Hallo zusammen,
ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen da ich dieses als einzigen noch
verbleibenden Ausweg sehe.
Dazu habe ich ein paar Fragen, aber zuerst eine Schilderung meiner Situation:
Angefangen hat alles 1985 da habe ich mit einem Wollmarkt in Oberhausen selbstständig gemacht,
die zu geringe Eigenkapitaldecke sowie andere Faktoren haben dazu geführt das ich Ende 1987 mein
Geschäft schließen musste. Mit allem drum und dran landen meine damaligen Verbindlichkeiten
bei ca.200.000 DM.
Es folgten Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und die eidesstattliche Versicherung.
Nach einigem hin und her schaffte ich es dann mich mit meinen Gläubigern einen Vergleich
auszuhandeln der über 12 Jahre laufen sollte. Alles verlief soweit ganz gut bis ich in 1997
arbeitslos wurde und die vereinbarten Zahlungen nicht mehr leisten konnte.
Erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgte, zwischendurch noch ein kleiner Job
von 6 Monaten bis ich von Mai 2000 bis Dez. 2000 eine Weiterbildung im online Bereich
gefördert durch das Arbeitsamt machte.
2001 machte ich mich im Bereich Webdesign und EDV Handel selbständig, aufgrund der schlechten
Auftragslage beendete ich diese Ende 2004. Im Jahr 2005 war ich Hausmann. Seit 2006 bin ich als
selbst. Handelsvertreter tätig zuerst für Spielwaren und seit 2007 für Geschenkartikel sowie
Wohnraum -,und Küchenaccessoires.
Seit Januar habe ich die Generalvertretung für zwei niederländische und zwei dänische Unternehmen
deren Vertrieb ich zurzeit aufbaue.
In 2008 wurde eine Umsatzsteuerprüfung bei mir angemeldet, da ich einige Sachen nicht richtig
verbucht (angegeben) hatte macht ich eine Selbstanzeige zahlte die Beträge nach. (dafür wurde
ein Kredit von meiner Frau aufgenommen)Es wurde alles anerkannt und es folgt daraus auch keine
Anklage wegen Steuerhinterziehung.
Gleichzeitig teilte man mir von Seiten des Finanzamtes mit das eine Betriebsprüfung für die Jahre
2002 bis 2004 anberaumt wurde und damit begann mein Dilemma.
Nach meiner Gewerbeabmeldung Ende 2004 packte ich irgendwann alle Unterlagen in Kartons und
stellte diese in den Keller. Im Juni 2006 wurde unser gesamter Keller bei einem Unwetter unter Wasser
esetzt, was meine Frau erst zwei Tage später bemerkte. Bei den nun folgenden Aufräumarbeiten hat
Sie Kartons in denen Bücher, Zeitschriften und auch die Betriebsunterlagen ( was sie nicht wusste )
waren weggeworfen, da alles aufgeweicht war und bereits zu schimmeln begann. Ich konnte dieses
nicht verhindern, da ich zu dem Zeitpunkt nicht zuhause war.
Die Prüfung wurde durchgeführt auch für die Jahre 2006 und 2007. Für die Jahre 2002 und 2004
wurde ich „ geschätzt“ nichts wurde anerkannt!
Letztes Jahr bekam ich die Bescheide und soll 47.000 Euro nachzahlen. Ich schrieb das FA mehrfach
an und verwies auf Unterlagen die ich noch eigereicht hatte und bat um einen Vergleich nichts tat die
Vollstreckungsankündigung folgte ich schrieb das FA wieder an verwies nochmals auf die Unterlagen
und meine noch bestehenden Verbindlichkeiten und bat nochmal um einen Vergleich erhielt aber keine
Antwort.
Bis letzte Woche mein Geschäftskonto gepfändet wurde auch das Konto meiner Frau, wobei zu sagen
ist das wir uns getrennt haben und nur noch zurzeit das gemeinsam gemietete Haus bewohnen.
Meine Frau hat erreicht, dass Ihr Konto wieder freigegeben wird und hat die nachträgliche Aufteilung
der Steuerschuld beantragt.
Jetzt meine Fragen:
Ich könnte doch jetzt eigentlich formlos die Regeninsolvenz für mich beantragen, mit gleichzeitiger Beantragung
der Restschuldbefreiung und der Stundung der Kosten? Ist sonst noch was zu beachten?
Da meine Schulden teilweise schon vor 1997 bestanden und auch davor schon eine eidesstattliche
Versicherung abgegeben wurde kann ich da die verkürzte Wohlverhaltensperiode von 5 Jahre beantragen?
Geht das auch formlos?
Meine Selbständigkeit in der ich gerade die Generalvertretung aufbaue und sich so langsam die ersten Aufträge
abzeichnen möchte ich weiter fortführen. Dem dürfte doch eigentlich nichts im Wege stehen oder?
Da es sich um ein Einzelunternehmen handelt mit keiner Insolvenzmasse die
zu verwerten wäre wird da auch ein Insolvenzverwalter eingesetzt oder kann man da die
Eigenverwaltung beantragen?
So die letzte Frage, da mein Geschäftskonto gepfändet wird (ist zwar nicht viel drauf) besteht die
Möglichkeit nach Beantragung der Insolvenz wieder darüber zu verfügen, zum einen für den
Lebensunterhalt und auch zur Weiterführung der Generalvertretung?
Bedanke mich mich vorraus für die Antworten