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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?  (Gelesen 12794 mal)

Nadue

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Hallo,
ich war bis September 2006 in der Schuldenberatung, und man hat mir geraten, eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung zu beantragen. Das hab ich auch getan.
Zu meinen Verhältnissen: Ich bin noch bis Ende Februar 2007 im Erziehungsurlaub, danach werde ich mich auf die Suche nach einem Halbtagsjob machen. Ab März 2008 werde ich dann wahrscheinlich eine Maßnahme vom Arbeitsamt mitmachen, um dann (hoffentlich) im September 2008 eine überbetriebliche Ausbildung anzufangen. Meine Schulden belaufen sich auf ca. 10.000€, unter anderem Mietschulden, Telefonrechnungen und Gebühren wegen Schwarzfahrens.
Der Schuldenberater hatte mir geraten, alle Zahlungen einzustellen, da er den Gläubigern mitteilen würde, dass ich mich auf dem Weg in die Privatinsolvenz befinde. Irgend etwas ist da aber schief gelaufen, denn ich bekam kurz darauf eine Kontopfändung und einen Haftbefehl ins Haus. Durch Ratenzahlungsvereinbarungen konnte ich jedoch das Schlimmste verhindern.
Nun zahle ich monatlich an drei Gläubiger.
Meine Fragen jetzt sind:

  • Was kommt genau auf mich zu und wie lange dauert es, bis das Insolvenzverfahren am Laufen ist?
  • Was genau ist das Insolvenzverfahren?
  • Wenn ich später mein eigenes Geld verdiene, wieviel bleibt davon für mich und meine Familie über?
  • Kann der Unterhalt für meine Tochter / Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld gepfändet werden?
  • Was muss ich machen, damit die Gläubiger jetzt erstmal keine Maßnahmen (Kontopfändung oder so) ergreifen?
  • Was genau ist die Wohlverhaltensphase?


Ich glaube das waren alle Fragen. Der Schuldenberater hat leider nur Beamtendeutsch mit mir gesprochen, ich habe kaum etwas verstanden und konnte mich auch nicht richtig ausdrücken.
Ich hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten.[addsig]
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paps

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #1 am: 17. Januar 2007, 17:50:42 »

Zitat:


Der Schuldenberater hatte mir geraten, alle Zahlungen einzustellen...Irgend etwas ist da aber schief gelaufen, denn ich bekam kurz darauf eine Kontopfändung und einen Haftbefehl ins Haus. Durch Ratenzahlungsvereinbarungen konnte ich jedoch das Schlimmste verhindern.
Da sieht man wieder mal, wie intensiv sich der \"Berater\" mit ihrer Situation beschäftigt hat. Es ist zwar richtig, nicht weiter sinnlose Zahlungen an die Gläubiger zu leisten, wenn  mann(frau) wirklich in Insolvenz will. Aber es kann eben zur Vermeidung von Kontopfändungen und Haftbefehlen doch sinnvoll sein, den einen oder anderen Gläubiger zufrieden zu stellen.
Zitat:
Nun zahle ich monatlich an drei Gläubiger.
Mit der Abgabe des Antrages beim Amtsgericht können sie nun die nicht mehr notwendigen Zahlungen einstellen.
Lebenswichtige Zahlungen wie Miete. Strom usw. sollten Sie natürlich weiter leisten.
Zitat:
Was kommt genau auf mich zu und wie lange dauert es, bis das Insolvenzverfahren am Laufen ist?

ca 4-6 Wochen
Zitat:
Was genau ist das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Zitat:
Wenn ich später mein eigenes Geld verdiene, wieviel bleibt davon für mich und meine Familie über?
siehe hierPfändungstabelle
Zitat:
Kann der Unterhalt für meine Tochter / Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld gepfändet werden?

nein
Zitat:
Was muss ich machen, damit die Gläubiger jetzt erstmal keine Maßnahmen (Kontopfändung oder so) ergreifen?

siehe oben. zusätzlich kann beim Amtsgericht ein entsprechender Antrag auf Einstellung der Pfändungen in das bewegliche Vermögen gestellt werden
Zitat:
Was genau ist die Wohlverhaltensphase?

im Grunde die restliche Laufzeit der Inso bis zur erteilung der Restschuldbefreiung, in der der Schuldner bestimmte Pflichten zu erfüllen hat.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Grisu

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #2 am: 17. Januar 2007, 21:50:31 »

Zitat:
 ich war bis September 2006 in der Schuldenberatung, und man hat mir geraten, eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung zu beantragen. Das hab ich auch getan.



Ähm, was genau hat wer getan oder beantragt ab oder bis September?

LG
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Nadue

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #3 am: 18. Januar 2007, 18:47:27 »

Zitat:
Da sieht man wieder mal, wie intensiv sich der \"Berater\" mit ihrer Situation beschäftigt hat. Es ist zwar richtig, nicht weiter sinnlose Zahlungen an die Gläubiger zu leisten, wenn  mann(frau) wirklich in Insolvenz will. Aber es kann eben zur Vermeidung von Kontopfändungen und Haftbefehlen doch sinnvoll sein, den einen oder anderen Gläubiger zufrieden zu stellen.

