Hallo und guten Abend zusammen.
Ich habe eine sehr wichtige Frage, die wohl am besten die Profis hier beantworten können.
Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.
Folgende Situation.
Ich habe heute (endlich) den Antrag zur Privatinsolvenz unterschrieben, da ich bisher noch auf eine Forderung vom Finanzamt wartete, da diese Summe der Masse hinzugefügt werden sollte.
Soweit so gut. In dem Antrag jedoch hatte der Sachbearbeiter nun Zahlen angegeben, die mir jedoch ganz anders in Erinnerung sind, ich ebenso sicher bin das mal gelesen zu haben, selbst hier.
In dem Antrag waren Angaben wie Einkommen und Ausgaben (Miete usw..), aber auch Zahlungen zur privaten Krankenversicherung enthalten. Da der Beitrag zur privaten KV ja ein Sozialversicherungsbeitrag ist, ist der ja unpfändbar.
Ich zahle den privaten KV - Beitrag nicht nur für mich, sondern auch für meine Frau (da sie nicht arbeitet) und natürlich auch in Zukunft für unser baldiges Kind.
Nur hatte der Sachbearbeiter folgende Angaben gemacht (im Antrag), die ich jedoch widersprach und richtig stellte (und hoffe auch, dass es so ist), was mir hier jemand sicher beantworten kann.
Folgende Zahlen:
Mein Einkommen beträgt laut Gehaltsabrechnung (gesetzliches Netto) knapp 3300 Euro. Jedoch bekomme ich von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten KV, in Höhe von 297 Euro (für KV und Pflegeversicherung). Dieser Zuschuss gilt ja demnach für meine Frau und mich.
Ich zahle monatlich 896 Euro an meine private Krankenversicherung.
Wie gesagt ist das GESETZLICHE NETTO, also 3300 Euro, der Auszahlungsbetrag aber laut Gehaltsabrechnung 3514 Euro auf mein Konto.
Nach meiner Kenntnis gilt ja der Pfändungsbeitrag vom GESETZLICHEN NETTO, also von den knapp 3300 Euro, richtig ?.
Davon ziehe ich die 896 Euro an Beitrag zur KV ab, bleiben also noch 2404 Euro.
Nun aber meine WICHTIGE Frage:
Gilt DIESER Betrag = ------> 2404 Euro für die Pfändungstabelle,
ODER der Beitrag 2404 Euro, zzgl. der Anteil Arbeitgeberzuschuss von 297 Euro, also demnach -----> 2701 Euro !!???
Denn diese Frage würde ich gerne schnellstens klären, auch im Bezug auf den bald kommenden TH.
Vielen DANK für jede Antwort!!!