Hallo.
Meine Situation …
Vergangenheit:
Ich habe mich Anfang 2005 als „Strohmann“ für meinen zukünftigen Ehemann im Bereich Laden- und Messebau selbständig gemacht. Auf Grund einer Erbschaft habe ich im März 2005 ein Mehrfamilienhaus erworben, welches teilfinanziert wurde. Im August 2005 haben wir geheiratet. Viele Kunden und Mieter zahlten nicht und Ende 2006 betrugen die Forderungen 40.000 €. Im März 2007 haben wir aufstockendes ALG II beantragen müssen. Ende 2007 wurde die Selbständig eingestellt, da die Forderungen mittlerweile auf 50.000 € angestiegen waren. Anfang 2008 hatte ich eine Lungenembolie und mein Leben „hing am seidenen Faden“. Mitte 2008 wurde vom Amtsarztes der ARGE festgestellt, dass nicht vermittlungstauglich bin.
Heute:
Das Haus ist in der Zwangsversteigerung, Mieter sind nicht vorhanden. Mein Mann tritt in wenigen Tagen eine 6-monatige Haftstrafe, wegen vielfachen Fahrens ohne Führerschein, an. Ich habe seit fast 1 Jahr eine Teilzeitbeschäftigung und jetzt das Angebot mich (ohne abgeschlossene Ausbildung) mit Bürodienstleistungen und Programmierungen von Websites noch nebenberuflich selbständig zu machen (Licht am Ende des Tunnels?).
Zukunft:
Ohne das Darlehen für das Haus habe ich mindestens 40.000 € Schulden. Mein Mann hat die letzten 2 Jahre die Post geöffnet, ich habe keinen genauen Überblick was ich aktuell an Schulden habe und kann nur schätzen. Für mich sind 40.000 € eine Summe, die ich durch meine Arbeitsleistung nicht auffangen kann und daher beabsichtige ich die Insolvenz.
Frage:
Bevor ich einen neuen Anfang starte und eine neue Unterkunft miete, stellt sich mir die Frage was mir während der Insolvenz verbleibt. Muss ich von 989,99 € meine Unterkunft, die Energieversorgung, meine Verpflegung, mein Monatsticket etc. bestreiten??? Wichtig sind für mich die Kosten der Unterkunft, da ich nicht eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 420,00 € an mieten möchte, wenn mir dann kein Geld mehr für Lebensmittel verbleibt.
Danke für eure Antworten, Plümmel