Hallo,
vielleicht kann mir hier einer helfen in meiner persönlichen Schulden-Angelegenheit.
Ich bin 49 und habe vor 3,5 Jahren die EV abgegeben, da ich meine Firma (Einzelhandel) schließen mußte - um nicht noch mehr Schulden zu machen.
Danach war ich im Außendienst tätig und habe versucht, zu retten, was möglich war. Leider mußte ich mein Haus unter Wert verkaufen und nun sind noch ca. 70.000, 00 Euro Schulden übrig geblieben.
Da ich aus gesundheitlichen Gründen (chronisch krank, mittlerweile 60% und G) immer weniger arbeiten konnte - bin ich nun seit 2005 ALGII-Empfänger, vorher schon Sozialhilfe.
Davor hatte ich schon (2002 - lebte ich noch in einem anderen Bundesland) über einen Anwalt einen Insolvenzantrag gestellt, vor der EV. Dieser wurde abgelehnt, weil ich das Verfahren nicht bezahlen konnte und da sich das Verfahren geändert hat (Ich weiß das heute nicht mehr - glaube aber es sollte zuerst Regelinsolvenz sein - wäre aber nun Verbraucherinsolvenz).
Die Schreiben meiner damaligen Anwältin an die Gläubiger und umgekehrt, befinden sich heute noch bei besagter Anwältin. Ich habe nie eines dieser Dinge gelesen.
Da sich meine Krankheit im besten Falle nicht weiter verschlechtert, was aber leider durchaus der Fall sein könnte - wird es mir für alle meine Zukunft nie möglich sein, eine normale Tätigkeit in Vollzeit auszuüben, wenn überhaupt leichte Arbeit mit max. 15-20 Stunden in der Woche.
Folglich wird es mir bedauerlicherweise wahrscheinlich nie möglich sein, meine Schulden zu tilgen - da ich auch in Rente noch auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sein werde.
Mich würde nun interessieren:
Besteht für mich überhaupt die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu bekommen?? Wer zahlt denn dieses??
Und:
Ist das in meiner Situation nicht völlig egal - da sich dadurch sowieso nichts ändern würde??
Oder liege ich mit meiner Überlegung total falsch??
Vielen Dank und Gruß