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Autor Thema: Insolvenz benötige KFZ Haftpflichtversicherung bzw. sollte umgeschrieben werden  (Gelesen 2511 mal)

energy1969

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Hallo Team
seit 15 Jahren habe ich mein PKW über meine Mutter angemeldet (KFZ Haftpflichtversicherung) Jetzt muss ich den PKW auf mich ummelden bzw. auf meinen Wohnsitz da sie in Rente geht und kein öffentl. Dienst mehr besteht. Die Versicherung teilte mir zuerst eine Absage mit. Momentan liegt es in Bearbeitung seit 3 Wochen. Soweit ich gelesen habe sind sie verpflichtet mich zu versichern trotz Insolvenz seit einem 3/4 Jahr oder? Ich habe bereits wieder einen PKW mit gleicher Leistung wie vorher da ich einen Unfall hatte. Davor habe ich mir nie was zu Schulden kommen lassen bei der Versicherung. Was kann ich nun tun damit ich endlich mein Auto anmelden kann? Dauert dies so lange?

Danke für Eure Antworten
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Neustart2011

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Ist der PKW auf ihre Mutter zugelassen oder nur versichert? Das ist ein kleiner Unterschied.
Was kann ich tun?
Hmm...vielleicht mal verständliche Aussagen formulieren und eine andere Versicherung wählen.....wir haben hier in D mindestens 100 verschiedene.

Wie ist der Stand ihres Verfahrens?
Wer ist Halter des FZ
Wer ist bisher Versicherungsnehmer?
Warum kann der Wagen nicht weiterhin auf ihre Mutter versichert? / zugelassen? sein
Darf sie nur ein Auto haben wenn sie im öffentlichen Dienst ist?
...
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energy1969

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Hallo
das Auto war bis zum Unfall Dez2012 auf meine Mutter zugelassen. Sie war dort versichert und Halter und hatte das Auto als Zweitwagen angemeldet. Jetzt möchte sie aufgrund meines Umzuges dass der PKW auf mich läuft. Sie hört auf zu arbeiten und die Prozente koennen auf mich umgeschrieben werden wenn ich die Versicherung übernehmen kann. Aber es gibt scheinbar Probleme aufgrund meiner Insolvenz als sie die Abfrage gemacht haben. Ich benötige lediglich nur eine Haftpflichtversicherung.
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Neustart2011

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Es gibt dutzende andere Versicherer...und wenn ihre mutter kein Auto mehr versichern will, können sie bei jedem anderen Versicherer die Prozente übernehmen...wie gesagt, ihr Mutter kann dann jedoch nicht mehr zu ihren Konditionen versichert sei.
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paps

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Leider greift auch in der Vers.-Wirschaft bei Vielen das "Bonitätsabfragen" um sich.

Sie können innerhalb eines halben Jahres den Rabatt von Ihrer Mutter problemlos übernehmen, sofern unterstellt werden kann, dass Sie diesen mit erfahren haben.

Warum die WGV so lange braucht kann auch mit dem Unfall zusammen hängen. Da Sie als Fahrer bei denen nun "gebrandmarkt" sind.
Zum anderen ist die "Verzögerung" auch ein gutes Mittel, dass sich der Interessent nach einem anderen Unternehmen umsieht.

Grundsätzlich haben Sie aber bis zur Entscheidung der WGV Versicherungsschutz in der Haftpflicht in gesetzlicher Deckungshöhe, sofern die VBK ausgehändigt wurde.

Sollte das Auto noch nicht zugelassen sein, dann suchen Sie sich doch eine andere Versicherung.
Auch die können den Rbatt der Mutter auf Sie übertragen lassen.


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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