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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?  (Gelesen 3468 mal)

Stanley0404

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Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« am: 27. Juni 2012, 14:49:23 »

Hallo in die Runde...

Wie so viele hier im Forum geht es auch bei mir um einen kleinen bis mittleren Schuldenberg. Ich will auch nicht lange auf der Vorgeschichte rumreiten sondern gleich zur Sache kommen. Insgesamt haben sich 20.000 EUR angesammelt. Letztes Jahr war ich dann bei einer Schuldnerberatungsstelle und es wurde eine Vorbereitung zur Privatinsolvenz erarbeitet. Das heißt, es wurden alle Gläubiger angeschrieben und um die genauen Summen ersucht.

Dabei kamen dann jedoch nur (auch nach mehrmaligem Anschreiben) 5800,00 EUR heraus. Mir wurde nun erklärt, das wenn ich das Insolvenzverfahren einleite, die die sich nicht gemeldet haben leer ausgehen. Nun gut...

Im Moment läuft das Geschäft jedoch ganz gut und es sind rund 13.000 EUR vorhanden. Was soll ich jetzt tun? Wegen 5800 EUR möchte ich nicht unbedingt unterschreiben und in Insolvenz gehen. Zumal ich ja auch einiges bezahlen könnte...

Wie verhält es sich jetzt mit den Gläubigern die nicht reagiert haben?
Was ist in meinem Fall jetzt am besten zu tun?

Um Missverständnisse auszuräumen, ich will schon bezahlen... Kann man sich mit den Gläubigern auf einen Deal einigen?

Danke im Voraus für Eue Tipps...
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ThoFa

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #1 am: 27. Juni 2012, 16:25:30 »

Hallo,

Ihren Zeilen entnehme ich, dass Sie Selbständig sind?!

Wieviele Gläubiger sind es Ihrer Meinung nach und wieviele davon haben sich gemeldet?
Die 5.800,00 EUR teilen sich wie genau auf die Gläubiger auf?

MfG

ThoFa
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Stanley0404

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #2 am: 27. Juni 2012, 16:29:48 »

Hallo und danke für die Antwort.

Ja, ich bin selbständig. Da ich auch für Städte und Gemeinden arbeite ist mir der gedanke mit der Insolvenz ein Graus im kopf.

Es sind rund 30 Gläubiger von Kleinsummen wie 50 EUR bis hin zu 2500 als höchste Summe. Gemeldet haben sich 11 Gläubiger.
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Der_Alte

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #3 am: 27. Juni 2012, 17:51:17 »

Der Gang in die Insolvenz würde Ihnen, da (vorausgesetzt es melden tatsächlich nur die an, die sich auch bisher gemeldet haben) alle angemeldeten Gläubiger sofort befriedigt werden können, hinsichtlich der übrigen Schuldner insoweit Rechtssicherheit geben, als dass Sie unverzüglich die Restschuldbefreiung bekommen würden und dann gut dastehen.

Es ist auf der anderen Seite verlockend sich mit den Gläubigern, die sich bisher gemeldet haben, zu vergleichen und das Insolvenzverfahren zu vermeiden. Allerdings bleibt dann der Restfaktor der Gläubiger, die sich bisher nicht gemeldet haben. Schlimmstenfalls müssten die später auch noch bedient werden.e
Man könnte natürlich auch von dem Geld die 5800 € "angemeldete" Forderungen bezahlen und mit der Restsumme den übrigen Gläubigern ein Angebot machen. Vielleicht gehen die darauf ein.
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ThoFa

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #4 am: 28. Juni 2012, 10:23:03 »

Hallo,

eine Insolvenz würde nur einem Geld bringen, nämlich dem Insolvenzverwalter. Die Vorstellung des Users "Der_Alte", dass es zu einer sofortigen RSB kommt ist zwar romantisch, aber an der Realität vorbei.