Also momentan bezahle ich ein Ordnungsgeld, die Raten dafür laufen nun noch 2 Monate und dann hat sich das erledigt, das werde ich auch auf jeden Fall noch bis zum Ende durchziehen, sind ja auch nur noch 40€ und ich muss mir um einen Gläubiger weniger Sorgen machen.
Die Sekretärin des Rechtsanwalts vom anderen Gläubiger, wo 2 Sachen am Laufen sind (einmal 10,- und einmal 15,- monatlich), war heute am Telefon ziemlich unfreundlich. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob sie mein Konto wieder pfänden würden, wenn ich aufgrund des schon angelaufenden Insolvenzverfahrens die Zahlungen einstellen würde. Schließlich fällt ja ab März 2008 bei mir eine ganze Menge Geld weg und ich muss zusehen, wie ich über die Runden komme. Das hat sie aber nicht interessiert. Was soll ich nun tun? Ich habe ihr das Aktenzeichen gegeben und sie meinte nur, dass sie sich erkundigen würde, aber nicht, ob ich die Zahlungen einstellen kann oder nicht. Ich will nicht schon wieder eine Kontopfändung riskieren. Kann ich irgendwie erreichen, dass sie mein Konto nicht pfänden, wenn ich die Zahlungen einstelle?

Zitat:
Mit der Abgabe des Antrages beim Amtsgericht können sie nun die nicht mehr notwendigen Zahlungen einstellen.

Das hatte ich ja gemacht, und schwupps war das Konto wieder gepfändet. Dass ich den Antrag abgegeben habe hat die Tussi (bitte entschuldigt die Ausdrucksweise) vom Rechtsanwalt aber nicht interessiert.

Zitat:
im Grunde die restliche Laufzeit der Inso bis zur erteilung der Restschuldbefreiung, in der der Schuldner bestimmte Pflichten zu erfüllen hat.

Was genau sind das für Pflichten? Also dass ich nichts auf \"Pump\" kaufen kann und keine Kredite aufnehmen kann ist mir ja klar, aber was ist da noch?



Zitat:
Ähm, was genau hat wer getan oder beantragt ab oder bis September?

Also ich habe zusammen mit dem Schuldenberater im September den Antrag ausgefüllt und er hat ihn dann Ende September beim Amtsgericht Bochum eingereicht. Am 13.10. bekam ich dann vom Gericht einen Brief, dass es \"beabsichtige, die Fortsetzung des Verfahrens über meinen Eröffnungsantrag anzuordnen, weil mein Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich nicht angenommen werden würde\". Das ist der Stand der Dinge und wie lange es nun dauert, bis ich einen Insolvenzverwalter (heißt der so?) bekomme, konnte mir die Frau beim Gericht heute auch nicht sagen.


Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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paps

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #4 am: 18. Januar 2007, 23:04:27 »

Das Ordnungsgeld sollten Sie fertig zahlen.
Die Raten an den Anwalt können Sie einstellen, wenn diese aus \"normalen\" Schulden resultieren und der Anwalt nur die Schulden beitreibt, oder wenn es seine Kosten sind.
Damit Sie einer Kontopfändung entgehen, können Sie, da Sie bereits den Antrag eingereicht haben, die Einstellung der Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen nach § 21 Abs. 2 Ziffer 3 InsO beim Amtsgericht formlos beantragen.
Nach der Eröffnung kann sowieso nicht mehr gepfändet werden, § 89 InsO.

Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensphase:
§ 295 InsO-Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1..    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

Zitat:
Also dass ich nichts auf \"Pump\" kaufen kann und keine Kredite aufnehmen kann ist mir ja klar, aber was ist da noch?

Wer sagt das? Sie solten sich bemühen, keine neuen Schulden aufzubauen, Aber Sie können ganz normal am Leben teilnehmen, wenn man Sie läßt. Alle nach Eröffnung eingegangenen Neuverschuldungen sind nicht von der RSB betroffen und müssen aus dem pfändungsfreien bezahlt werden. Von daher sollte man schon überlegen, ob \"auf Pump\" sein muß.
Zitat:
wie lange es nun dauert, bis ich einen Insolvenzverwalter (heißt der so?) bekomme, konnte mir die Frau beim Gericht heute auch nicht sagen.
das ist sehr unterschiedlich. Von der Mitteilung, dass das Verfahren eröffnet werden soll, bis zur realen Eröffnung sollten 4-6 Wochen vergehen. Bei Ihnen scheint es mir dann doch nach 3 Monaten ander Zeit...
Wurde vielleicht doch versucht eine gerichtliche Einigung herbeizuführen?[addsig]
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Nadue

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #5 am: 25. Januar 2007, 13:03:21 »

Zitat:
Die Raten an den Anwalt können Sie einstellen, wenn diese aus \"normalen\" Schulden resultieren und der Anwalt nur die Schulden beitreibt, oder wenn es seine Kosten sind.

