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Autor Thema: Inso und Arbeitsstelle  (Gelesen 1795 mal)

honigteufel

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Inso und Arbeitsstelle
« am: 21. August 2009, 15:33:05 »

Hallo...
am Montag muss ich zum ersten Mal zum Treuhänder. Ich habe ein paar Bedenken, wegen meiner Arbeisstelle.
Meine Tätigkeit ist auf 5 - 6 Stunden pro Tag eingeschränkt. Laut Arbeitsvertrag ein Teilzeitarbeitsvertrag (19,25 Stunden) der im Januar 2010 in einen unbefristeten übergeht. Ich mache gerne schon einige Stunden mehr pro Woche. Das ganze ist eine Call Center Tätigkeit im Outbound inkl. Bildschirmarbeitsplatz. Zum Gehalt bekomme ich noch Unterstützung vom Jobcenter (Sicherung zum Lebensunterhalt).

Meine Frage: Kann der Treuhänder fordern, das ich mir eine besser bezahlte Stelle suche? Ich bin ja froh, das ich diese Tätigkeit habe. Denn dieser AG zahlt pünktlich und immer.
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paps

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Re: Inso und Arbeitsstelle
« Antwort #1 am: 21. August 2009, 20:59:53 »

Nein wird er nicht.
Sie haben ja Aussicht auf eine besser bezahllte Stelle, vor einer Entscheidung darüber auszusteigen, noch dazu mit ungewissem Ausgang, könnte auch Forderungen seitens der Gläubiger gegen den TH aufwerfen.

Sie können klären, dass Sie vorerst selbst überweisen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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honigteufel

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Re: Inso und Arbeitsstelle
« Antwort #2 am: 21. August 2009, 21:09:59 »

Überweisen??????
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
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paps

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Re: Inso und Arbeitsstelle
« Antwort #3 am: 21. August 2009, 21:51:06 »

Sie können vielleicht den IV/TH überzeugen, dass es wegen der künftigen beruflichen Entwicklung besser ist, den Arbeitgeber nicht von der Inso zu informieren.
Statt dessen überweisen Sie den monatlich pfändbaren Betrag an ihn.

Natürlich nur, wenn ihr AG nichts von der Inso weiss.
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honigteufel

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Re: Inso und Arbeitsstelle
« Antwort #4 am: 21. August 2009, 22:00:31 »

Jetzt verstehe ich. Mein AG weiss darüber bescheid. Da ich auch bei der Übernahme in einen unbefristeten Vertrag auf Leistungen zur Lebenssicherung angewiesen bin, werde ich kaum was zu verpfänden haben.
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