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Autor Thema: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt  (Gelesen 2681 mal)

bonsai

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Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« am: 19. Februar 2009, 05:44:29 »

Hallo
mein AGV mit 13 Gläubigern ist über einen teueren Anwalt gescheitert, nun wollte ich PI stellen als gestern eine Vorladung der Kripo kam wegen Verdacht des Betrugs gestellt durch ein Inkasso Unternehmen.

Hat das Einfluss auf den PI Antrag??

kann ich den denn noch stellen?

und was mache ich wenn PI nicht geht??

danke für eine rasche Antwort.
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ickebins

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Re: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« Antwort #1 am: 19. Februar 2009, 07:40:25 »

Guten Morgen, bonsai! (trotzdem!!)

Das Posting macht mich ganz fertig.... ich habe auch noch einige Inkassos im Rücken, die ich auf Anraten der Anwältin nicht mehr bedienen sollte.

Zuerst: bin kein Experte....
das Schreiben/die Vorladung der Kripo wird sicher so ablaufen, dass Du schlussendlich zum Sachverhalt angehört wirst. Es ist also noch nichts gegessen nach meiner Meinung und meinem Rechtsempfinden. Ich würde trotzdem vorher den Rechtsanwalt verständigen und mit ihm die weitere Verfahrensweise abklären.

Liebe Grüße und Kopf hoch!

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zehos

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Re: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« Antwort #2 am: 19. Februar 2009, 12:25:13 »

Hallo bonsai
Also ich hab auch ein schreiben vorgestern vom inkasso bekommen die drohen mir auch mit Strafanzeige
ich hab auch angst weiss auch nicht mehr was ich machen soll.Hast du schon raten bezahlt bei dem
Inkasso oder noch gar nichts?ich habe nämlich schon raten bezahlt 2 mal aber auf anraten vom SB
eingestellt jetzt kommt das.Trotzdem kopf hoch,man hat mir gesagt das das nur drohungen sind
scheint aber doch nicht so zu sein.
                                                     
                                                                                   GLG zehos

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bonsai

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Re: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« Antwort #3 am: 19. Februar 2009, 15:51:07 »

Hallo
sei froh dass es nur Drohungen sind bei mir ist die Anzeige bei der Kripo Ich habe auch auf Raten des Anwalts vor dem außergerichtlichen Einigungsversuch alle Zahlungen eingestellt, dass wird mir zum Verhängnis weil ich 2 Monate zuvor die Visakarte noch belasste habe somit ist die Inkasso der Meinung das hätte ich nicht dürfen da ich absehen konnte, dass ich nicht mehr zahlen kann  Schöne Schei..
Gruß
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Feuerwald

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Re: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« Antwort #4 am: 19. Februar 2009, 16:22:42 »

... und deswegen geht man jetzt auch nicht zur Kripo und erzählt irgendwas und bringt sich damit an den Galgen, sondern sucht sich fachanwaltlichen Rat.

Aussagen muss man nicht
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paps

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Re: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« Antwort #5 am: 19. Februar 2009, 19:11:16 »

Es genügt, Angaben zur Person zu machen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Feuerwald

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Re: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« Antwort #6 am: 19. Februar 2009, 19:24:01 »

man braucht nicht zu erscheinen,
sonst geht es in die Hose, weil es beim den Personalien nicht bleibt, wenn der nette Herr oder die nette Dame ihren Beruf versteht.


"Hat das Einfluss auf den PI Antrag??"

-> nein, auf den Antrag nicht 

"kann ich den denn noch stellen?"

-> ja
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Wilson

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auch ich habe eine Einladung zur Kripobefragung erhalten
« Antwort #7 am: 20. Februar 2009, 21:38:24 »

@paps+feuerwald
Ich habe auch eine Einladung (allerdings telefonisch) zum Gespräch bei der Kripo erhalten. Termin wurde vereinbart und ich denke den werde ich auch warnehmen. Aber, sollte ich vielleicht besser doch nur Angaben zur Person machen um zu vermeiden daß mir hinterher etwas in den Mund gelegt wird was ich so nicht meine? Was passiert dann?
Grüsse
Wilson
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paps

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Re: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« Antwort #8 am: 21. Februar 2009, 00:10:14 »

Leider ist es zur Unsitte geworden, jeden und alles anzuzeigen.
Sie haben 2 Möglichkeiten:

- ein kompetenter Anwalt steht ihnen bei
- Sie machen wirklich nur Angaben zur Person und warten ab.

Das zweite halte ich persönlich für die elegantere Variante.


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ThoFa

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Re: Inkasso hat Strafanzeige gem §263 StGB gestellt
« Antwort #9 am: 21. Februar 2009, 12:49:59 »

Hallo,

nochmals ganz deutlich:

Niemals Angaben zur Sache machen, NIEMALS. Wenn die meinen etwas herausfinden zu wollen, dann sollen Sie selber ermitteln. Glauben Sie es auf keinen Fall, wenn Ihnen gesagt wird, dass sich Ihre "Mithilfe" günstig auf Sie aufwirken wird. Das ist Blödsinn.

Abwarten, ob ein Strafbefehl kommt oder ein Verfahren eröffnet wird, dann ggf. einen sachkundigen Anwalt einschalten.

MfG

ThoFa

 
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