Bei den Schulden, die ich momentan bei dem Anwalt abzahle, handelt es sich um die Rechnung der Sonderrufnummern, die gesondert behandelt werden, wenn man die Rechnung bei der Telekom nicht bezahlt hat. Wie genau muss dieser Antrag aussehen, den ich beim Gericht einreichen muss, damit die Gläubiger keine Zwangsmaßnahmen, Pfändungen oder dergleichen ergreifen dürfen?

Zitat:
Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensphase:

§ 295 InsO-Obliegenheiten des Schuldners



(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1..    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

2.    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;

3.    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;

4.    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

Kann ich während der WVP noch in den Urlaub fahren oder gibt es sonst noch Dinge, die ich beachten sollte?

Zitat:
das ist sehr unterschiedlich. Von der Mitteilung, dass das Verfahren eröffnet werden soll, bis zur realen Eröffnung sollten 4-6 Wochen vergehen. Bei Ihnen scheint es mir dann doch nach 3 Monaten ander Zeit...

Wurde vielleicht doch versucht eine gerichtliche Einigung herbeizuführen?

Das kann ich nicht sagen. Ich hätte darüber ja eigentlich informiert werden müssen, oder? Außer dem Brief, den ich oben erwähnt habe, habe ich weder vom Gericht noch vom Schuldenberater irgendwelche Informationen erhalten.[addsig]
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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #6 am: 25. Januar 2007, 18:41:24 »

Da das gericht ja beschlossen hatte, das verfahren nun endlich in Gang zu setzen, sollten Sie die zahlungen an den Anwalt wirklich einstellen.

Sie können einen formlosen Antrag auf Einstellung der \"Zwangsmaßnahmen\" stellen.
Dazu müsssen Sie ein aktuellen Vollstreckungsversuch oder dessen Androhung nachweisen.
Beziehen Sie sich im Schreiben auf §21 Abs2 Ziffer3 InsO

Sobald das Verfahren eröffnet ist, geben Sie solche Vorgänge dem IV/TH

Den Stand können Sie aber auch unter   Insoveröffentlichungen
sehen

Selbstverständlich können Sie Urlaub machen, aber halt nur aus dem Pfändungsfreien.[addsig]
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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #7 am: 26. Januar 2007, 09:56:50 »

Zitat:
Sie können einen formlosen Antrag auf Einstellung der \"Zwangsmaßnahmen\" stellen.

Dazu müsssen Sie ein aktuellen Vollstreckungsversuch oder dessen Androhung nachweisen.

Beziehen Sie sich im Schreiben auf §21 Abs2 Ziffer3 InsO


Das würde ja bedeuten, dass ich auf eine Kontopfändung warten müsste, um diesen Antrag zu stellen, oder? Ich werde gleich mal beim Gericht anrufen und mich darüber genauer informieren.

Zitat:
Den Stand können Sie aber auch unter   Insoveröffentlichungen

sehen


Unter meinem Namen wird bei dieser Suche nichts gefunden. Hat das eine Bedeutung oder finde ich da erst etwas, wenn das Verfahren wirklich eröffnet wurde?

Zitat:
Selbstverständlich können Sie Urlaub machen, aber halt nur aus dem Pfändungsfreien.


Das ist beruhigend ;)[addsig]
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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #8 am: 26. Januar 2007, 17:10:32 »

Sie haben sicherlich über Detailsuche gesucht.
Wichtig ist Bundesland und Amtsgericht einzugeben.
Die normale Suche mit Namen ohne obige Angabe geht nur 14 Tage.

Den Antrag nach §21 Inso kann man (frau) in der Regel nicht vorsorglich stellen. Ist aber eine Kontopfändung angedroht (MB/VB) dann sollte es funktionieren.[addsig]
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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #9 am: 27. Januar 2007, 11:09:18 »

Zitat:


Sie haben sicherlich über Detailsuche gesucht.

Wichtig ist Bundesland und Amtsgericht einzugeben.

Die normale Suche mit Namen ohne obige Angabe geht nur 14 Tage.

Ich habe Das Bundesland, das Amtsgericht und meinen Namen angegeben, aber die Suche ergab keine Ergebnisse.

Zitat:
Den Antrag nach §21 Inso kann man (frau) in der Regel nicht vorsorglich stellen. Ist aber eine Kontopfändung angedroht (MB/VB) dann sollte es funktionieren.



Ich habe gestern einen Brief von einem anderen Gläubiger bekommen, dort steht Folgendes:
Zitat:
\"Sehr geehrte Frau ******,

aufgrund ihrer jetzigen finanziellen Lage sehen wir uns gezwungen, die titulierte Forderung auch zukünftig mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln der Zwangsvollstreckung geltend zu machen.

Insbesondere werden wir im Interesse unserer Mandantschaft in der hierfür vorgesehenen gesetzlichen Fristen die wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen, damit uns jeweils Kenntnis über ihr aktuelles Vermögen vorliegt.

