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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren  (Gelesen 4918 mal)

rainer1411

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Guten Morgen zusammen


Fragen:

Kann das Verfahren unabhängig von der Immobilienverwertung beendet werden?

Wenn nein, bedeutet das, wenn sich kein Käufer findet, was m.E. denkbar wäre, dann wird das Verfahren nie abgeschlossen?

Sachverhalt:

Das Verfahren ist eröffnet und kann laut Auskunft des Insolvenzverwalters noch nicht abgeschlossen werden, da die Immobilienverwertung noch nicht abgeschlossen ist.
In der Verwertung befinden sich meines Erachtens unter anderem Immobilien, die nicht oder nur sehr schwer verwertbar sind.
Die absonderungsberechtigten Gläubiger(Banken) haben ihre Forderungen angemeldet.
Es ist ein Zwangsverwalter eingesetzt, der sich in erster Linie um die Verwertung kümmert. In zweiter Linie kümmert sich auch der Insolvenzverwalter um die Verwertung.
Die Verwertungsbemühungen sind in unterschiedlichen Stadien. Bei einigen Objekten bemüht man sich noch um den freien Verkauf, bei anderen Objekten steht demnächst der erste Zwangsversteigerungstermin an.
Es ist an allen Fällen nicht zu erwarten, dass die Veräußerungsgewinne ausreichend sein werden.

Bei der Beantwortung meines Schreibens bitte ich die einschlägige Rechtsquelle zu benennen.

Für die Beantwortung meines Schreibens bedanke ich mich im voraus und verbleibe

MfG
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rainer1411
 

smallville

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 10. April 2008, 10:16:14 »

Hallo Rainer,

da ich einen sehr ähnlich gelagerten Fall habe, vermute ich mit „abschließen“ meinst Du den
Schlußtermin von Insolvenzverfahren der wiederrum dann die Wohlverhaltensperiode einläutet.

Mir wurde seitens der IV erklärt, dass bevor die Erlössumme nicht bekannt ist kein Schlußtermin gesetzt werden kann, weil für diesen die Masse bekannt sein muss.

Da die Verkaufssumme im eröffneten Verfahren komplett in die Masse fließt, kann somit derzeit noch kein Schlußtermin anberaumt werden.

Sind Deine Gesamtverbindlichkeiten z.B. 200.000 Euro und der Verkaufserlös ergibt z.B. 100.000 Euro dann werden (ich glaube nach Quote) die Gläubiger aus dieser Masse bedient und der Restbetrag geht in die Restschuldbefreiung.

Natürlich werden davon auch Gerichtskosten, IV Kosten usw. bezahlt.

Mein Rechtspfleger meinte für mich könne das irrelevant sein ob die Eröffnungsphase jetzt 1 Jahr oder 3 Jahre dauert, da die Laufzeit ohnehin die gleiche bleibt.
Und ob man mir jetzt in einem oder drei Jahren die RSB ankündigt bliebe für mich gleich.

Ich sehe es zwar ein klein wenig anders, kann aber die Verwertung nicht beeinflussen da noch eine Vermächtnisstreitigkeit vorliegt und die Objekte auch sanierungsbedürftig u.a. sind.

Das sind jetzt meine persönlichen Erfahrungswerte sowie die Aussagen meiner mich betreuenden Personen.

Lieben Gruß
small
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dobberstein

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 10. April 2008, 10:34:17 »


Ist Ihr Verfahren ein IN oder ein IK - Verfahren ?
§ 196 Abs. 1 InsO Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.

Der IV/TH hat die Möglichkeit die Immobilie aus der Insolvenzmasse freizugeben - sofern für diese kein Massezufluß mehr erwartet wird - und somit das Verfahren zu beenden.
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pd
 

rainer1411

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 10. April 2008, 12:26:45 »

Danke Ihre Antworten.

Ja es geht um den Übergang vom Verfahren in die Wohlverhaltensphase.
 Mir ist bekannt, dass die Verfahrenszeit auf die Zeit des Wohlverhaltens angerechnet wird, dennoch kann es im Einzelfall sehr wichtig sein, sich in dieser oder jener Phase zu befinden. Man bedenke z.B. man hat einen 6 er im Lotto, oder man erbt. Spätestens dann erkennt man die Unterschiede.

Es handelt sich um ein IN Verfahren.

