotzdem muss genug für mich und den neuen unterhalt zur verfügung stehen. von daher eine unrechtmässige pfänung meines erachtens...
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Feuerwald

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #13 am: 11. August 2011, 17:58:44 »




Für Unterhaltsschulden aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann nicht gem. § 850d ZPO im eröffneten Verfahren gepfändet werden, das es sich um Insolvenzforderungen eines Insolvenzgläubigers handelt. Zudem steht im § 850d ZPO noch folgendes:


„Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat.“

Eine Pfändung liegt jedoch nicht vor sondern offenbar eine offen gelegte Abtretungserklärung.

Man müsste herausfinden, was genau in der Abtretung vereinbart wurde und dann prüfen, ob  diese Vereinbarung wirksam ist. Allg. haben (Lohn-)Abtretungen gem. § 114 InsO im eröffneten Verfahren für bis zu 2 Jahre vorrang, es sei denn, die Lohnabtretung ist im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Und genau dieser Ausschluss sollte wenn möglich bei einem neunen Arbeitgeber vereinbart werden!


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Schmetterling1984

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #14 am: 11. August 2011, 18:27:11 »

hallo,

das ist es ja gerade beim alten AG ist eine Lohnpfändung bzw. Abtretung ausgeschlossen worden im Vertrag. Allerdings wurde diese dann doch durch geführt. Was sicherlich rechtlich auch nicht richtig ist darüber hinaus wurde ich nicht einmal von dem AG zu dieser Abtretung befragt sie wurde einfach durch gezogen nur weil ein Amt der Meinung ist mir müsse nichts mehr zum Leben bleiben...

Die Frage die ich mir stelle wer ist überhaupt haftbar zu machen???

Das Amt fordert eine Pfändung bis auf 900 Euro obwohl Unterhaltspflichten bestehen die ich mit diesen 900,00 Euro unmöglich leisten kann.

Der aG schließt Abtretungen aus

Also ich glaube hier ist einfach alles falsch gelaufen, weiss wer wo ich dagegen klagen kann ist hier das Familiengericht oder das Arbeitsgericht veranwortlich.

Bei einer Klage gegen das Amt würde ich Familiengericht sagen. Gegen dne aG das Arbeitsgericht...
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tomwr

Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #15 am: 11. August 2011, 19:24:51 »

Bevor man sich hier weiteren Spekulationen hingibt wären erstmal ein paar Daten fällig.

Wann wurde der Insolvenzantrag gestellt ?
Wann wurde das Verfahren eröffnet ?
Von wann ist der Unterhaltstitel und was steht genau drin ?
War es eine Abtretung oder Pfändung ?
(Dazu kann der AG Auskunft geben)
Wann wurde eine Abtretung oder Pfändung das erste Mal gegenüber dem AG offengelegt ?

Ansonsten fahren wir hier Karussel.  :whistle:
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Schmetterling1984

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Re: Hilfe bitte dringend!!!! Pfändung
« Antwort #16 am: 11. August 2011, 20:58:27 »

Juli 2010
Eröffnung September 2010
Von 2009. Rücksttänder Unterhalt 02/2008-05/2009
Eine Abtretung
(auf der Lohnabrechnung steht aber Pfändung). Die beim alten AG haben mir nur gesagt das das Amt gepfändet, habe dort angerufen die sagen es sei eine Abtretung. Weiss jemand ob eine Abtretung nicht gesondert ausgewiesen werden muss???? komisch?
Laut AG bereits im Juni 2010, bisher wurde aber nie gefändet erst beim Austritt also im letzen Monat vermute das das Schreiben ggf. verloren gegangen ist. Bzw es unter gegangen ist uns als meien Akte durch sucht wurde es aufgfallen ist. Lohn war immer in selber höhe ggf etwas niedriger...
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