Da uns dem gegen Sie gerichteten Titel eine Vollstreckung für die Dauer von 30 Jahren ermöglicht wird, tragen Sie die Schuldenlast auf unabsehbare Zeit. Zusätzlich wächst durch den titulierten Zins und jede eingeleitete Vollstreckungsmaßnahme ständig die Schuldsumme, die sich derzeit auf EUR ***,** beläuft.

Nach Rücksprache mit unserer Mandantin erklärt sich diese im Hinblick auf Ihren finanziellen Engpass bereit, zur Rückführung der Schuld Vergleichsgespräche aufzunehmen.

Bitte setzen Sie sich bis spätestens 15.02.2007 mit unserer Kanzlei in Verbindung, um eine vergleichsweise Regelung treffen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwalt
\"

Reicht dieser Brief aus, um diesen Antrag zu stellen?[addsig]
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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #10 am: 27. Januar 2007, 21:20:14 »

Wenn Sie auch über die Detailsuche nichts finden, ist das schon sehr seltsam.
Fragen Sie doch nochmal Ihren Schuldenberater, wielange es erfahrungsgemäß in ihrem Amtsgericht dauert.

Zum Schreiben.
Die Kanzlei hat Ihnen doch noch bis zum 15.02. Frist gegeben.
Bis dahin sollte das Verfahren eröffnet sein.
Ansonsten ist es nur noch mal der Versuch, möglichst vor und außerhalb der Inso doch noch zu Geld zu kommen.
Man hoft immer auf die zahlreichen Unwissenden, die sich einschüchtern lassen.
Aus meiner Sicht noch kein Grund für den Antrag.

Andrerseits, vielleicht ist der zuständige Rechtspfleger dann mal so nett und schaut wie weit es bei ihnen wirklich ist.
Wenn Sie Zeit und Muse haben, können Sie ja zum Amtsgericht gehen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Sein sie aber bitte nicht enttäuscht, wenn es nicht klappt.  [addsig]
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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #11 am: 28. Januar 2007, 15:30:23 »

Zitat:


Wenn Sie auch über die Detailsuche nichts finden, ist das schon sehr seltsam.

Fragen Sie doch nochmal Ihren Schuldenberater, wielange es erfahrungsgemäß in ihrem Amtsgericht dauert.

Das werde ich bei Gelöegenheit mal tun.

Zitat:
Zum Schreiben.

Die Kanzlei hat Ihnen doch noch bis zum 15.02. Frist gegeben.

Bis dahin sollte das Verfahren eröffnet sein.

Ansonsten ist es nur noch mal der Versuch, möglichst vor und außerhalb der Inso doch noch zu Geld zu kommen.

Man hoft immer auf die zahlreichen Unwissenden, die sich einschüchtern lassen.

Aus meiner Sicht noch kein Grund für den Antrag.

Das ist ja gerade das Problem. Ich zahle ja bei einem anderen Rechtsanwalt für zwei Vorgänge insgesamt 25€ monatlich. Diese Zahlung möchte ich aber einstellen, da ich ab Februar 300€ weniger habe. Ich habe mit der Kanzlei gesprochen und die meinten, wenn ich die Zahlungen einstellen würde, würden sie das Konto sofort wieder pfänden. Das möchte ich ja vermeiden, deshalb dachte ich, dass der Brief von der anderen Kanzlei vielleicht Grund genug ist, diesen Antrag zu stellen.
Ich werde auf jeden Fall mal zum Amtsgericht gehen und mit dem zuständigen Rechtspfleger darüber sprechen. Vielleicht kann er mir ja weiter helfen.[addsig]
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Nadue

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #12 am: 26. Februar 2007, 14:23:13 »

Hallo,
ich habe gerade einen Brief vom Amtsgericht erhalten:

Zitat:
Beschluss

Über das Vermögen

der [Name], [Straße], [PLZ Ort]



wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 12.02.2007, um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

[...]



Ich habe in dem Brief einen Rechtsanwalt als Treuhänder genannt bekommen. Ist der Treuhänder der Insolvenzverwalter?

Ich fühle mich momentan etwas überfordert. Wie genau läuft denn jetzt alles ab? In dem Brief steht, dass alle meine Schuldner nun an den Treuhänder zu zahlen haben (was ja auch logisch ist) aber wie geht es dann weiter mit meinem Geld?
Ab 12.03. habe ich eine Stelle, das heißt mein neuer Arbeitgeber wird von Beginn an an den Rechtsanwalt zahlen müssen.
Ich blicke da wirklich nicht durch. Wie bezahle ich jetzt meine laufenden Rechnungen, gelten die Stadtwerke, mein Vermieter, die Verkehrsbetriebe etc. nun als Gläubiger oder wie?
Darf ich jetzt noch monatlich 50€ auf das Konto meiner Tochter überweisen? Gilt das angesparte Kapital auf ihrem Konto als mein Vermögen? Darf da jemand ran?
Was soll ich mit Forderungen machen, die mir jetzt noch ins Haus flattern? Muss ich jedem Gläubiger selbst mitteilen, dass er sich beim TH melden soll? Oder werden die aus der Gläubigerliste selbst angeschrieben? Was ist mit denen, die mir nach dem gesetzten Termin
Zitat:
\"Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.04.2007 unter Beachtung des § 174 InsO beim Treuhänder anzumelden.\"
erst mitteilen, dass sie noch Geld von mir bekommen?
Wie lange muss ich jetzt mein ganzes Geld über den Treuhänder laufen lassen, geht das die ganzen 6 Jahre der WVP so?
Was ist mit Nachzahlungen wie z.B. die Heizkostenabrechnung die auch gerade kam, muss ich die nun so zahlen oder läuft das auch über das InsO?
Ich habe so viele Fragen und bin wirklich sehr durcheinander. Und ich habe wirklich Angst :([addsig]
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Feuerwald

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #13 am: 26. Februar 2007, 14:53:26 »

\"Ab 12.03. habe ich eine Stelle, das heißt mein neuer Arbeitgeber wird von Beginn an an den Rechtsanwalt zahlen
müssen. \"

-> Na das regelt der § 36 Abs. 1 InsO. Der unpfändbare Betrag wird Ihnen vom Arbeitgeber ausgezahlt, der pfändbare Betrag wird an den Treuhänder gezahlt. Ggf. können Sie sich mit dem Treuhänder auch dahingehend einigen, den pfändbaren betrag selbst zu überweisen. Es ist also nicht so, dass man Ihnen nun alles nimmt und keinwr mehr an Sie Lohn/Gehalt zahlen darf.


\"Ich blicke da wirklich nicht durch. Wie bezahle ich jetzt meine laufenden Rechnungen, gelten die Stadtwerke, mein Vermieter, die Verkehrsbetriebe etc. nun als Gläubiger oder wie? \"

-> siehe oben.


\"Darf ich jetzt noch monatlich 50€ auf das Konto meiner Tochter überweisen? Gilt das angesparte Kapital auf ihrem Konto als mein Vermögen? Darf da jemand ran? \"

-> Wie alt ist die Tochter ? Wozu dienen diese 50 Euro ? Wohlmöglich kommt noch ein Fragebogen vom Familiengericht, dann bitte nicht erschrecken.

\"Was soll ich mit Forderungen machen, die mir jetzt noch ins Haus flattern? Muss ich jedem Gläubiger selbst mitteilen, dass er sich beim TH melden soll? Oder werden die aus der Gläubigerliste selbst angeschrieben? \"

-> Die aus der Liste werden angeschrieben. Sollten Sie Gläubiger vergessen haben, müsste man im Fall eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sorgsam abwägen, ob Nachmeldung erfolgt oder andere Lösung gefunden werden muss.


\"Was ist mit denen, die mir nach dem gesetzten Termin erst mitteilen, dass sie noch Geld von mir bekommen? \"

- Siehe oben. Die Restschuldbefreiugn wirkt jedoch gegenüber allen Insolvenzgläubigern, auch denen, die nicht im Insolvenzverfahren festgestellt wurden.  


\"Wie lange muss ich jetzt mein ganzes Geld über den Treuhänder laufen lassen, geht das die ganzen 6 Jahre der WVP so? \"

-> Nein, es läuft i.d.R. (hier un da gibt es aber Abweichungen)  wie schon beschreiben ab: Der unpfändbare Lohnanteil geht an Sie, der pfändbare an den Treuhänder. In der WVP können Sie zudem wieder Vermögen bilden und erwerben.


\"Ich habe so viele Fragen und bin wirklich sehr durcheinander. Und ich habe wirklich Angst :(\"

- Angst weil Sie nicht wissen was auf Sie zukommt, das ist verständlich. Deshalb fragen Sie so viel und so lange, bis alles klar und deutlich ist.

Hoffe das hilft etwas weiter.

Gruss
Feuerwald

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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #14 am: 26. Februar 2007, 16:48:42 »

zum Arbeitgeber vielleicht noch der Hinweis:
Wenn die Stelle neu ist und Sie noch nicht ihren künftigen AG über die Insolvenz informiert haben, weil vielleicht dann keine Übernahme in`s unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt.
Hier sollten Sie mit dem eingesetzten Th zur Problematik sprechen.
Bei geregelten, gleichmäßigen Einkünften, kanner vorerst auf die Information des Arbeitgebers verzichten.
Sie müssten dann den pfändbaren Betrag selbst berechnen und abführen. [addsig]
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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #15 am: 26. Februar 2007, 16:55:43 »

Zitat:


\"Ab 12.03. habe ich eine Stelle, das heißt mein neuer Arbeitgeber wird von Beginn an an den Rechtsanwalt zahlen

müssen. \"



-> Na das regelt der § 36 Abs. 1 InsO. Der unpfändbare Betrag wird Ihnen vom Arbeitgeber ausgezahlt, der pfändbare Betrag wird an den Treuhänder gezahlt. Ggf. können Sie sich mit dem Treuhänder auch dahingehend einigen, den pfändbaren betrag selbst zu überweisen. Es ist also nicht so, dass man Ihnen nun alles nimmt und keinwr mehr an Sie Lohn/Gehalt zahlen darf.

