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Autor Thema: Insolvenzantragsstellung aus Kanada  (Gelesen 1790 mal)

forum01

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Insolvenzantragsstellung aus Kanada
« am: 09. Januar 2013, 14:31:56 »

Hallo!

In 2006 habe ich in Deutschland eine Eidesstaatliche Versicherung abgegeben. Und im selben Jahr bin ich nach Kanada gezogen. (offizell Wohnsitz abgemeldet). Bis zum heutigen Datum besitze ich noch kein Permanent Resident. Seit letzten Jahres habe ich Kontakt, zu einer Schuldenberatungsstelle aufgenommen. Es ist bis zu einem "Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuches" gekommen. Da ich aber immer noch in Canada lebe, ist es nicht moeglich eine Privatinsolvenz von meinem Schuldenberater durchzufuehren.
In Kanada habe ich keine Schulden, bin aber auch nicht erwerbstaetig. (mein Mann ist).Meine Frage: Kann ich von hier einen Antrag stellen? Oder gibt es sogar eine Verjaehrungsfrist?  Vielen Dank in Voraus!
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forum01

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Re: Insolvenzantragsstellung aus Kanada?
« Antwort #1 am: 09. Januar 2013, 15:41:11 »

Hallo!

In 2006 habe ich in Deutschland eine Eidesstaatliche Versicherung abgegeben. Und im selben Jahr bin ich nach Kanada gezogen. (offizell Wohnsitz abgemeldet). Bis zum heutigen Datum besitze ich noch kein Permanent Resident. Seit letzten Jahres habe ich Kontakt, zu einer Schuldenberatungsstelle aufgenommen. Es ist bis zu einem "Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuches" gekommen. Da ich aber immer noch in Canada lebe, ist es nicht moeglich eine Privatinsolvenz von meinem Schuldenberater durchzufuehren.
In Kanada habe ich keine Schulden, bin aber auch nicht erwerbstaetig. (mein Mann ist).Meine Frage: Kann ich von hier einen Antrag stellen? Oder gibt es sogar eine Verjaehrungsfrist?  Vielen Dank in Voraus!
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Insoman

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Re: Insolvenzantragsstellung aus Kanada
« Antwort #2 am: 09. Januar 2013, 16:05:10 »

Zitat
Kann ich von hier einen Antrag stellen?

Nein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz, zumindest im Zeitpunkt der Eröffnung, in Deutschland haben.

Zitat
gibt es sogar eine Verjaehrungsfrist?

Es gibt nahezu für alles eine Verjährungsfrist.
Wenn Sie titulierte Forderungen meinen... die verjähren i.d.R. nicht vor 30 Jahren..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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