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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ist das so möglich?  (Gelesen 4142 mal)

KSC

  • Gast
Ist das so möglich?
« am: 11. März 2010, 15:17:11 »

Servus Leute,

wie ihr wisst, habe ich noch ca. 4300 Euro Schulden. Nun hat heute Morgen eine Zeitarbeitsfirma angerufen, das ich in den nächsten Tagen dort anfangen könnte. Würde da ca. 1150€ - 1200€ Netto verdienen. Das heißt das so 100-150€ pfändbar wären, die abgeführt werden.

Wenn ich z.B bis in 6 Monaten 3000,00 Euro ansparen kann, und dann 6x150€ = 900€ pfändbar wurden, und ich dann demnächst in die WVP komme, kann ich diese 3000,00 Euro die ich mir angespart habe (wohne ja noch zu Hause, hab also keine Ausgaben, außer bisschen mithelfen)

z.B. 2200,00€ den Gläubigern anbieten (meint ihr, die stimmen zu? Wenn ich die Realschule nachhole  u. Ausbildung ist nichtsmehr pfändbar)

und dann von dem Rest bis zur WVP die Verfahrenskosten begleiche?

Dann sind die Gläubiger die NICHT angemeldet haben, ja auch weg, oder?

Geht die Rechnung auf?

Zudem schuldet mir noch einer 1344€ Gerichtsverhandlung ist am mo
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 15:20:33 von KSC »
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rookie

  • Gast
Re: Ist das so möglich?
« Antwort #1 am: 11. März 2010, 15:35:13 »

Hier KSC....Sie sind eine Nervensäge echt.....nix für Ungut.... :mad2:

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten damit mal Ruhe ist....Mann jeden Tag immer das selbe.
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 15:39:05 von rookie »
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #2 am: 11. März 2010, 15:41:46 »

Ich habe eine Frage gestellt und hätte gerne dazu eine Antwort. Ganz einfach, was ist daran so schwer? Wenn es ihnen nicht passt, dann schreiben sie einfach nicht rein und fertig.  :fuchsteufelswild:
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rookie

  • Gast
Re: Ist das so möglich?
« Antwort #3 am: 11. März 2010, 15:46:44 »

Sie haben die gleiche Frage schon 100x gestellt....jeder der was weiß dazu hat so gut es geht geantwortet....wenn es Ihnen immer noch nicht reicht, gehen sie zu nem Anwalt für Insorecht.

 :smoke:

« Letzte Änderung: 11. März 2010, 15:49:46 von rookie »
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WitchLady86

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #4 am: 11. März 2010, 15:48:53 »

du hättest es bis zum schlusstermin bezahlen müssen war bei mir auch so hätte ich es bis zum schlusstermin nicht gezahlt wäre es 6 jahre gelaufen.
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #5 am: 11. März 2010, 15:49:16 »

Ich wollte nur wissen, da es Neuigkeiten gibt, ob ich das machen darf. Mehr auch nicht und von Ihnen erst recht nicht!
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #6 am: 11. März 2010, 15:50:05 »

@ Witchlady:

Der Schlusstermin war noch garnicht!

und in der WVP kann man auch nach dem Schlusstermin noch verhandeln, nur werden die Verfahrenskosten teurer, oder?
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WitchLady86

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #7 am: 11. März 2010, 15:53:19 »

voraussetzung für eine vorzeitige RSB ist du musst die verfahrenskosten aufeinmal bezahlen.und das noch vor schlusstermin kostet ungefähr 950€ nach den 6 jahren 1500-2000€ aber da gläubiger angemeldet haben musst du sie bezahlen und dan noch die verfahrenskosten und das alles vor schlusstermin.war bei mir auch so
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #8 am: 11. März 2010, 15:54:11 »

Kann man doch genauso nach dem Schlusstermin machen?!
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WitchLady86

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #9 am: 11. März 2010, 15:58:40 »

nein konnte ich auch nicht musste es vor schlusstermin bezahlen
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #10 am: 11. März 2010, 16:00:46 »

Kann nicht stimmen. Im Internet steht überall, dass man in der WVP Vergleiche machen kann. Bei dir hat ja niemand angemeldet, also hättest auch keinen Vergleich mit irgendjemandem während der WVP machen müssen.
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #11 am: 11. März 2010, 16:05:55 »

§ 213
Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger

(1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben. Bei Gläubigern, deren Forderungen vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter bestritten werden, und bei absonderungsberechtigten Gläubigern entscheidet das Insolvenzgericht nach freiem Ermessen, inwieweit es einer Zustimmung dieser Gläubiger oder einer Sicherheitsleistung gegenüber ihnen bedarf.