Bei allen ist auch zu bedenken, dass Sie im Falle einer außergerichtlichen Einigung unter Umständen
mit einem Sanierungsgewinn rechnen müssen, der zu versteuern ist.

Weiterhin sollte man nicht ganz außer Acht lassen, dass man ganz schnell wegen Betrugs angezeigt werden kann, wenn man die Situation gegenüber den Gläubigern falsch darstellt. Sowas passiert zwar selten, ist aber im Bereich des Möglichen.

Dieses alles voraus geschickt, würde ich den Gläubigern ein Angebot in Höhe von 50% Ihrer Forderungen machen und diesen zunächst nur den bisher antwortenden Gläubigern zusenden. Damit wären u.U. schon 11 Gläubiger weg und 2.900,00 EUR "eingespart".

Die restliche Rücklage von dann noch ca. 10.000,00 EUR, sollte man zunächst tatsächlich zurück legen (nicht auf ein Konto!) und ggf. für weitere Verhandlungenmit den restlichen Gläubigern verwenden.

MfG

ThoFa 
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Der_Alte

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #5 am: 28. Juni 2012, 18:22:43 »

@ thofa

Zitat
eine Insolvenz würde nur einem Geld bringen, nämlich dem Insolvenzverwalter.

wie kommen Sie zu dieser Annahme?

Der TE schreibt von einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Dafür stehen dem TH 15 % der Masse als Vergütung zu. Selbst mit einigen Zuschlägen wegen der 11 Gläubiger und Mehrwertsteuer und Auslagen dürfte sich das ganze auf kaum mehr als 3000 € für den TH belaufen. Dazu noch einen 1000er an Gerichtskosten bliebe ausreichend über, um die vom TE genannten Gläubiger mit der Summe von 5800 € zu befriedigen.

Alles natürlich unter der Annahme, dass es tatsächlich keine Regelinsolvenz wird und auch nur diese Gläubiger zur Tabelle anmelden.

Bei einem Insolvenzbeschlag von dann min. 13000 € wäre mehr als genug Masse da, um nach Abzug der Verfahrenskosten die Gläubiger vollständig auszuzahlen. Dann wäre das Verfahren zu schließen und die RSB zu erteilen.

Ich weiß nicht, was daran eine romantische Vorstellung sein soll und aus welchem Grund die Masse beim TH versickern sollte. Aber vielleicht können Sie das erklären.


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ThoFa

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #6 am: 28. Juni 2012, 18:59:29 »

Hallo,

aktuell Selbständig, damit Regelinsolvenz.

Ansonsten ca. 500 Insolvenzverfahren Erfahrung.

Gruß

ThoFa 

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Der_Alte

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #7 am: 28. Juni 2012, 19:54:09 »

Dann hätten Sie dem TE auch gleich schreiben können, dass es nur eine Regelinsolvenz werden kann, denn er geht  - mit all seinen Bemühungen um einen AEV - von einer Verbraucherinsolvenz aus.

In der Regelinsolvenz bekommt der IV bei dieser Größenordnung 40 % plus X. Weshalb sollte es nicht reichen, immer unter der Annahme der 5800 € angemeldeten Forderungen, dass die Gläubiger in dieser Größenordnung nicht befriedigt werden können? Der IV bekommt etwa 6000 €, dazu die Gerichtskosten. Selbst wenn die 13000 nicht sofort reichen, um die 5800 € zu befriedigen, wird nur ein sehr geringer Restbetrag von einigen hundert € bleiben, je nach Höhe der Gerichtskosten. Die sind dann ggf. auch schnell erledigt, so dass eine vollständige Gläubigerbefriedigung erreicht werden kann.

