ich muß nun doch noch einmal nachfragen
gibt es im Insolvenzrecht irgendwo die Klaussel das das Fahrzeug nach der Auslöse ab- bzw. umgemeldet werden muß bzw. darf der IV dies fordern ?
Ich habe mein fahrzeug ausgelöst und nun kam vom IV folgende Nachricht:
".... bestätige ich zunächst die Zahlung des vollständigen Betrages in Höhe von EUR .... zur Auslöse Ihres Fahrzeugs aus der Insolvenzmasse und darf an die Übersendung eines Nachweises bitten, dasss das Fahrzeug steuerlich abgemeldet bzw. umgemeldet worden ist.
Erst nach Vorlage dieses Nachweises kann die Freigabe des Fahrzeugs aus der Insolvenzmasse erfolgen."
Habe ihm bereits geantwortet und die Mitteilung gemacht das ich dem nicht zustimmen kann weil dies unnötige Kosten verursachen würde und in keinem Verhältnis zu einem eventuellen Erlös steht der eigentlich gleich "NULL" ist weil die Kosten des Fahrzeuges ja so oder so von meinem unpfändbare Einkommen getragen werden müssen.
Außerdem beötige ich das Fahrzeug für Fahrten zur Arbeit ( teilweise auch für Dienstfahrten) und zum Transport meiner behinderten Tochter zu Arztterminen und Behandlungen
so und nun kam jetzt diese Antwort vom IV:
vielen Dank für Ihre Email vom gestrigen Tage. Ich kann Ihre darin angeführten Argumente und Ihre darauf beruhende Forderung, dass Ihr Fahrzeug ohne Ab- oder Ummeldung aus der Insolvenzmasse freigegeben werden soll, sehr gut nachvollziehen.
Dennoch kann Ihrem Wunsch leider nicht entsprochen werden. Dies ist nicht etwa eine Willkür unsererseits, sondern beruht vielmehr auf der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Danach haftet die Insolvenzmasse für die Kfz-Steuerschuld so lange das Fahrzeug auf den Insolvenzschuldner zugelassen ist, unabhägig davon, ob das Fahrzeug aus der Masse freigegeben wurde.
Der BFH führt dazu aus, dass die Kfz-Steuerschuld immer dann bestehe, wenn ein Fahrzeug im Inland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen gehalten werde. Auf Grund des Wortlautes der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 KraftStG werde pauschal unterstellt, dass derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, auch dessen Halter sei. Diese Vermutung könne auch nicht durch Sachvortrag widerlegt werden und gelte auch im Bereich des Insolvenzrechts - so lange das Fahrzeug auf den Schuldner zugelassen sei, werde unterstellt, dass das Fahrzeug auch "im Geschäft des Schuldners" verwendet werde - und damit Insolvenzmasse sei. Wörtlich sagt der BFH weiter:
"Es ist mithin die Aufgabe des Insolvenzverwalters, durch Abgabe einer verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle die Dauer der Steuerpflicht zu beenden. Lediglich eine Freigabe reicht dazu nicht aus. Unbeschadet ihrer insolvenzrechtlichen Zulässigkeit [...] änderte sie an der rechtsvermuteten Halterzuordnung nichts. Dies geschieht erst, wenn der Insolvenzverwalter der Meldepflicht des § 27 Abs. 2 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung [...] nachkommt." (BFH, Urteil vom 29.08.2007, Aktenzeichen IX R 4/07; Fundstelle: ZIP 2007, Seiten 2081 - 2083)
Damit läßt der BFH dem Insolvenzverwalter leider keine Wahl. Selbst wenn ein Fahrzeug für nicht werthaltig erachtet wird oder es dem Schuldner aus anderen Gründen zu belassen ist, haftet die Insolvenzmasse für die Steuerschuld. Würde Ihr Fahzeug aus der Insolvenzmasse freigegeben werden ohne, dass es auch auf eine andere Person umgemeldet wird, so könnte das Finanzamt letztendlich dennoch die Insolvenzmasse auf die Zahlung der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. Da es eine Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters ist, die Insolvenzmasse zu sichern und Schaden bzw. gegen sie gerichtete Forderungen - so weit möglich - abzuwenden, kann hier leider nicht das Risiko eingegangen werden, dass das Finanzamt letztendlich die Insolvenzmasse für die Kfz-Steuerschuld haftbar macht.
Ich bitte insofern um Verständnis für unser Vorgehen und um Ummeldung Ihres Fahrzeuges auf einen anderen Halter. Ich bedauere, Ihnen keine für Sie positivere Antwort geben zu können und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
hat wer nun da ähnliche Erfahrungen machen müssen und wie kann man das Verhindern mit der Ab- bzw. Ummeldung ?
würde mcih über schnelle Antworten freuen, danke