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Autor Thema: IK- Eröffnet-2010 / Berechnung Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltspflicht  (Gelesen 2378 mal)

Prinzlichkeit

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Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage an die Experten im Forum.
Es geht dabei um die Berechnung des Pfändungsfreibetrags.

Ab August trete ich eine neue Stelle an und bin mindestunterhaltspflichtig, sprich 360 Euro pro Monat
Bruttoverdienst 1800 Euro / Netto 1222.09 Euro / Laut der Pfändungstabelle bei einer Unterhaltsberechtigten
Person 1360 Euro Pfändungsfreibetrag. Ist das richtig dass ich den vollen Nettolohn abzüglich 360 Euro Unterhalt
zur Verfügung habe?

Bitte Infos zu dem Thema. Danke
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Inveniam viam aut muniam

"Ich werde einen Weg finden oder werde ihn selbst befestigen"
 

Fallera

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  • Beiträge: 1536

Ja, das ist richtig!
Bei diesem Nettolohn mit 1 Unterhaltsberechtigten Person ist nichts pfändbar.
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Kurt Cobain
 
 

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