"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Insolvenz und trotzdem Auto?  (Gelesen 1906 mal)

rossle

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Insolvenz und trotzdem Auto?
« am: 04. Oktober 2010, 11:12:32 »

Hallo ihr lieben da draußen,

also mein insolvenzverfahren wurde im Februar 2010 eröffnet und ich bin noch nicht in der wohlverhaltensphase.
Hier meine Frage.

Ist es erlaubt, ein auto zu haben.

Um genau zu sein, ist es so, dass ich eine 50 % gehbehinderung habe. Behindertenausweis (unbefristet) Merkzeichen G ist vorhanden.

kann man denn dann nicht ein Auto haben bzw genehmigt bekommen?

Wäre sehr dankbar für eine zuverlässige auskunft ;)

lieben dank
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenz und trotzdem Auto?
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2010, 17:11:41 »

Sie sollten in dieser Phase den PKW über eine dritte Person zulegen.
Zumal ja keine finanziellen Mittel zur Anschaffung vorhanden sein dürften.

In Absprache mit dem TH kann, wegen der Behinderung, aber auch ein eigener PKW möglich sein.
Dann müsste vorab aber die Freigabe aus der Masse geklärt werden.-
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz