"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Immobilien - Freistellung aus der Insolvenzmasse  (Gelesen 1351 mal)

siegfried

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Immobilien - Freistellung aus der Insolvenzmasse
« am: 02. Februar 2015, 12:38:01 »

Mal angenommen ein "Einfamilienhaus" mit zwei Wohneinheiten hat 2 Eigentümer; für jede Einheit einen und es befindet sich einer in der Insolvenz.
Es finden mehrer Zwangsversteigerungstermine statt, bei denen die 50% des Schätzwertes nicht erreicht wurden.
Die Bank versteigert nicht mehr und der IV stellt die Immobilie frei.
Was passiert in einem solchen Fall nach Ablauf der Wohlverhaltengsphase und welche Forderungen kann die Bank stellen, bzw. welche Möglichkeiten hat die Bank, wenn die "alte" Hypothek nicht bedient wird ?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz