Hallo,
ich bin neu hier und möchte kurz unseren Fall schildern.
Unsere Familie wohnt seit ein paar Jahren in Perth in Australien. Wir haben hier eine Daueraufenthaltsgenehmigung.
Unseren Altbau in D haben wir leider vor unserer Auswanderung nicht mehr verkaufen können, weil da schon die Preise in den Keller gingen. Wir haben daher vermietet mit der Hoffnung, später verkaufen zu können.
Leider ist das Anwesen inzwischen praktisch unverkäuflich. Die Hypothek beträgt ca. 110.000 Euro. Und der Wert ist inzwischen Null, wurde uns von der Bank in D gesagt. Bzw. ein Negativwert, wenn man vom Grundstückwert die Abrißkosten abzieht.
Der Mieter in D zahlt schon lange keine Miete mehr, und wir konnten von hier aus keine Hyptohekenrückzahlung leisten.
Inzwischen sind auch die eigentlich vomn der Miete zu zahlenden kommunalen Abgaben Grunsteuer, Wasserrechnugnen usw. alles an uns als Hauseigentümer gegangen und entsprechend wächst unser Schuldenberg in Deutschland an.
Hier in Australien sind wir zur Zeit ohne Arbeit und beziehen Sozialhilfe.
Die Bank in Deutschland will gerichtlich gegen uns vorgehen. Und die Immobilie verwerten (was uns ja ganz recht wäre)
Auf unseren Schuldenberg kommen nun monatlich immer erhebliche Zinsen drauf, und man kann schon ausrechnen, wann wir mit einer Mio. in der Kreide stehen werden.
Daher wäre eine Insolvenz wohl angebracht.
Wir können uns auch gar nicht um das Haus kümmern, das in Kürze leer stehen und wohl verrotten wird, da die Sozialhilfe hier in Australien nicht so hoch ist, wie Harz 4 in Deutschland, sondern praktisch nur für Brot und Wasser reicht, so ähnlich jedenfalls.
Können wir in Deutschland Insolvenz anmelden, obwohl wir in Australien sind?
Oder eine Insolvenz in Australien, die dann in Deutschland wirkt.
Ein Flug nach Deutschland ist ja wegen fehlender Mittel nicht möglich. Es kann zwar sein, dass die alten Eltern demnächst mal ein Ticket schicken, weil sie uns gern sehen möchten, aber das wären dann höchstens 3 Wochen in Deutschland, nicht genug für ein Insolvenzverfahren. Dann müssten wir sowieso zurück, weil unsere Kinder in die Schule müssen hier in Perth.
Bei den Eltern sollten wir noch anmerken, dass mein Mann und ich je noch ein lebender Elternteil haben, beide um die 90 Jahre, und wir von beiden Seiten je eine Hälfte eines Hauses erben werden. Wir haben beide je ein Geschwister in D.
Mein Bruder wird in dem geerbten Haus auf jeden Fall bleiben wollen, während das Haus, was mein Mann erbt, zusammen mit seiner Schwester, nicht benötigt und dann verkauft wird. Vielleicht ist das ja für die Beurteilung des Falles wichtig.
Ja, so viel zunächst mal.
Wir würden uns freuen, wenn jemand einen Rat dazu geben könnte.
Vielen Dank
Helga aus Perth in Australien