Unterhalt:
Es waren 2 Knder? Dann sind 55 Euro pfändbar.
Voraussetzung er zahlt auch den Unterhalt. Sagen wir mal 250,- pro Kind.
Blieben noch 1.145,- Euro. für Ihren EX.
Zahlt er keinen Unterhalt, dann halt 1.645,- . Es bestünde jedoch die Möglichkeit, durch den IV den Pfändungsbertrag auf Antrag herabsetzen zu lassen, dann wäre er wieder bei 990,-
Deshalb auch der Rat Ihrer Anwältin, den Unterhalt schnellstmöglich titulieren zu lassen.
Warum wollen Sie den Kindesunterhalt alleine bestreiten?
Ich habe in meinem früheren Leben mit 3 Kindern alleine gelebt, weil sich die Mutter abgesetzt hat, da es alles zuviel wurde. Ich weis also wie schwer es ist.
Und nur weil man sich mal geliebt hat? Nein, dass ist kein Grund.
zum 2. Posting:
Wer hat denn die Eigenheimzulage und die Kinderförderung beantragt, wessen Konto wurde angegeben? Steht alles in der Mitteilung des Finanzamtes.
Ist der bescheid an beide Eheleute gerichtet, dann staht Ihnen die Hälfte zu, wenn Sie noch im Haus wohnen (gemeinsam).
Ansonsten ist dem FA anzuzeigen, dass damals berücksichtigte Personen nicht mehr unter der Förderadresse wohnen.
Vorschlagen wird da nicht viel helfen. Wer wohnt wo?
ggF hilft eine kleine Info ans FA seit wann nicht mehr gemeinsam das Förderobjekt bewohnt wird.
Und es kommt zu einer Rückforderung für vergangene Jahre. :))
Und nochmal, ohne mich in Ihre Verhältnisse einmischen zu wollen, lassen Sie endlich von ihrem Ex los, wenn sie es wollen, ansonsten sollten Sie nach gemeinsamen Wegen suchen, wenn er es will.
Mir scheint, dass sie ein wenig ausgenutzt werden, obwohl Sie diejenige sind, die sich \"Klarheit\" verschafft. :applaus: [addsig]