Wie hoch dieser unpfändbare Betrag ist, kann ich ja in dieser Pfändungstabelle sehen, oder? Können Sie mir vielleicht erklären, wie man diese Tabelle liest? Leider blicke ich da nämlich auch nicht genau durch. Der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld sind ja pfändungsfrei, werden also weiterhin direkt an mich ausgezahlt, ist das so richtig?
Ich werde vorraussichtlich anfangs noch ergänzendes Arbeitslosengeld bekommen (Ob das Hartz4 oder Arbeitslosengeld I ist weiß ich aber nicht), weil sich mein Lohn nach meiner Leistung richten wird und ich somit erst später genug verdiene, um aus dem ganzen Arbeirtsamt-Dingsbums rauszufallen. Wie wird das dann berechnet? Muss das Arbeitsamt das Geld an mich zahlen und der Rest des pfändungsfreien Betrags kommt dann vom Arbeitgeber und alles was darüber ist zahlt er dann an den TH? Oder wird das pfändungsfreie vom Lohn abgezogen und das Geld vom Arbeitsamt geht direkt an den TH? Oder ist Arbeitslosengeld eh pfändungsfrei?


Zitat:
\"Ich blicke da wirklich nicht durch. Wie bezahle ich jetzt meine laufenden Rechnungen, gelten die Stadtwerke, mein Vermieter, die Verkehrsbetriebe etc. nun als Gläubiger oder wie? \"



-> siehe oben.

Heißt das, dass ich meine Rechnungen weiterhin selbst bezahlen kann/darf, wenn der TH damit einverstanden ist? Eigentlich ist mir das ja egal, ob der TH meine Rechnungen bezahlt oder ich selbst, Hauptsache sie werden bezahlt.


Zitat:
\"Darf ich jetzt noch monatlich 50€ auf das Konto meiner Tochter überweisen? Gilt das angesparte Kapital auf ihrem Konto als mein Vermögen? Darf da jemand ran? \"



-> Wie alt ist die Tochter ? Wozu dienen diese 50 Euro ? Wohlmöglich kommt noch ein Fragebogen vom Familiengericht, dann bitte nicht erschrecken.

Meine Tochter ist 2 und sie soll das Geld eigentlich bekommen wenn sie 18 ist. Ich tu aber auch so immer etwas auf das Konto, wenn etwas übrig ist oder hebe Geld ab, wenn es knapp wird. Beide Konten laufen aber auf ihren Namen, also denke ich darf da sowieso niemand dran oder?

Zitat:
\"Was soll ich mit Forderungen machen, die mir jetzt noch ins Haus flattern? Muss ich jedem Gläubiger selbst mitteilen, dass er sich beim TH melden soll? Oder werden die aus der Gläubigerliste selbst angeschrieben? \"



-> Die aus der Liste werden angeschrieben. Sollten Sie Gläubiger vergessen haben, müsste man im Fall eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sorgsam abwägen, ob Nachmeldung erfolgt oder andere Lösung gefunden werden muss.

Das heißt also, sobald ich einen Brief bekomme, sollte ich erstmal prüfen, ob er auf der Liste steht. Und wenn nicht, was gibt es dann für Möglichkeiten? Was passiert, wenn ich eine \"Nachmeldung\" mache? Was für andere Lösungen gibt es?

Zitat:
\"Was ist mit denen, die mir nach dem gesetzten Termin erst mitteilen, dass sie noch Geld von mir bekommen? \"



- Siehe oben. Die Restschuldbefreiugn wirkt jedoch gegenüber allen Insolvenzgläubigern, auch denen, die nicht im Insolvenzverfahren festgestellt wurden.

Also nach der Restschuldbefreiung bin ich komplett schuldenfrei, wenn ich während der WVP keine neuen Schulden gemacht habe, egal ob der Gläubiger in der liste steht oder nicht?  


Zitat:
\"Wie lange muss ich jetzt mein ganzes Geld über den Treuhänder laufen lassen, geht das die ganzen 6 Jahre der WVP so? \"



-> Nein, es läuft i.d.R. (hier un da gibt es aber Abweichungen)  wie schon beschreiben ab: Der unpfändbare Lohnanteil geht an Sie, der pfändbare an den Treuhänder. In der WVP können Sie zudem wieder Vermögen bilden und erwerben.

Die WVP geht 6 Jahre, und wie lange dauert die Phase davor ungefähr? Kommt das auf den betrag der Schulden an oder wie wird entscheiden, dass die WVP beginnt?
Während der WVP bekomme ich also wieder meinen vollen Lohn und habe sozusagen nichts mehr mit einem TH am Hut, ja?


Zitat:
\"Ich habe so viele Fragen und bin wirklich sehr durcheinander. Und ich habe wirklich Angst :(\"



- Angst weil Sie nicht wissen was auf Sie zukommt, das ist verständlich. Deshalb fragen Sie so viel und so lange, bis alles klar und deutlich ist.



Hoffe das hilft etwas weiter.



Gruss

Ja, vor Allem Angst, weil ich von nichts eine Ahnung habe. Ich bekomme einen Brief vom Amtsgericht und weiß erstmal nichts damit anzufangen. Oder wenn ich einen Brief von einem Gläubiger bekomme weiß ich auch nicht was ich machen soll. Wenn ich den Gläubiger dann anrufe, sagt er eh meist \"Es ist besser, wenn sie jetzt zahlen\"... damit er Geld bekommt. Ich bin froh, dass es dieses Forum gibt, sonst würde ich wohl immernoch versuchen, jedem Gläubiger eine Ratenzahlung anzubieten. Dann hätte ich wohl nie den Mut gehabt, das ganze durchzuziehen. Danke![/QUOTE][addsig]
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Nadue

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #16 am: 26. Februar 2007, 18:10:14 »

Zitat:


zum Arbeitgeber vielleicht noch der Hinweis:

Wenn die Stelle neu ist und Sie noch nicht ihren künftigen AG über die Insolvenz informiert haben, weil vielleicht dann keine Übernahme in`s unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt.

Hier sollten Sie mit dem eingesetzten Th zur Problematik sprechen.

Bei geregelten, gleichmäßigen Einkünften, kanner vorerst auf die Information des Arbeitgebers verzichten.

Sie müssten dann den pfändbaren Betrag selbst berechnen und abführen. <br>



Ein regelmäßiges Gehalt werde ich schon bekommen, nur wird es nicht gleichmäßig sein. wie gesagt steigert sich das je nach Leistung.
Bin ich meiner Tochter, die in meinem Haushalt lebt, eigentlich unterhaltspflichtig oder wird das anders bezeichnet? Denn in der Pfändungstabelle steht, dass die Grenze mit einer Unterhaltspflicht bei 1350 liegt... so viel verdiene ich ja nie im Leben netto! Jedenfalls nicht die nächsten 2-3 Jahre! Was würde das für mich heißen?[addsig]
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Feuerwald

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #17 am: 26. Februar 2007, 20:50:08 »

Wie hoch dieser unpfändbare Betrag ist, kann ich ja in dieser Pfändungstabelle sehen, oder?

-> Ja genau. Immer bezogen auf Ihr monatliches Netto-Arbeitseinkommen bzw. Sozialleistungen wie ALG. Kindergeld ist unpfändbar und wird nicht mit dem Arbeitseinkommen zusammengerechnet. Ebenso Wohngeld.  


Können Sie mir vielleicht erklären, wie man diese Tabelle liest? Leider blicke ich da nämlich auch nicht genau durch.

-> Gut, Sie haben 1 Kind (Tochter), sonst keine weiteren unterhaltspflichtigen Personen, wie Ehegatte, weitere Kinder – richtig ? Dann können Sie in der Spalte 1 der Lohnpfändungstabelle ablesen, wie viel gem. § 850c ZPO vom monatlichen Netto pfändbar wäre. Bis zu einem Betrag von 1.359,99 Euro wäre nichts pfändbar, bei 1.360,- Euro wären 2,05 Euro pfändbar oder bspw. bei 1.500 Euro rund 72,05 Euro.
 
http://www.sfz-mainz.de/dateien/fachinformationen/lohnpf_tabelle_euro_neu.htm


Der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld sind ja pfändungsfrei, werden also weiterhin direkt an mich ausgezahlt, ist das so richtig?

-> ja.


Ich werde vorraussichtlich anfangs noch ergänzendes Arbeitslosengeld bekommen (Ob das Hartz4 oder Arbeitslosengeld I ist weiß ich aber nicht), weil sich mein Lohn nach meiner Leistung richten wird und ich somit erst später genug verdiene, um aus dem ganzen Arbeirtsamt-Dingsbums rauszufallen. Wie wird das dann berechnet? Muss das Arbeitsamt das Geld an mich zahlen und der Rest des pfändungsfreien Betrags kommt dann vom Arbeitgeber und alles was darüber ist zahlt er dann an den TH? Oder wird das pfändungsfreie vom Lohn abgezogen und das Geld vom Arbeitsamt geht direkt an den TH? Oder ist Arbeitslosengeld eh pfändungsfrei?

-> OK, da wird man abwarten müssen was genau für Leistungen Sie nun bekommen. Grundsätzlich können Einkünfte zusammenrechnet werden, auch Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen (sowie nicht unpfändbar). Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850e.html

Bei ergänzendem ALG II /SGB II) kommt jedoch noch folgendes ins Spiel

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html

Ok, Thema für sich, das kann man immer noch durchkauen, wenn es akut wird.


\"Heißt das, dass ich meine Rechnungen weiterhin selbst bezahlen kann/darf, wenn der TH damit einverstanden ist? Eigentlich ist mir das ja egal, ob der TH meine Rechnungen bezahlt oder ich selbst, Hauptsache sie werden bezahlt. \"

->  Ihre Rechnungen wie Miete, Strom, versicherungen etc. pp zahlen Sie selbst.  


Meine Tochter ist 2 und sie soll das Geld eigentlich bekommen wenn sie 18 ist. Ich tu aber auch so immer etwas auf das Konto, wenn etwas übrig ist oder hebe Geld ab, wenn es knapp wird. Beide Konten laufen aber auf ihren Namen, also denke ich darf da sowieso niemand dran oder?

