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Autor Thema: Insolvenz und arbeitsstelle  (Gelesen 2259 mal)

marcopolo

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Insolvenz und arbeitsstelle
« am: 19. Juni 2006, 22:35:35 »

hallo leute  :-)

befinde mich seit 2,5 jahren in der wohlverhaltensperiode.
erfährt mein insolvenzverwalter  von einer neuen arbeitsstelle, kann ich das verschweigen ( wegen den pfändunegn ) und erst später angeben , kurz vor ende der wohlverhasltensperiode ?

wer teilt denn meinem insolvenzverwalter die arbeitsstelle mit ?  :-Y

marcopolo
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ThoFa

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Insolvenz und arbeitsstelle
« Antwort #1 am: 19. Juni 2006, 22:56:28 »

Hallo,

Sie teilen den IV (und auch dem Insolvenzgericht) die Arbeitsstelle mit, denn dies ist einer der Obliegenheiten, die Sie zu erfüllen haben, um die Restschuldbefreiung zu bekommen. Sie sollten sich mal unbedingt mit den Paragraphen 295 InsO beschäftigen.

MfG

ThoFa
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