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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz und § 84 HGB  (Gelesen 4371 mal)

Lutz1

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Insolvenz und § 84 HGB
« am: 13. Januar 2010, 10:07:59 »

Moin, moin !

Wir befinden uns z.Zt. noch in der Eröffnungsphase der Insolvenz. Bei meiner Arbeitssuche bin ich auf ein Angebot gestoßen, welches sich für mich interessant anhört. Und zwar geht es um den Handelsvertreter im technischen
Bereich nach § 84 HGB.
Meine Frage ist, wie sieht soetwas aus. Kann oder darf ich soetwas machen. Ist die Privat-Insolvenz davon berührt. Die Arbeit ist ja geschäftlich in Eigenregie, so denke ich. Oder kann das nachteilige Folgen haben, wenn ich versage?

LG Lutz1
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Leopold Bloom

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Re: Insolvenz und § 84 HGB
« Antwort #1 am: 13. Januar 2010, 14:34:57 »

Moin, moin !

Wir befinden uns z.Zt. noch in der Eröffnungsphase der Insolvenz. Bei meiner Arbeitssuche bin ich auf ein Angebot gestoßen, welches sich für mich interessant anhört. Und zwar geht es um den Handelsvertreter im technischen
Bereich nach § 84 HGB.
Meine Frage ist, wie sieht soetwas aus. Kann oder darf ich soetwas machen. Ist die Privat-Insolvenz davon berührt. Die Arbeit ist ja geschäftlich in Eigenregie, so denke ich. Oder kann das nachteilige Folgen haben, wenn ich versage?
LG Lutz1

Mit demselben Problem schlage ich mich auch rum.
Nur, ich habe den Job bereits.

Als Handelsvertreter §84 HGB bist du selbständig.
Dagegen ist erst ma nix zu sagen.

Nur, wie willst du das finanzieren, wenn du insolvent bist?
Als Selbständiger musst du in Vorleistung gehen.
Betriebsmittel, lfd. Kosten, Lebensunterhalt usw.

Hast du einen Business- und Liquiditätsplan erstellt, der dir Aufschluss darüber gibt, wieviel Kapital du mindestens benötigst, bis deine Einnahmen eines Tages die laufenden Kosten decken werden?
Hast du jemand, der das vorfinanziert?

Der Businessplan umfast einen Zeitrraum von 3 Jahren.
Ich würde mal ab dem Jahr 2 den Betrag einplanen, welcher bei dir persönlich in Frage kommt.
In der Wohlverhaltensperiode muss dann mindestens so viel übrig sein, was bei einem Angstelltenjob bei dir pfändbar wäre.

Gruß Leopold Bloom
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Leopold Bloom

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Re: Insolvenz und § 84 HGB
« Antwort #2 am: 13. Januar 2010, 14:37:32 »

Moin, moin !

Wir befinden uns z.Zt. noch in der Eröffnungsphase der Insolvenz. Bei meiner Arbeitssuche bin ich auf ein Angebot gestoßen, welches sich für mich interessant anhört. Und zwar geht es um den Handelsvertreter im technischen
Bereich nach § 84 HGB.
Meine Frage ist, wie sieht soetwas aus. Kann oder darf ich soetwas machen. Ist die Privat-Insolvenz davon berührt. Die Arbeit ist ja geschäftlich in Eigenregie, so denke ich. Oder kann das nachteilige Folgen haben, wenn ich versage?
LG Lutz1

Mit demselben Problem schlage ich mich auch rum.
Nur, ich habe den Job bereits.

Als Handelsvertreter §84 HGB bist du selbständig.
Dagegen ist erst ma nix zu sagen.

Nur, wie willst du das finanzieren, wenn du insolvent bist?
Als Selbständiger musst du in Vorleistung gehen.
Betriebsmittel, lfd. Kosten, Lebensunterhalt usw.

Hast du einen Business- und Liquiditätsplan erstellt, der dir Aufschluss darüber gibt, wieviel Kapital du mindestens benötigst, bis deine Einnahmen eines Tages die laufenden Kosten decken werden?
Hast du jemand, der das vorfinanziert?

Der Businessplan umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren.
In der Wohlverhaltensperiode muss dann mindestens so viel übrig sein, was bei einem Angstelltenjob bei dir pfändbar wäre.
Ich würde mal ab dem Jahr 2 den Betrag einplanen, welcher bei dir persönlich als monatliche Abführung zu erwarten ist.

Gruß Leopold Bloom
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Lutz1

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Re: Insolvenz und § 84 HGB
« Antwort #3 am: 13. Januar 2010, 17:20:57 »

Hey.
Ich habe mir nochmal die Stellenausschreibung angeschaut. Von diversen Vorausleistungen steht nichts geschrieben.
Es steht nur folgendes:

Wir bieten Ihnen:
>Eine spannende wohnortnahe Tätigkeit mit Menschen und attraktiven, modernen Produkten
>Eine selbstständige Tätigkeit nach HGB §84 bei freier Zeiteinteilung
>Überdurchschnittliche leistungsbezogene Verdienstmöglichkeiten
>Intensive Einarbeitung und fortlaufende, qualifizierte Schulungen
>Kostenlose verkaufsunterstützende Ausstattung
>Ein hochmotiviertes Team


Oder kann es sein, dass ich zu Blauäugig bin?
Ist das nicht so, das bei dieser Tätigkeit bei einem Untenehmen trotzdem angestellt ist, ein Grundgehalt erhält und was darüber hinaus geht, ist "ein guter Verdienst", und Geschäfte für das Unternehmen abwickelt ect.?