-> Die Kernfrage wäre, ob diese Zahlungen auf das Konto Ihrer Tochter angemessen bzw. üblich sind.  Dazu kann ich nun ohne großes Nachsinnen auch nichts sagen. Einfach mal abwarten. Zugriff auf die Konten Ihrer Tochter hat der Treuhänder zunächst einmal nicht und ob solche Zahlungen theoretisch angefochten werden (können), ist wie gesagt ein Thema für sich. Erst mal keine Gedanken machen und abwarten.    


Das heißt also, sobald ich einen Brief bekomme, sollte ich erstmal prüfen, ob er auf der Liste steht. Und wenn nicht, was gibt es dann für Möglichkeiten? Was passiert, wenn ich eine \"Nachmeldung\" mache? Was für andere Lösungen gibt es?

-> Prob ist der § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren. Sollte es dazu kommen, posten Sie nochmals. Man kann nicht alles im Vorfeld klären.  

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html


\"Also nach der Restschuldbefreiung bin ich komplett schuldenfrei, wenn ich während der WVP keine neuen Schulden gemacht habe, egal ob der Gläubiger in der liste steht oder nicht? \"


- Na das ist ein hartnäckiges Gerücht, erneut Schulden machen führt n i c h t  zur Versagung der Restschuldbefreiung.  Sie dürfen insolvenzrechtlich in der WVP sehr wohl neue Verbindlichkeiten eingehen. Die Obliegenheiten, nur darauf kommt es an, finden Sie im § 295 InsO.

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html


Die WVP geht 6 Jahre, und wie lange dauert die Phase davor ungefähr? Kommt das auf den betrag der Schulden an oder wie wird entscheiden, dass die WVP beginnt?

-> Verbraucherinsolvenzverfahren dauert durchschnittlich etwa 12 Monate, es aber auch kürzer oder auch deutlich länger brauchen, das lässt sich nicht vorhersagen. Die 6 Jahre (Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren) beginnen jedoch rein rechnersich bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahren. Es ist also nicht sooo schlimm, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren 12 oder 18 oder 24 Monate andauert. 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens winkt die Restschuldbefreiung.


Während der WVP bekomme ich also wieder meinen vollen Lohn und habe sozusagen nichts mehr mit einem TH am Hut, ja?

-> nein, Sie haben zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abgetreten. Der Unterschied zwischen Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase liegt darin, das Sie nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder Vermögen erwerben/bilden können, da der Insolvenzbeschlag wegfällt und Sie wieder frei das Verwaltungs-/Verfügungsrecht über Ihr Vermögen erlangen. Ausnahme jedoch die von der Abtretung des Treuhänders erfassten pfändbaren laufenden Bezüge (also der Pfändungsbetrag gem. Lohnpfändungstabelle)  s o w i e  50 % des Vermögens, das Sie von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwerden (=Erbschaft, vorgezogenes Erbe, denkbar auch Lebensversicherung). Beides ist an der Treuhänder herauszugeben bzw. wird vom Treuhänder direkt eingezogen.


sagt er eh meist \"Es ist besser, wenn sie jetzt zahlen\"... damit er Geld bekommt.

-> solche Zahlungen sollten  n a c h  Eröffnung des Insolvenzverfahrens tunlichst unterbleiben !

Gruss
Feuerwald


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Feuerwald

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #18 am: 26. Februar 2007, 20:55:55 »

\"Bin ich meiner Tochter, die in meinem Haushalt lebt, eigentlich unterhaltspflichtig oder wird das anders bezeichnet? \"

-> Na sicher sind Sie Ihrer Tochter unterhaltspflichtig. Es ist Ihre leibliche Tochter udn lebt bei Ihnen und Sie leisten Unterhalt.  


Denn in der Pfändungstabelle steht, dass die Grenze mit einer Unterhaltspflicht bei 1350 liegt... so viel verdiene ich ja nie im Leben netto! Jedenfalls nicht die nächsten 2-3 Jahre! Was würde das für mich heißen?

-> Da würde heißen es wäre ganz einfach nichts an den Treuhänder abzuführen, die Verfahrenskosten würden auf Antrag hin gestundet und die Gläubiger würden leer aus gehen (die haben halt Pech). Wichtig ist sich an die Obliegenheiten, wie im § 295 InsO schön aufgelistet, zu halten. Ob etwas vom Einkommen pfändbar ist ist nicht relevant.

Gruss
Feuerwald

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Insolvenzeröffnungsverfahren - was genau kommt jetzt auf mich zu?
« Antwort #19 am: 27. Februar 2007, 09:38:24 »

Danke schonmal für Ihre Hilfe. Ich werde diese Woche noch den Treuhänder aufsuchen und falls danach noch Fragen offen bleiben, werde ich mich wieder melden.
Die \"große Angst\" ist nun erstmal weg, da ich nun weiß, dass man mir mein Geld wahrscheinlich nicht wegnehmen wird (da ich ja unter der Pfändungsfreigrenze bin)
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