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Autor Thema: insolvenzverfahren und wohlverhaltensperiode = selber insolvenzverwalter ???  (Gelesen 1417 mal)

paula1984

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hallo zusammen

Schlusstermin ist bei mir im Juni 2012, befinde mich in der regelinsolvenz. Unglaublich aber war das Gericht hatte gerade mal ab einreichenden des Schlussberichts bis zur Bestimmung des Schlusstermins eine Woche gebraucht !!! Und das obwohl es sich um kein kleines Gericht handelt.

Nun zu meinen Fragen.

1). Behalte ich meinen Insolvenzverwalter auch in der Wohlverhaltensperiode?? Ich bin mit diesem super zufrieden und würde ihn gerne behalten. Kann ich darauf einfluss nehmen?? Habe mal was von Vorschlagsrecht des Schuldners gehört??? Gilt das auch für die Wohlverhaltemsperiode???

Vielen lieben Dank und frohe Ostern wünsche ich
Gespeichert
 

paps

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In 99% aller Fälle wird der IV auch zum TH bestimmt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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