LG Lutz1
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Leopold Bloom

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Re: Bewerben macht schlau
« Antwort #4 am: 13. Januar 2010, 18:22:59 »

Hes Lutz,
mal ne Frage:

Warst du schon mal selbständig?


Ich habe den Eindruck, dass du Schwierigkeiten hast, diese Annonce richtig zu interpretieren, wenn z.B. einerseits in der Annonce  selbständige Tätigkeit §84 HGB steht - das ist eindeutig - und du meinst, dass du trotzdem irgendwie angestellt wärst.

Bewerben macht schlau. Da erzählt man dir, worum es geht, und du erhältst Unterlagen.
Wenn du den Job hast, dann melde dich noch mal.

Meine Interpretation:
- Ganz normaler Verkäuferjob.
- Keine Verkaufserfolge, kein Verdienst
- Büro, Auto, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Steuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw. musst du alles selber bezahlen.
- wahrscheinlich werden dir irgendwelche Verdienstbescheinigungen oder so was von erfahrenen Mitarbeitern vorgelegt, die so 3.-4.000, gelegentlich 5.000 brutto im Monat verdienen.

Dann denkst du dir, ui, cool, das probier ich doch auch mal.
Was dir nicht gesagt wird:
Du hast als Anfänger so gut wie keine Chance, diese 3-4.000 zu erreichen.
Um das zu erreichen, bist du jeden Tag beschäftigt von 9 Uhr - 20 Uhr, es kommen nämlich noch Bürotätigkeiten hinzu, die dir niemand erledigt.
3-4.000 ist keineswegs überdurchschnittlich, sondern wenn du alle deine Versicherungen, Auto, Steuer, (Heim)Büro usw. bemonatlich zahlt hast, bleiben dir etwa 1.600 - 1.700 netto.
Der IV freut sich dann aber über 5-600.

Aber der wahrscheinlichere Fall ist, das du etwa 2-3.000 brutto machst, sind netto 800 - 1.000.

Gut, ein Vorteil ist dabei, vor dem IV hast du deine Ruhe.

PS: Vergiss nicht, deine Zeiten aufzuschreiben! (nicht wegen der Firma, die interessiert das nicht, sondern für den IV, Gericht, Gläubiger, Finanzamt usw.)
Und erkundige dich unbedingt, ob die Ausbildung kostenlos ist und bleibt!

PPS: Hoppala, eines habe ich übersehen:
Da steht in der Annonce: Junges Team!
Das kann durchaus bedeuten, es geht von 9 Uhr - 22 Uhr oder noch später, weil junge Leute halten das aus.

Gruß Leopold Bloom



« Letzte Änderung: 13. Januar 2010, 18:32:20 von Leopold Bloom »
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Insokalle

Re: Insolvenz und § 84 HGB
« Antwort #5 am: 13. Januar 2010, 19:26:23 »

">Intensive Einarbeitung und fortlaufende, qualifizierte Schulungen":

Kostenlos??

Und wenn es tatsächlich eine Art Fixprovision gibt, dann meist auch Verrechnungs- und Rückzahlungsklauseln.
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Leopold Bloom

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Re: Insolvenz und § 84 HGB
« Antwort #6 am: 13. Januar 2010, 20:07:57 »

">Intensive Einarbeitung und fortlaufende, qualifizierte Schulungen":

Und hier noch eine intensive Einarbeitung und völlig kostenlose Schulung, wenn du schon vorhast, dich nach § 84 HGB selbständig zu machen:

Die Ferengi-Erwerbsregeln!


1.) Geld und Gold das lieb ich sehr, und hab ich es erst von anderen, gebe ich es nicht wieder her
2.) Du kannst einen ehrlichen Kunden nicht übers Ohr hauen, aber es schadet nie, es zu versuchen
3.) Gib nie mehr für einen Erwerb aus, als absolut nötig
4.) Sex und Profit sind zwei Dinge, an denen man sich nie lang genug erfreuen kann
5.) Wenn du einen Vertrag nicht brechen kannst, interpretiere ihn
6.) Gestatte niemals, dass Verwandte einer günstigen Gelegenheit im Wege stehen
7.) Halte immer deine Ohren offen
8.) Zähle das Wechselgeld
9.) Instinkt plus günstige Gelegenheit ergibt Profit
10.) Ein toter Kunde kann nicht soviel kaufen, wie ein lebender
11.) Es ist nicht alles Latinum, was glänzt
12.) Alles, das wert ist verkauft zu werden, ist auch wert zweimal verkauft zu werden
13.) Alles, das wert ist getan zu werden, ist auch wert für Geld getan zu werden
]
usw.
http://www.trekkiesworld.de/spezies/ferengierwerbsregeln.html  :juchu:

SCNR

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 13. Januar 2010, 20:10:24 von Leopold Bloom »
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