Nun das mag Ansicht des Herrn/Frau Richter/in sein.
Wie kommt der/die überhaupt zu der Aussage?
Wenn ich das schriftlich hätte und der Anwalt wäre, würde morgen der Oberste Richter am AG sicherlich Post erhalten.
Aus meiner Sicht steht einem unparteiischen Richter solch eine Aussage nicht zu.
ßEs sei denn, es gibt da konkrete Anhaltspunkte.
Ich sehe das ein wenig anders.
Könnte es nicht sein, dass vielleicht hier "der Hase im Pfeffer liegt"?
Was ist seriös?
Darüber lässt sich trefflich streiten. Und als gut bezahlter Beamter kann ich schnell mal soetwas loslassen.
Aber das sei dahingestellt.
Sie haben Geld bezahlt, für eine Dienstleistung, die sie auch kostenlos hätten haben können.
Natürlich unter der Voraussetziung, dass bei den SB lange Wartezeiten sind.
Ich gehe davon aus, dass Sie bewußt den anderen Weg gewählt haben.
Sicherlich wurde im kostenlosen Erstgespräch auch darauf hingewiesen, dass diese Hilfestellung und das Tätigwerden des Anwaltes nicht kostenfrei sind.
Ist das unseriös?
Es wurde ein Anwalt mit den rechtlichen Formalitäten beauftragt.
Dieser hat das Scheitern Ihres Einigungsversuches ausgewertet und bescheinigt. Mehr schreibt die Insolvenzordnung auch nicht vor.
Es ist ihr ureigenes Recht, sofern sie dazu in der Lage sind, mit Ihren Gläubigern in ihrem Namen Schriftwechsel zu führen um eine Einigung herbeizurufen.
Anschließend wurde mit Ihnen gemeinsam der Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz gestellt und vom Anwalt nochmals überarbeitet.
Ist das unseriös?
Stellen Sie sich nun mal vor, Sie wären der Kaufmann/Anwalt und müßten ganz ohne Kosten auskommen?
(In Thüringen gibt es ja keine Beratungsscheine mehr)
Würden Sie das alles für nichts tun?
Wäre das aus ihrer Sicht unseriös?
Das die öffentlichen Schuldnerberatungen kostenfrei sind, ist auch nur nach außen für den Schuldner so.
Tatsächlich werden sie aus unser aller Steuern finanziert.
Und viele caritative und gemeinnützige Einrichtungen nehmen derzeit auch Bearbeitungs- und Geschäftsgebühren, ehe Sie tätig werden.
(So wurde Ende letzten Jahres ein Fall bekannt, bei der ein Schuldner für die Beratung bei der ...(Wohlfahrtsverband) vorab 1.000,- zahlen mußte.)
Ist das seriös?
Anders sähe es aus, wenn Sie für keine erbrachte Leistung gezahlt hätten.
Hier ist mir in Thüringen insbesondere der Verein mit den Schwarz-Rot-Goldenen Buchstaben bekannt. Dort zahlen sie monatlich Vereinsgebühren und Bearbeitungsgebühren werden von den Raten auch noch abgezogen. So dass am Schluß für Sie ein erheblicher zusätzlicher Kostenaufwand (hier ca. 2.000,-) entsteht, der nicht zur Beseitigung der Schulden führt.
Das wäre wahrlich unseriös.
Sollten Sie jetzt so einen Eigenbetrag von ca. 300,- Euro gezahlt haben, würde das ja nicht mal die Anwaltskosten decken, die er auf Beratungsschein
erhalten hätte.
Ist das unseriös?
Aber was rege ich mich auf.
An Ihrer Stelle würde ich nochmal mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen und ihm das Schreiben des Gerichtes darlegen.
Notfalls müte der AEV nochmals durchgeführt werden, so dass in 5 Wochen ein Neuantrag eingereicht werden könnte.
Was soll denn nun bescheinigt werden?
Letztlich sind Sie jetzt wahrscheinlich an einen Richter geraten, der etwas neidisch auf das ach so leicht verdiente Geld seiner Anwaltskollegen ist.
Und die Meinung vertritt, jeder Schuldner ist doch an seiner Misere selbst Schuld.
Das klassische Beispiel ist an einem Amtsgericht in Bayern. Dort werden Anträge als unzulässig erklärt, nur weil der Rand oder die Schriftgröße nicht gemäß DIN eingehalten ist.
Eine gute Bekannte von mir ist Rechtsanwaltsgehilfin bei einem RA für Insolvenzrecht. Sie verflucht deswegen schon manchmal ihren JOB.
Ist das seriös?
Einen schönen Mittwoch euch allen, aber das mußte jetzt mal gesagt werden.