Erst mal vielen Dank für den lieben Geburtstagsgruss, habe mich sehr darüber gefreut.
Habe mich ein wenig rar gemacht, da mir die 'Beschäftigung' mit allem was seid der Freigabe unserer Wohnungen im le. Jahr geschehen ist, doch sehr zu schaffen gemacht hat. Dieses Kapitel haben wir zum Glück beendet. Beide Wohnungen sind versteigert worden und wir sind sie somit 'Gott sei dank' los. Die Wohnung, welche uns in die Insolvenz getrieben hat wurde - bemerkenswerter Weise - im ersten Termin für noch nicht einmal die Hälfte des finanzierten Betrages von der finanzierenden Bank selbst ersteigert; da hat es mir ein letztes Mal fast die Sprache verschlagen. Meine Wut hat sich gelegt und ich hoffe, dass sie diesen Schrott bis ans Ende ihrer Tage an der Backe haben.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Mein Mann und ich befinden uns seid Ende Juli 07 im IK, sind beide berufstätig und beide beim gleichen Arbeitgeber. Nun hat unsere IV vor kurzem beantragt, das eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung nicht mehr berücksichtigt wird und diesem Antrag hat das Gericht stattgegeben, d.h. ab Oktober müssen wir einiges mehr abgeben als bisher.
Nun hat die zuständige Sachbearbeiterin meines Mannes dies im Oktober bereits umgesetzt, die meinige erst jetzt im November, was zur Folge hat, dass der im Oktober zu wenig gezahlte Betrag nun nachgezahlt werden mußte. Da wir im Nov. Weihnachtsgeld erhalten, hab ich gedacht es trifft mich nicht ganz so hart mit der Nachzahlung.
Nun haben wir heute unsere Abr. erhalten und bei mir ist im Grunde das komplette Weihnachtsgeld weg, wohingegen mein Mann fast 500 € mehr hat als sonst. Auf Nachfrage hat mir meine SB erklärt, dass die 500 € Freibetrag vom Brutto abgehen würden und daher, in Kombination mit der Nachzahlung, halt nix mehr übrig bleibt.? Wie kann es dann aber sein, dass mein Mann fast 500 € Netto mehr hat. Außerdem gilt doch bei der Berechnung der Pfändungsbeträge eigentlich immer der Nettolohn. Ich versteh das nicht und hoffe, das es mir jemand erklären kann.
Liebe Grüße
Bambi