Für die einfachen Insolvenzgläubiger wird sich aus der Verwertung kein Cent ergeben, da selbst die absonderungsberechtigten Gläubiger nicht voll befriedigt werden. Sollte die Verwertung wider Erwarten dennoch eine Quote für die einfachen Insolvenzgläubiger ergeben, so meine ich gelesen zu haben, dass eine Quotenkorrektur auch noch in der Wohlverhaltensphase möglich ist. Die noch nicht abgeschlossene Verwertung dürfte daher keinen Hinderungsgrund darstellen das Verfahren abzuschließen. Liege ich damit richtig?

Vielleicht kann mir jemand die einschlägige Rechtsquelle benennen.

Gibt es ein rechtlich wirksames Druckmittel gegenüber IV oder Gericht, das Verfahren  beenden zu lassen, wenn eigentlich alle Voraussetzungen zur Beendigung vorliegen?
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rainer1411
 

smallville

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 10. April 2008, 12:36:02 »

Ich bin auch im IN Verfahren und genau wegen dem "Lottogewinn" usw. wäre ich auch gerne schon in der WVP

Aber wie schon erwähnt : laut meiner IV und dem zuständigen Rechtspfleger vom Insogericht wird erst die Masse ermittelt und dann geht´s weiter.

Ob man rechtlich dagegen vorgehen kann entzieht sich meiner Kenntnis.

Vielleicht wissen die Profis hier  etwas mehr
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ThoFa

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 10. April 2008, 17:27:47 »

Hallo,

seit wann läuft das Verfahren denn schon ? sind die Immos durch den IV freigegeben ?

MfG

ThoFa
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rainer1411

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 10. April 2008, 18:59:16 »

Hallo Thofa

Das Verfahren ist seit Anfang 11/07 eröffnet.

Ob die Immobilien freigegeben sind, weiß ich nicht. Woran kann man das erkennen,ohne den IV fragen zu müssen?
 Der hat mich nämlich gebeten von Sachstandsnachfragen abzusehen.
 Kann mir diese Frage auch der Zwangsverwalter, oder das Gericht das die Zwangsverwaltung angeordnet hat, beantworten?
In meinem Fall ist dieses Gericht nicht identisch mit dem Insolvenzgericht.
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rainer1411
 

ThoFa

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 10. April 2008, 19:14:05 »

Hallo,

achje. Das Insolvenzverfahren dauert durchschnittlich 12-18 Monate, dann können Sie sich erstmals Gedanken wegen des Endes machen.

Bezgl. der Freigabe muss diese Ihnen gegenüber vom IV erklärt werden.

MfG

ThoFa
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rainer1411

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 19. April 2008, 17:29:25 »

Guten Tag zusammen

Zwischenzeitlich habe ich versucht, mich im www  bzgl. Immobilienverwertung und deren Unmöglichkeiten schlau zu machen und bin hierbei auf den §928 BGB gestoßen:

Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus

(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.

(2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.


Meine Frage hierzu:

Hierbei sei unterstellt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des § 928 vorliegen, dass also der IV die Immobilie freigegeben hat.

Was ist, wenn der Fiskus keinen Gebrauch von seinem Recht gem. Absatz 2 macht? Bleibt man dann immer noch auf seiner Immobilie sitzen, die nur Kosten verursacht, da sie wegen Leerstand keine Mieteinnnahmen mehr erzielt?

MfG

rainer1411
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rainer1411
 

ThoFa

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 19. April 2008, 18:38:20 »

Hallo,

vorab § 928 gilt nicht für ETW.

Mit Aufgabe des Grundstück wird es herrenlos. Der Fiskus kann es sich aneignen. Der Fiskus kann auf das Aneignungsrecht schriftlich verzichten, dann kann sich (theoretisch) jeder das Grundstück aneignen. 

MfG

ThoFa

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rainer1411

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Re: Immobilienverwertung im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #10 am: 02. April 2009, 12:06:02 »

Hallo Zusammen

Seit dem letzten Eintrag zu diesem Thema ist 1 Jahr vergangen und die Immobilien sind nicht verwertet worden. Der Iv hat sie auch nicht freigegeben. Der Zwangsverwalter betreut weiterhin die Immobilien.
Den Saldo aus Einnahmen und Ausgaben zahlt er der Bank aus.

 Da es sich noch um einen positiven Saldo handelt, entstehen keine Schulden, aber wie vehält es sich, wenn der Saldo negativ wird und die RSB bereits erteilt wurde?

 Kommen dann wieder neue Schuden auf mich zu, nur weil die Immobilie mir wie ein Klotz am Bein hängt?

 Kann ich sie verschenken, oder bestimmen die Gläubigerbanken den Verkaufspreis?

MfG

Rainer1411
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