Wenn der TE den Weg über den Vergleich geht und dieser platzt, führt er am Ende auch nur in die Insolvenz. Dann ist aber zu erwarten, dass alle Gläubiger anmelden und eine kurzfristige Erledigung nicht zu erwarten ist.
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Feuerwald

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #8 am: 28. Juni 2012, 20:17:17 »

13.000 EUR Kriegskasse und 20.000 Euro Verbindlichkeiten.

Ein zu schnelles Insolvenzverfahren macht m.E. in diesem Fall kaum Sinn, vor allem weil die Selbständigkeit angeblich zur Zeit gut läuft und sogar Rücklagen möglich sind. Der Kosten des Insolvenzverfahrens werden die vorhandene Masse weitgehend fressen. Die vorzeitige Erteilung der RSB ist frühestens im Schlusstermin möglich, d.h. 1, 2 oder … Jahre. Bis dahin können und werden vermutlich weitere Gläubiger Forderungen zur Tabelle anmelden. Zudem ist es noch fraglich, welche sonstigen Gelder und Gegenstände der IV im Eröffnungsverfahren und im Insolvenzverfahren zur Masse ziehen wird.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #9 am: 28. Juni 2012, 20:43:36 »

@Feuerwald,

ich will Ihnen und Thofa ja gar nicht widersprechen. Mich treibt einfach die Frage um, warum, wenn der IV nur 40 % Vergütung bekommt, die Masse von den Verfahrenskosen aufgefressen werden soll.
Wo sind denn Möglichkeiten des IV im Rahmen der InsVV noch weitere (erhebliche) Kosten zu produzieren und abzurechnen?
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Insokalle

Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #10 am: 29. Juni 2012, 10:53:54 »

Ich sehe das auch so wie die beiden es beschrieben haben. In der Theorie hört sich das alles immer schön an aber die Praxis sieht anders aus. Was haben wir hier? Einen laufenden Geschäftsbetrieb. Das bedeutet normalerweise nicht sofort die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Antragstellung. Es sollte vom Gericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt werden. Dadurch entstehen weitere Verfahrenskosten, nämlich die Vergütung des vorläufigen Verwalters. Dazu kommen die Kosten für die Erstellung des Sachverständigengutachtens sowie die Gerichtskosten. Die Verwaltervergütung beträgt nicht nur 40% der Masse. Hinzu kommen sehr wahrscheinlich Faktoren zur Erhöhung der Vergütung und die Auslagen. Insgesamt kann in einem solchem Kleinverfahren schnell ein 5stelliger Betrag zusammenkommen.
Daneben entstehen aber weitere Verbindlichkeiten z.B. gegenüber dem Finanzamt. Es wäre sehr vermessen zu glauben, dass nur 5.800 € zur Tabelle angemeldet werden. Ich würde das Risiko wahrscheinlich auch nicht sofort eingehen neben den von Thofa genannten Problemen. Die latent bestehende große Gefahr des Wegbrechens der Auftragslage durch ein eingeleitetes Insolvenz(antrags)verfahrens haben wir noch gar nicht angesprochen.


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Stanley0404

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Re: Insolvenz oder Einigung mit Gläubiger?
« Antwort #11 am: 29. Juni 2012, 11:04:56 »

Zunächst einmal vielen Dank an alle die sich meinem Thema angenommen haben.

Ich muss sagen, das es mit etwas Sicherheit gibt mich doch mit den Gläubigern auseinander zu setzen. Es sind auch in den letzten beiden Tagen noch weitere Großaufträge hinzugekommen, womit ich höchstwahrscheinlich (bei pünktlicher Bezahlung) sämtliche Schulden los wäre.

Traurig finde ich nur, das ich schlecht beraten wurde von sogenannten "Helfern in Not" (der Schuldnerberatung). Aber klar, es geht auch hier nur um Geld... Die ganze nummer hat 650 EUR gekostet und rausgekommen ist im Prinzp nix außer eine Liste mit Gläubigern. Die hätte ich auch selbst erstellen können.

ich denke ich werde jetzt mal alle anschreiben und schauen ob man sich irgendwo mit einer Summe treffen kann... Ist ja immerhin auch für den Gläubiger besser als lumpige Cent Beträge im Inso Verfahren.

Gibt es dabei noch etwas zu beachten?
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