Hallo...
zu 1.)
Nun, ich war selbst zwar nicht dabei, bin über die Sache jedoch in allem Umfang informiert. Die Kleine hatte zum Tatzeitpunkt Hausarrest, die Mutter war daheim, also kommt die Kleine als Täterin rein theoretisch allein vom Zeitablauf her gar nicht in Frage. Die Lücke liegt schlicht und einfach in der Beweislast. Leider ist es heute nur all zu oft so, dass einem nicht die Schuld bewiesen werden muss, sondern man selbst seine Unschuld zu beweisen angehalten ist...
zu 2.)
Ja, das ist so, da man eine 12-Jährige ohne seine Aufsichtspflicht zu verletzen mehrere Stunden unbeaufsichtigt lassen kann. Siehe die gängigsten Rechtsentscheidungen in dieser Sache. Man könnte natürlich sooooooooo vieles hineininterpretieren, dass es wenig Sinn macht hier weiter auf dieses Thema einzugehen.
zu 3.)
Die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, somit haften die Eltern nicht, somit springt auch die Privathaftpflichtversicherung nicht für den Schaden ein. Es gibt aber Rahmenbedingungen, die sind bei allen Versicherern gleich. Einer davon ist, dass die Versicherer bei Vorsatz grundsätzlich leistungsfrei sind.
Im Übrigen darf hier nicht durcheinandergeworfen werden, dass sich die Forderung derzeit gar nicht gegen die Eltern richtet, eine Aufsichtspflichtverletzung gar nicht im Raume steht und somit die Haftpflichtversicherung der Eltern schon von Haus aus nicht zuständig ist. Und in Folge dessen kann ein Schaden auch nicht gemeldet werden, sondern erst wenn sich die Forderung auf Grund des Vorwurfs einer Aufsichtspflichtverletzung gegen die Eltern richtet. Und auch in dem Fall wird das zivilrechtlich erstmal belegt werden müssen.
zu 4.)
Ich habe nicht geschrieben, dass 12-Jährige grundsätzlich nicht haften. Nach Billigkeitsklausel ist das durchaus möglich, steht aber hier nicht zur Debatte. Hier steht nur zur Frage, ob es sich im Falle einer Verurteilung um eine Insolvenzforderung handelt oder nicht.
Und diese Frage wurde bereits vollumfänglich beantwortet...
Jede natürliche Person ist m.E. schon ab Geburt insolvenzfähig. Bei geschäftsunfähigen Kindern handeln dann die gesetzlichen Vertreter, i.d.R. die Eltern.
Okay, das ist mir nun wirklich absolut neu. Danke für die zusätzliche Info. Hätte ich auch nicht gedacht...