(2) Das Verfahren kann auf Antrag des Schuldners vor dem Ablauf der Anmeldefrist eingestellt werden, wenn außer den Gläubigern, deren Zustimmung der Schuldner beibringt, andere Gläubiger nicht bekannt sind.
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WitchLady86

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #12 am: 11. März 2010, 16:10:38 »

siehst du vor ablauf der anmeldefrist.
aber wenn du schon sowas im internet findest brauchst du hier nicht noch fragen oder?
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #13 am: 11. März 2010, 16:13:04 »

wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben.

Eben hats auch der Insolvenzverwalter gesagt, hab ihn eben angerufen. Thema erledigt, hier schreibt doch jeder was rein, obwohl man keinerlei Ahnung hat. Kein Wunder gibts darüber soviele Gerüchte.
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WitchLady86

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #14 am: 11. März 2010, 16:16:42 »

und warum schreibst du dan erst hier rein anstatt ihn gleich anzurufen?
und die leute die hier in den forum sind habe alle ahnung alle haben dir deine fragen schon 100 mal beantwortet.und wenn sie mal was nicht wussten haben sie es gesagt und nicht einfach was geschrieben was nicht stimmt.

und ich habe es dir nur so gesagt wie es bei mir war ich musste es alles vor den schlusstermin bezahlen.
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rookie

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #15 am: 11. März 2010, 16:29:33 »

 :juchu:

Hoffe jetzt ist Ruhe im Karton
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 16:32:06 von rookie »
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Insokalle

Re: Ist das so möglich?
« Antwort #16 am: 11. März 2010, 17:34:14 »

Leider nein…

Was wollen Sie wieder mit dem 213? Lesen Sie mal ganz genau: (1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er…

D.h.213 findet so keine direkte Anwendung in der Wohlverhaltensphase, sondern eben bevor das Verfahren aufgehoben wird. Und wenn tatsächlich das Verfahren nach 213 eingestellt wird, was ist dann die Folge?

Keine Wohlverhaltensphase und keine Restschuldbefreiung. Die Gläubiger wären an der Durchsetzung der Ansprüche nicht mehr gehindert. Und einen Titel haben zumindest die angemeldeten Gläubiger auch schon, nämlich den Tabellenauszug.
Das zusätzliche Risiko, dass weitere Insolvenzgläubiger nach Einstellung aus dem Gebüsch kommen, ist außerdem viel zu groß. Neben weiteren Unwägbarkeiten halte ich diesen Weg für absolut unsinnig.


Nach Aufhebung des Verfahrens nach § 200 InsO können Sie versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen. Ob und wie Sie dann die Verfahrenskosten für den Erhalt der Restschuldbefreiung ausgleichen müssen, sollten Sie bei Gericht erfragen. Meines Wissens gibt es unterschiedliche Praktiken.

« Letzte Änderung: 11. März 2010, 17:43:09 von Insokalle »
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #17 am: 11. März 2010, 18:25:19 »

@ Rookie:

Was du willst, interessiert kein Schwein. Hast du keinen Mann oder so, dem du auf die Nerven gehen kannst? Du stellst hier auch Fragen, wenn sich bei dir was geändert hat, willst du auch eine Antwort, deswegen bist du hier. Du bist auch im Insolvenzverfahren, und hast wahrscheinlich weit aus mehr Schulden wie ich, also garnichts sagen.

@ Insokalle:

Ja sorry, das meinte ich. Also erst wenn ich in der Wohlverhaltensphase bin. Dann kann ich mit denen, die angemeldet haben, einen Vergleich machen, und dann wenn die, die angemeldet haben alle zustimmen und die Verfahrenskosten bezahlt sind, bekomm ich die vorzeitige RSB. D.h das die Gläubiger, die NICHT angemeldet haben, leer ausgehen.

Richtig?

Das wollte ich wissen, ja.
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WitchLady86

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #18 am: 11. März 2010, 20:14:05 »

schäm dich andere zu beleidigen!
Rooki hat dir bloß ihre meinung gesagt und wenn du jeden tag desselbe fragst geht ein das auf den sack vorallen wenn du schon deine antwort darauf bekommen hast.
und wieviel schulden hier wer hat ist egal ich wüsste nicht wen das interessiert.und ob sie einen mann hat oder nicht kann dir auch egal sein.
und wenn du deine inso beenden willst dan mach es es kann dir hier eh keiner helfen wenn du eh was anderes machst als man dir sagt!
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KSC

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Re: Ist das so möglich?
« Antwort #19 am: 11. März 2010, 20:19:30 »

Weißt du warum ich gefragt habe? Weil ich VON EINEM DER AHNUNG HAT eine Antwort zu den Neuigkeiten haben möchte, und nicht von einem der x fach soviele Schulden hat wie ich! Paps, Feuerwald etc, die können helfen, aber ihr zwei nicht!
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